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   VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06 u.a.   

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VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06 u.a. (https://dejure.org/2006,14688)
VG Hannover, Entscheidung vom 19.06.2006 - 10 A 2564/06 u.a. (https://dejure.org/2006,14688)
VG Hannover, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 10 A 2564/06 u.a. (https://dejure.org/2006,14688)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 47 Abs. 2 EG; Art. 55 EG; Art. 19 S. 1 EV; §§ 33c ff. GewO; Art. 12 Abs. 1 GG; § 12 LottStV; § 11 NGefAG; § 101 Abs. 4 S. 1 NGefAG; § 3 NLottG; § 16 NLottG; § 11 Nds.SOG; § 284 StGB
    Untersagung einer Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, für nicht in Niedersachsen konzessionierte Unternehmen; Prinzip von Wetten nach dem Buchmacherprinzip (so genannte Oddsetwetten), insbesondere die Begründung einer Gewinnerwartung der Veranstalter in Folge der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung einer Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, für nicht in Niedersachsen konzessionierte Unternehmen; Prinzip von Wetten nach dem Buchmacherprinzip (so genannte Oddsetwetten), insbesondere die Begründung einer Gewinnerwartung der Veranstalter in Folge der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Innenministerium durfte Vermittlung von privaten Sportwetten untersagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Untersagung von privaten Sportwetten zulässig - Innenministerium durfte Vermittlung von privaten Sportwetten untersagen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    Diese bestehen - erstens - in der Spiel- und Wettsucht, insbesondere für Jugendliche, - zweitens - in der Gefahr betrügerischer Machenschaften seitens der Wettanbieter und in Gefahren für den Verbraucherschutz, insbesondere durch irreführende Werbung und die finanzielle Unzuverlässigkeit und fehlende Leistungsfähigkeit des Wettveranstalters sowie - drittens - in den Gefahren der mit dem Wetten verbundenen Folge- und Begleitkriminalität (vgl. zu diesen Gesichtpunkten BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, Az.: 1 BvR 1054/01, GewArch, 2006, 1999 Rdnrn. 98 bis 106).

    Maßgeblich sind die rechtlichen Verhältnisse in Niedersachsen, da der Bund von der ihm eröffneten Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG für den hier betroffenen Bereich des Rechts der Sportwetten (BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., Rdnr. 96) bisher keinen Gebrauch gemacht hat.

    Davon geht auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 (a.a.O.) aus.

    Die Geltung dieses repressiven Verbotes hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 (a.a.O.) nicht in Frage gestellt (ebenso BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006).

    Diese Einschätzung hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 (a.a.O.) nicht in Frage gestellt.

    Die Berufung wird gemäß § 124a Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen, da die Sache im Hinblick auf die Frage, ob nach den im Land Niedersachsen geltenden Vorschriften das Einschreiten allein wegen des Fehlens einer nach der heutigen Rechtslage nicht zu erlangenden Konzession auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a.a.O.) gerechtfertigt ist, klärungsbedürftig ist und damit grundsätzliche Bedeutung hat.

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    Die dagegen eingelegte Beschwerde blieb erfolglos (Nds. OVG, Beschluss vom 17. März 2005, Az.: 11 ME 369/03).

    Dieser Zuständigkeitswechsel berührt die Zuständigkeit der Bezirksregierung Hannover zum Erlass der Ausgangsverfügung daher nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. März 2005 - 11 ME 369/03 -, NVwZ 2005, 1336).

    Hierzu hat das Nds. OVG in seiner Entscheidung vom 17. März 2005 (a.a.O.) im Hinblick auf den in § 284 Abs. 1 StGB verwendeten Begriff ausgeführt:.

    Das Nds. OVG hat in den Entscheidungen vom 04. März 2003 (11 ME 420/02, Nds.VBl. 2003, 158) und 17. März 2005 (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt, dass eine nach dem Gewerberecht der DDR erteilte Sportwettenerlaubnis nach dem Wirksamwerden des Beitritts nicht für das gesamte Bundesgebiet, sondern nur für die betreffenden neuen Bundesländer Geltung beanspruchen kann (so auch OVG NRW, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 4 B 2096/03 - BayVGH, Urt. v. 29. September 2004, GewArch 2005, 78; Hess. VGH, Beschl. v. 27. Oktober 2004, GewArch 2005, 17).

