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   VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22   

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VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22 (https://dejure.org/2023,1571)
VG Hannover, Entscheidung vom 20.01.2023 - 12 B 4654/22 (https://dejure.org/2023,1571)
VG Hannover, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - 12 B 4654/22 (https://dejure.org/2023,1571)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 123 Abs. 1; PflBG § 19; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a); AufenthG § 60b Abs. 5 Satz 3; AufenthG § 61 Abs. 1d; AufenthG § 61 Abs. 1d Satz 3; AufenthG § 71 Abs. 1
    Änderung der Wohnsitzauflage; Ausbildung zum Pflegefachmann; Dauerverwaltungsakt; Duldung; Ermessensfehler; Erwerbstätigkeitsverbot; Gesamtverantwortung der Pflegeschule; gewöhnlicher Aufenthalt; humanitäre Gründe; Passivlegitimation; Pflegeberufegesetz; schulische ...

 
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  • OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20
    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
    Hinzukommen muss auch die Möglichkeit, auf unabsehbare Zeit an dem gewählten Ort bleiben zu können, weshalb bei der Prognose räumliche Beschränkungen des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet - namentlich Wohnsitzauflagen - maßgeblich zu berücksichtigen sind, da diese die Möglichkeit zum nicht nur vorübergehenden Verbleiben ausschließen können (vgl. OVG Bremen, Urt. vom 17.09.2020 - 2 B 148/20 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 28 - 29 unter Bezugnahme auf die Rspr. des BVerwG).

    Mit der Erteilung dieser Wohnsitzauflage war es dem Antragsteller rechtlich ermöglicht worden, seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach A-Stadt zu verlegen und dort seinen Wohnsitz zu nehmen (vgl. zur Möglichkeit der Wohnsitzverlegung Nds. OVG, Beschl. vom 09.09.2020 - 13 ME 226/20 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Urt. vom 17.09.2020 - 2 B 148/20 -, juris Rn. 16).

    Der Antragsgegner konnte die Wohnsitzauflage auch ändern, denn er war zu dem Zeitpunkt der Änderung für den Antragsteller ausländerrechtlich zuständig und bedurfte für die Änderung der Auflage keiner Zustimmung der Beigeladenen als Behörde des Zuzugsortes (ganz überwiegende Auffassung in der Rspr., vgl. OVG Berlin, Beschl. vom 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. vom 09.09.2020 - 13 ME 226/20 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Urt. vom 17.09.2020 - 2 B 148/20 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig, Beschl. vom 30.07.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 -, juris Rn. 32; anders nur VG Trier, Beschl. vom 27.07.2022 - 11 L 1950/22.Tr -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2020 - 13 ME 226/20

    Akzessorietät; Anschlussduldung; Ausbildungsduldung; Ausländer; Ausländerbehörde;

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
    Mit der Erteilung dieser Wohnsitzauflage war es dem Antragsteller rechtlich ermöglicht worden, seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach A-Stadt zu verlegen und dort seinen Wohnsitz zu nehmen (vgl. zur Möglichkeit der Wohnsitzverlegung Nds. OVG, Beschl. vom 09.09.2020 - 13 ME 226/20 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Urt. vom 17.09.2020 - 2 B 148/20 -, juris Rn. 16).

    Der Antragsgegner konnte die Wohnsitzauflage auch ändern, denn er war zu dem Zeitpunkt der Änderung für den Antragsteller ausländerrechtlich zuständig und bedurfte für die Änderung der Auflage keiner Zustimmung der Beigeladenen als Behörde des Zuzugsortes (ganz überwiegende Auffassung in der Rspr., vgl. OVG Berlin, Beschl. vom 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. vom 09.09.2020 - 13 ME 226/20 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Urt. vom 17.09.2020 - 2 B 148/20 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig, Beschl. vom 30.07.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 -, juris Rn. 32; anders nur VG Trier, Beschl. vom 27.07.2022 - 11 L 1950/22.Tr -, juris).

  • VG Bayreuth, 11.05.2021 - B 6 E 21.407

    Duldung zur Betreuung des geistig behinderten Bruders mit Aufenthaltsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
    Zwar hat das erkennende Gericht in seinem Beschluss vom 10.08.2022 (12 B 2853/22) in dem vorangegangenen Verfahren derselben (Haupt-)Beteiligten noch die Auffassung vertreten, dass die Ausbildung des Antragstellers zum Pflegefachmann dem Erwerbstätigkeitsverbot unterfalle und dazu ausgeführt, dass unter der Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Sinne von § 60b Abs. 5 Satz 2 AufenthG auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung zu verstehen sei (so zum Begriff der Erwerbstätigkeit VG Bayreuth, Beschl. vom 11.05.2021 - B 6 E 21.407 -, juris Rn. 51; VG München, Beschl. vom 22.04.2020 - M 9 E 19.5879 -, juris Rn. 26).

