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VG Hannover, 19.09.2006 - 6 A 2706/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einkommensermittlung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG bei einem Gewerbetreibenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Stade, 17.04.2012 - S 17 AS 555/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Einkommensanrechnung; Berücksichtigung eines …
Danach war es auch nach altem Recht ausgeschlossen, dass ein abschnittsübergreifender Verlustausgleich bei der Gewinnfeststellung zur Ermittlung des sozialrechtlichen Einkommensbegriffs berücksichtigt werden konnte, denn der Verlustabzug nach § 10 d Einkommenssteuergesetz (EStG) zählt weder als Verlustrücktrag, noch als Verlustvortrag zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts (vgl VG Hannover, Beschluss vom 19. September 2006 - 6 A 2706/05 -, Randnummer 2 - veröffentlicht bei Juris.de). - SG Stade, 15.03.2011 - S 28 AS 397/08 § 10d EStG ermöglicht aber genau das Gegenteil, nämlich die Durchbrechung des Prinzips der Jahresabschnittsbesteue-rung (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R - zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2009 - L 9 KR 304/08 - zitiert nach juris; VG Hannover, Beschluss vom 19.09.2006 - 6 A 2706/05 - zitiert nach juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2015 - L 13 AS 132/12 Danach war es auch nach altem Recht ausgeschlossen, dass ein abschnittsübergreifender Verlustausgleich bei der Gewinnfeststellung zur Ermittlung des sozialrechtlichen Einkommensbegriffs berück-sichtigt werden konnte, denn der Verlustabzug nach § 10 d Einkommenssteuergesetz (EStG) zählt weder als Verlustrücktrag, noch als Verlustvortrag zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts (vgl VG Hannover, Be-schluss vom 19. September 2006 - 6 A 2706/05 -, Randnummer 2 - veröffentlicht bei Juris.de).