    Folge dieses "Fortwirkens" ist jedoch nicht, dass der Beigeladenen zu 1. nunmehr die Veranstaltung von Sportwetten auch in Niedersachsen erlaubt ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 04.03.2003 - 11 ME 420/02 - Beschl. v. 17.03.2005 - 11 ME 369/03 - OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2004 - 4 B 2096/03 - BayVGH, Urt. v. 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78).

    Die Kammer folgt nach nochmaliger Überprüfung den Ausführungen des Nds. OVG im Beschluss vom 17. März 2005 (a.a.O.):.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    Dieser Ausschluss der Regelungen der Gewerbeordnung betrifft auch die Untersagung von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Glücksspielen stehen (vgl. VG München, Beschl. v. 19.02.2004 - M 22 S 04.542 -, GewArch 2004, 212; BayVGH, Urt. v. 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78, sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, - BVerwG 6 C 19.06-, Rdrn. 35-41).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat seine vom Nds. Oberverwaltungsgericht angesprochene Einschätzung bekräftigt (Rdnr. 44 des Urteils vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06).

    Das Bundesverwaltungsgericht teilt im Ergebnis diese Ansicht in dem nach der mündlichen Verhandlung in dieser Sache ergangenen Urteil vom 21. Juni 2006 (BVerwG 6 C 19.06, Rdnrn. 51-58).

    Veranstalter im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB ist, wer verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schafft und der Bevölkerung dadurch den Abschluss von Spielverträgen ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2002 - 4 StR 260/02 - GewArch 2003, 332 = JZ 2003, 858 m. zustimmender Anm. Wohlers, JZ 2003, 860 sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, a.a.O.).

    Darüber hinaus stellen die oben beschriebenen Verhaltensweisen der Klägerin das Bereitstellen von Einrichtungen im Sinne der dritten Tatbestandsalternative des § 284 Abs. 1 StGB dar (ebenso BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, a.a.O. Rdnr. 47).

  • VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162

    Verbot von Oddsetwetten privater Unternehmer für Bayern bestätigt

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    Dieser Ausschluss der Regelungen der Gewerbeordnung betrifft auch die Untersagung von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Glücksspielen stehen (vgl. VG München, Beschl. v. 19.02.2004 - M 22 S 04.542 -, GewArch 2004, 212; BayVGH, Urt. v. 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78, sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, - BVerwG 6 C 19.06-, Rdrn. 35-41).

    Das Nds. OVG hat in den Entscheidungen vom 04. März 2003 (11 ME 420/02, Nds.VBl. 2003, 158) und 17. März 2005 (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt, dass eine nach dem Gewerberecht der DDR erteilte Sportwettenerlaubnis nach dem Wirksamwerden des Beitritts nicht für das gesamte Bundesgebiet, sondern nur für die betreffenden neuen Bundesländer Geltung beanspruchen kann (so auch OVG NRW, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 4 B 2096/03 - BayVGH, Urt. v. 29. September 2004, GewArch 2005, 78; Hess. VGH, Beschl. v. 27. Oktober 2004, GewArch 2005, 17).

    Folge dieses "Fortwirkens" ist jedoch nicht, dass der Beigeladenen zu 1. nunmehr die Veranstaltung von Sportwetten auch in Niedersachsen erlaubt ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 04.03.2003 - 11 ME 420/02 - Beschl. v. 17.03.2005 - 11 ME 369/03 - OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2004 - 4 B 2096/03 - BayVGH, Urt. v. 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78).