    Demgegenüber handelt es sich nach der Konzeption des Gesetzes über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG -, in Kraft seit dem 01.01.2020) bei der Ausbildung zum Pflegefachmann um eine schulische Ausbildung, die keine Erwerbstätigkeit darstellt (a.A. VG Bayreuth, Beschl. vom 11.05.2021 - B 6 E 21.407 -, juris Rn. 61).

  • VG Trier, 27.07.2022 - 11 L 1950/22

    Örtliche Zuständigkeit für die Änderung einer Wohnsitzverpflichtung; Erfordernis

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
    Der Antragsgegner konnte die Wohnsitzauflage auch ändern, denn er war zu dem Zeitpunkt der Änderung für den Antragsteller ausländerrechtlich zuständig und bedurfte für die Änderung der Auflage keiner Zustimmung der Beigeladenen als Behörde des Zuzugsortes (ganz überwiegende Auffassung in der Rspr., vgl. OVG Berlin, Beschl. vom 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. vom 09.09.2020 - 13 ME 226/20 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Urt. vom 17.09.2020 - 2 B 148/20 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig, Beschl. vom 30.07.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 -, juris Rn. 32; anders nur VG Trier, Beschl. vom 27.07.2022 - 11 L 1950/22.Tr -, juris).
  • VG Münster, 31.03.2014 - 8 L 711/13

    Wohnsitzauflage; Nebenbestimmung; aufschiebende Wirkung; Pflege

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
    Bei der Wohnsitzauflage handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. VG Münster, Beschl. vom 31.03.2014 - 8 L 711/13 -, juris Rn. 9), dem eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht beigefügt war, so dass der Antragsteller ihn binnen eines Jahres angreifen konnte, § 58 Abs. 2 Satz 1 , Abs. 1 VwGO .
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20

    Begründeter Eilantrag auf Änderung der in der Duldung vermerkten Wohnsitzauflage

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
    Der Antragsgegner konnte die Wohnsitzauflage auch ändern, denn er war zu dem Zeitpunkt der Änderung für den Antragsteller ausländerrechtlich zuständig und bedurfte für die Änderung der Auflage keiner Zustimmung der Beigeladenen als Behörde des Zuzugsortes (ganz überwiegende Auffassung in der Rspr., vgl. OVG Berlin, Beschl. vom 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. vom 09.09.2020 - 13 ME 226/20 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Urt. vom 17.09.2020 - 2 B 148/20 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig, Beschl. vom 30.07.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 -, juris Rn. 32; anders nur VG Trier, Beschl. vom 27.07.2022 - 11 L 1950/22.Tr -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17

    Unerlaubte Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet;

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
    Hinzukommen muss auch die Möglichkeit, auf unabsehbare Zeit an dem gewählten Ort bleiben zu können, weshalb bei der Prognose räumliche Beschränkungen des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet - namentlich Wohnsitzauflagen - maßgeblich zu berücksichtigen sind, da diese die Möglichkeit zum nicht nur vorübergehenden Verbleiben ausschließen können (vgl. OVG Bremen, Urt. vom 17.09.2020 - 2 B 148/20 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 28 - 29 unter Bezugnahme auf die Rspr. des BVerwG).
  • VG München, 22.04.2020 - M 9 E 19.5879

    Erfolgloses Eilverfahren wegen vorläufiger Erteilung einer Ausbildungsduldung und

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
    Zwar hat das erkennende Gericht in seinem Beschluss vom 10.08.2022 (12 B 2853/22) in dem vorangegangenen Verfahren derselben (Haupt-)Beteiligten noch die Auffassung vertreten, dass die Ausbildung des Antragstellers zum Pflegefachmann dem Erwerbstätigkeitsverbot unterfalle und dazu ausgeführt, dass unter der Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Sinne von § 60b Abs. 5 Satz 2 AufenthG auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung zu verstehen sei (so zum Begriff der Erwerbstätigkeit VG Bayreuth, Beschl. vom 11.05.2021 - B 6 E 21.407 -, juris Rn. 51; VG München, Beschl. vom 22.04.2020 - M 9 E 19.5879 -, juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2021 - 3 S 106.20

    Wohnsitzauflage; Änderung; Wirksamkeit; Zuständigkeit; Zuzugsbehörde; Zustimmung

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
    Der Antragsgegner konnte die Wohnsitzauflage auch ändern, denn er war zu dem Zeitpunkt der Änderung für den Antragsteller ausländerrechtlich zuständig und bedurfte für die Änderung der Auflage keiner Zustimmung der Beigeladenen als Behörde des Zuzugsortes (ganz überwiegende Auffassung in der Rspr., vgl. OVG Berlin, Beschl. vom 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. vom 09.09.2020 - 13 ME 226/20 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Urt. vom 17.09.2020 - 2 B 148/20 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig, Beschl. vom 30.07.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 -, juris Rn. 32; anders nur VG Trier, Beschl. vom 27.07.2022 - 11 L 1950/22.Tr -, juris).
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