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   VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21   

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VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21 (https://dejure.org/2023,724)
VG Hannover, Entscheidung vom 18.01.2023 - 2 A 5081/21 (https://dejure.org/2023,724)
VG Hannover, Entscheidung vom 18. Januar 2023 - 2 A 5081/21 (https://dejure.org/2023,724)
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  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfung dienstlicher Beurteilungen ist zu beachten, dass diese Überprüfung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nur eine eingeschränkte ist mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 18.6.2009 - 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( BVerwG, Urt. v. 17.12.2003 - 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).

    Bei Beurteilungssystemen, die wie hier ein sog. Ankreuzverfahren für Einzelbewertungen vorsehen, bedarf es - wie bereits dargelegt - in aller Regel einer Begründung des Gesamturteils ( BVerwG, Urt. v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 62 u. Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 30 ff.).

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfung dienstlicher Beurteilungen ist zu beachten, dass diese Überprüfung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nur eine eingeschränkte ist mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 18.6.2009 - 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).

    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, so sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzuwendenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden ( BVerwG, Beschl. v. 18.6.2009 - 2 B 64.08 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Bei Beurteilungssystemen, die wie hier ein sog. Ankreuzverfahren für Einzelbewertungen vorsehen, bedarf es - wie bereits dargelegt - in aller Regel einer Begründung des Gesamturteils ( BVerwG, Urt. v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 62 u. Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 30 ff.).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt ( BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 64).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 5 LA 102/04

    Streit über die Angemessenheit einer dienstlichen Beurteilung; Kriterien für die

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Das Gebot, dass bei einer Beurteilung von einem richtigen Sachverhalt auszugehen und allgemeingültige Wertmaßstäbe zu beachten sind, erfordert, dass nachvollziehbar darzulegen ist, aus welchen Gründen der Beamte das ihm durch die Beurteilung erteilte Gesamturteil erhalten hat ( Nds. OVG, Beschl. v. 10.1.2008 - 5 LA 102/04 -, juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 06.02.2018 - 13 B 10917/17

    Ausschärfende Betrachtung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; dienstliche

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Soll eine mit einer Zwischenstufe bewertete Leistung des Beamten im Einzelfall einer der angrenzenden Rangstufen zugeordnet werden, ist dies individuell zu begründen (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 6.2.2018 - 13 B 10917/17 -, juris Rn. 77).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfung dienstlicher Beurteilungen ist zu beachten, dass diese Überprüfung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nur eine eingeschränkte ist mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 18.6.2009 - 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfung dienstlicher Beurteilungen ist zu beachten, dass diese Überprüfung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nur eine eingeschränkte ist mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 18.6.2009 - 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ( BVerwG, Beschl. v. 13.1.2021 - 2 B 21.20 -, juris Rn. 16 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 16.11.2022 - 6 A 1015/21 -, juris Rn. 55 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( BVerwG, Urt. v. 17.12.2003 - 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

    Auszug aus VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( BVerwG, Urt. v. 17.12.2003 - 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2022 - 6 A 1015/21

    Maßstab für die gerichtliche Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

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