    Denn das an seinem "Stammsitz" ansässige Wettunternehmen, das über einen an einem anderen Ort ansässigen Vermittler sein Wettprogramm bereithalten lässt und an diesem Ort zur Abgabe von Wettangeboten einlädt, veranstaltet die Sportwette zugleich an dem Ort, an dem sich die Vermittlungsagentur befindet (BayVGH, Urt. v. 29. September 2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78, 81; vgl. auch hierzu VGH Kassel im Beschluss vom 27. Oktober 2004; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 2003 - 14 S 2649/02 -, GewArch 2004, 161; VG München, Beschluss vom 19. Februar 2004 - M 22 S 04.542 -, GewArch 2004, 212 ; a.A. Horn, NJW 2004, 2047 ; Janz, NJW 2003, 1694 ).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02

    Zur Charakterisierung von Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) als Glücksspiele; Zum

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    "Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4. März 2003 (a. a. O.) dargelegt hat, überwiegen bei der Oddset-Wette deutlich die Zufallselemente gegenüber den auch von umfassend informierten und erfahrenen Teilnehmern zu beeinflussenden bzw. im Voraus berechenbaren Umständen, wobei selbstverständlich etwaige Spielmanipulationen außer Betracht zu bleiben haben.

    Das Nds. OVG hat in den Entscheidungen vom 04. März 2003 (11 ME 420/02, Nds.VBl. 2003, 158) und 17. März 2005 (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt, dass eine nach dem Gewerberecht der DDR erteilte Sportwettenerlaubnis nach dem Wirksamwerden des Beitritts nicht für das gesamte Bundesgebiet, sondern nur für die betreffenden neuen Bundesländer Geltung beanspruchen kann (so auch OVG NRW, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 4 B 2096/03 - BayVGH, Urt. v. 29. September 2004, GewArch 2005, 78; Hess. VGH, Beschl. v. 27. Oktober 2004, GewArch 2005, 17).

    Folge dieses "Fortwirkens" ist jedoch nicht, dass der Beigeladenen zu 1. nunmehr die Veranstaltung von Sportwetten auch in Niedersachsen erlaubt ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 04.03.2003 - 11 ME 420/02 - Beschl. v. 17.03.2005 - 11 ME 369/03 - OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2004 - 4 B 2096/03 - BayVGH, Urt. v. 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78).

    Es wäre der von Art. 19 EV bezweckten Förderung der deutschen Rechtseinheit (vgl. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., Einl. Rdnr. 90 und § 35 Rdnr. 263) gerade nicht dienlich, wenn eine Sportwettenerlaubnis der DDR nunmehr im gesamten Bundesgebiet gelten sollte, während derartige von Behörden der alten Bundesländer erteilte Erlaubnisse nur im jeweiligen Bundesland gelten (Nds.OVG, Beschl. v. 04.03.2003 - 11 ME 420/02 - ).

  • OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit;

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    " Zwar ist die der Beigeladenen zu 1. erteilte Genehmigung gemäß Art. 19 Satz 1 des Einigungsvertrags (EV) als vor dem Wirksamwerden des Beitritts am 03.10.1990 ergangener Verwaltungsakt wirksam geblieben und gilt im gesamten erweiterten Bundesgebiet, also auch in Niedersachsen, fort (vgl. dazu im einzelnen Thür.OVG, Beschl. v. 21.10.1999 - 3 EO 939/97 -, GewArch 2000, 118) ).

    Abgesehen davon, dass das erkennenden Gericht entgegen der Auffassung des Klägers nicht an eine abweichende Bewertung dieser Gerichte gebunden wäre, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 21.10.1999 - 3 EO 939/07 -, GewArch 2000, 118) lediglich entschieden, dass die der Beigeladenen zu 1. erteilte Genehmigung der Stadt Gera wirksam geblieben ist und grundsätzlich im gesamten erweiterten Bundesgebiet fortgilt.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    Maßnahmen, die auf derartige Gründe gestützt sind, müssen allerdings geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie "kohärent und systematisch" zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen (EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C-243/01 - "Gambelli").

    Auch die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 6. November 2003 (C-243/01 - "Gambelli" - NJW 2004, 139 = DVBl. 2004, 306).

  • VG München, 19.02.2004 - M 22 S 04.542

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten;

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    Dieser Ausschluss der Regelungen der Gewerbeordnung betrifft auch die Untersagung von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Glücksspielen stehen (vgl. VG München, Beschl. v. 19.02.2004 - M 22 S 04.542 -, GewArch 2004, 212; BayVGH, Urt. v. 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78, sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, - BVerwG 6 C 19.06-, Rdrn. 35-41).

