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   VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17   

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https://dejure.org/2017,26820
VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17 (https://dejure.org/2017,26820)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.06.2017 - 1 A 454/17 (https://dejure.org/2017,26820)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 1 A 454/17 (https://dejure.org/2017,26820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Gültigkeit mehrerer Kommunalwahlen - Verhandlung über drei Wahlprüfungsklagen (Kreistag des Landkreises Hildesheim, Rat der Stadt Hameln, Rat der Samtgemeinde Grafschaft Hoya)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16

    Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
    Im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Wahlprüfungsverfahrens hat die Kammer bereits im Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 A 12763/14 (juris Rn. 57) ausgeführt, dass im Ausgangspunkt bei Kommunalwahlen nicht an sich alle in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen und dem Individualrechtsschutz dienenden Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, die dann lediglich wahlrechtlich eine Beschränkung erfahren, sondern im Grundsatz im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen von vornherein nur diejenigen Rechtsbehelfe möglich sind, die das Wahlrecht selbst einräumt, ohne dass dies per se gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen würde (vgl. zum Verhältnis der Wahlprüfung zur Rechtsweggarantie auch: Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 -, juris Rn. 58; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1997 - 5 L 7377/95 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 12 A 3077/15

    Berücksichtigung des Einkommens hinsichtlich Gewährung von Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
    Wird indessen lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Angabe einer Diagnose vorgelegt, die für sich betrachtet nicht auf eine Reise- oder Verhandlungsunfähigkeit schließen lässt, besteht kein Anspruch auf Verlegung eines Termins (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.01.2016 - 12 A 3077/15 -, juris Rn. 8).
  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
    Im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Wahlprüfungsverfahrens hat die Kammer bereits im Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 A 12763/14 (juris Rn. 57) ausgeführt, dass im Ausgangspunkt bei Kommunalwahlen nicht an sich alle in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen und dem Individualrechtsschutz dienenden Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, die dann lediglich wahlrechtlich eine Beschränkung erfahren, sondern im Grundsatz im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen von vornherein nur diejenigen Rechtsbehelfe möglich sind, die das Wahlrecht selbst einräumt, ohne dass dies per se gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen würde (vgl. zum Verhältnis der Wahlprüfung zur Rechtsweggarantie auch: Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 -, juris Rn. 58; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1997 - 5 L 7377/95 -, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 4 A 14.387

    Die Frist für die Wahlprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof beginnt mit der

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
    Das Wahlprüfungsverfahren hat primär einen objektivrechtlichen Charakter, zudem besteht ein öffentliches Interesse an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 22.10.2014 - 4 A 14.387 -, juris Rn. 13; BVerfG, Beschl. v. 11.04.1967 - 2 BvC 5/67 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 10 LA 138/12

    Angabe eines erlernten, aber nicht ausgeübten Berufs im Wahlvorschlag

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
    Die vom Kläger vorgetragenen Gründe für seinen Wahleinspruch, auf deren Prüfung sich das Gericht im Rahmen der Wahlprüfungsklage zu beschränken hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.2013 - 10 LA 138/12 -, juris Rn. 22), bieten auch unter Berücksichtigung des vertiefenden Vorbringens zur Klagebegründung weder hinreichende Anhaltspunkte für eine vorschriftswidrige Vorbereitung oder Durchführung der Wahl noch für eine unzulässige Beeinflussung des Wahlergebnisses.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
    Die nach der klarstellenden Antwort des Klägers vom 29./30. Dezember 2016 auf den Hinweis des Gerichts vom 19. Dezember 2016 als Klage aufzufassende "Rechtsbeschwerde" wäre zwar bei zweckentsprechender Auslegung des Klagebegehrens als Verpflichtungsklage statthaft (vgl. zur richtigen Klageart einer Wahlprüfungsklage: Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 22; zu den früher vertretenen Sichtweisen: Thiele/Schiefel, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 4. Aufl., § 49 Rn. 4.); auch ist der Kläger unabhängig von einer subjektiven Rechtsposition nach § 49 Abs. 1, 2 NKWG als Wahleinspruchsführer und damit Beteiligter des Wahlprüfungsverfahrens (§ 47 Abs. 2 Satz Nr. 2 NKWG) klagebefugt (vgl. zur Klagebefugnis: Thiele/Schiefel, a. a. O., § 49 Rn. 3).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
    Das Wahlprüfungsverfahren hat primär einen objektivrechtlichen Charakter, zudem besteht ein öffentliches Interesse an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 22.10.2014 - 4 A 14.387 -, juris Rn. 13; BVerfG, Beschl. v. 11.04.1967 - 2 BvC 5/67 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95

    Rechtsweg; Vorabentscheidung; Zuständigkeitsrüge

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
    Im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Wahlprüfungsverfahrens hat die Kammer bereits im Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 A 12763/14 (juris Rn. 57) ausgeführt, dass im Ausgangspunkt bei Kommunalwahlen nicht an sich alle in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen und dem Individualrechtsschutz dienenden Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, die dann lediglich wahlrechtlich eine Beschränkung erfahren, sondern im Grundsatz im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen von vornherein nur diejenigen Rechtsbehelfe möglich sind, die das Wahlrecht selbst einräumt, ohne dass dies per se gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen würde (vgl. zum Verhältnis der Wahlprüfung zur Rechtsweggarantie auch: Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 -, juris Rn. 58; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1997 - 5 L 7377/95 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
    Die rechtlichen Regelungen zum Wahlverfahren und zur Wahlprüfung gehören nämlich zum staatsorganisatorischen Bereich, in welchem die Länder im Rahmen ihrer Bindung an die Grundsätze des Art. 28 GG Autonomie genießen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 46).
  • VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21

    Beeinflussung; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahleinspruch

    Diese strengen Regelungen, die als staatsorganisationsrechtliche Bestimmungen auch auf das gerichtliche Wahlprüfungsverfahren "durchschlagen" (vgl. Urt. d. Kammer v. 21.06.2017 - 1 A 454/17 -, juris Rn. 15 ff.), implizieren, dass ein Wahleinspruch innerhalb der Zweiwochenfrist eindeutig und unbedingt erhoben werden muss.
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