    Denn das an seinem "Stammsitz" ansässige Wettunternehmen, das über einen an einem anderen Ort ansässigen Vermittler sein Wettprogramm bereithalten lässt und an diesem Ort zur Abgabe von Wettangeboten einlädt, veranstaltet die Sportwette zugleich an dem Ort, an dem sich die Vermittlungsagentur befindet (BayVGH, Urt. v. 29. September 2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78, 81; vgl. auch hierzu VGH Kassel im Beschluss vom 27. Oktober 2004; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 2003 - 14 S 2649/02 -, GewArch 2004, 161; VG München, Beschluss vom 19. Februar 2004 - M 22 S 04.542 -, GewArch 2004, 212 ; a.A. Horn, NJW 2004, 2047 ; Janz, NJW 2003, 1694 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1288/04

    Untersagung der Veranstaltung privater Oddset-Wetten

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    setzen gerade die Möglichkeit voraus, dass einzelne Mitgliedsstaaten der EU die in anderen Mitgliedsstaaten erteilten Sportwettenerlaubnisse nicht anerkennen (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12. Januar 2005, 6 S 1288/04).".

    Denn der in dieser Entscheidung enthaltene Hinweis auf angesprochene "begleitende Untersuchung" enthält bei Würdigung des Gesamtzusammenhangs der Entscheidung ganz offensichtlich keine Handlungsanweisung an die gesetzgebenden Instanzen der Mitgliedsstaaten, sondern eine Umschreibung des Prüfungsmaßstabs des EuGH (VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 12.01.2005 - 6 S 1288/04 - ; Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2005 ).

  • VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
    Die Verfügung ist auch nicht etwa deshalb unverhältnismäßig, weil die Klägerin offensichtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Vermittlung von Sportwetten hätte, den sie in dem Verfahren 10 A 4171/06 verfolgt.

    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über den von der Klägerin gestellten Genehmigungsantrag (Az.: 10 A 4171/06) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Betrieb ohne Genehmigung, also auch vor Erteilung einer Genehmigung, nicht zulässig, sondern verboten ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 4 B 2096/03

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2003 - 14 S 2649/02

    Abschluss und Vermittlung von Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) ohne eine

  • VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04

    Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

  • BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96

    Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Lindman

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Oddset-Wetten durch private Unternehmer bleiben in Nordrhein-Westfalen untersagt

  • VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06

    Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset;

    Die hiergegen gerichtete Klage 10 A 2564/06 wies die Kammer durch Urteil vom 19. Juni 2006 ab; die von der Kammer zugelassene Berufung ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig (11 LC 255/06).

    Die Kohärenz der in Niedersachsen verfolgten Glücksspielpolitik kann schließlich auch nicht im Hinblick auf die nach dem Gewerberecht der DDR erteilten Lizenzen in Frage gestellt werden, da diese Lizenzen in Niedersachsen keine Gültigkeit besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.26 -, BVerwGE 126, 149; Urteil der Kammer vom 19. Juni 2006 - 10 A 2564/06) und damit durch sie das niedersächsische Konzept der staatlichen Monopolisierung des Sportwettenangebots nicht betroffen ist.

  • VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08

    Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen;

    Die Kohärenz der in Niedersachsen verfolgten Glücksspielpolitik kann schließlich auch nicht im Hinblick auf die nach dem Gewerberecht der DDR erteilten Lizenzen in Frage gestellt werden, da diese Lizenzen in Niedersachsen keine Gültigkeit besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, BVerwGE 126, 149; Urteil der Kammer vom 19. Juni 2006 - 10 A 2564/06 - ) und damit durch sie das niedersächsische Konzept der staatlichen Monopolisierung des Sportwettenangebots nicht betroffen ist.
  • VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
    Die Kohärenz der in Niedersachsen verfolgten Glücksspielpolitik kann schließlich auch nicht im Hinblick auf die nach dem Gewerberecht der DDR erteilten Lizenzen in Frage gestellt werden, da diese Lizenzen in Niedersachsen keine Gültigkeit besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, - 6 C 19.06 -, BVerwGE 126, 149 [BVerwG 21.06.2006 - BVerwG 6 C 19.06] ; Urteil der Kammer vom 19. Juni 2006 - 10 A 2564/06) und damit durch sie das niedersächsische Konzept der staatlichen Monopolisierung des Sportwettenangebots nicht betroffen ist.
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