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   VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17   

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https://dejure.org/2018,32355
VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17 (https://dejure.org/2018,32355)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.09.2018 - 1 A 12180/17 (https://dejure.org/2018,32355)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. September 2018 - 1 A 12180/17 (https://dejure.org/2018,32355)
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  • OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17

    Keine Volksverhetzung durch Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" mit gleichzeitigem

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
    Bei einer strafrechtlichen Bewertung ist bei mehreren Möglichkeiten der Interpretation eines Werkes nicht ein denkbares fernliegendes Verständnis entscheidend, das es von vornherein dem Geltungsbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG entzieht und allein strafrechtlich relevant ist (vgl. zu Abbildungen: BVerfG, Beschl. v. 03.04.1990 - 1 BvR 680/86 -, juris Rn. 16; OLG Celle, Beschl. v. 27.10.2017 - 1 Ss 49/17 -, juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1243/15

    Gestaltungsvorschriften für Grabstätten in einer Friedhofssatzung

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
    Einer würdigen Bestattung und einem ungestörten Totengedenken stehen nach der bisherigen Rechtsprechung etwa Grabmale entgegen, die aufdringlich, effektheischend oder sonst objektiv geeignet wären, Ärgernis zu erregen und den allgemeinen Friedhofszweck des Totengedenkens zu beeinträchtigen, ebenso unwürdige und wegen ihrer Übergröße störende Grabmale (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.06.2016 - 1 S 1243/15 -, juris Rn. 51 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 24.06.2013 - 23 K 7240/12

    Grabgestaltung; Satzungsautonomie; Kies; allgemeine Gestaltungsvorschriften;

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
    Es geht der Beklagten vielmehr um die Bewahrung des Gesamteindrucks des Friedhofs in seiner althergebrachten Entwicklung, was rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. dazu auch VG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.2013 - 23 K 7240/12 -, juris Rn. 50).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 92/09

    Begründung der Eigenschaft eines Produktes als Präsentationsarzneimittel durch

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
    Maßgeblich ist dabei das aus der gedachten Mehrheit der Nutzungsberechtigten und sonstigen Friedhofsbesucher abgeleitete "Durchschnittsempfinden" eines für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters (vgl. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, a. a. O., Kap. 13 Rn. 41-43), also eines fiktiven typischen Durchschnittsbesuchers, der normal informiert, aufmerksam und verständig ist (ähnlich wie der "verständige Durchschnittsverbraucher" in anderen Rechtsbereichen, vgl. dazu etwa Nds. OVG, Urt. v. 03.02.2011 - 13 LC 92/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.; zum Vorgehen bei dem erforderlichen "Hineinversetzen in einen Durchschnittsverbraucher" durch das Gericht: Nds. OVG, Urt. v. 30.06.2010 - 13 LB 9/08 -, juris Rn. 46).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 13 LB 9/08

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bewerbung eines industriell gefertigten

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
    Maßgeblich ist dabei das aus der gedachten Mehrheit der Nutzungsberechtigten und sonstigen Friedhofsbesucher abgeleitete "Durchschnittsempfinden" eines für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters (vgl. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, a. a. O., Kap. 13 Rn. 41-43), also eines fiktiven typischen Durchschnittsbesuchers, der normal informiert, aufmerksam und verständig ist (ähnlich wie der "verständige Durchschnittsverbraucher" in anderen Rechtsbereichen, vgl. dazu etwa Nds. OVG, Urt. v. 03.02.2011 - 13 LC 92/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.; zum Vorgehen bei dem erforderlichen "Hineinversetzen in einen Durchschnittsverbraucher" durch das Gericht: Nds. OVG, Urt. v. 30.06.2010 - 13 LB 9/08 -, juris Rn. 46).
  • BVerwG, 20.11.2007 - 7 BN 5.07

    Möglichkeit einer Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
    Jedenfalls bei § 18 Abs. 2 Satz 1 FS handelt es sich erkennbar nicht um eine von bestimmten ästhetischen Vorstellungen der Friedhofsgestaltung getragene besondere Gestaltungsvorschrift, die besonders rechtfertigungsbedürftig und nur bei Vorhalten einer Ausweichmöglichkeit als zulässig angesehen werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 20.11.2007 - 7 BN 5/07 -, juris Rn. 7), sondern um eine allgemeine Gestaltungsvorschrift, die der Erreichung des Friedhofszwecks dient.
  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 26.03

    Friedhofsbenutzung; Grabmal; Gestaltungsvorschriften für Grabmale.

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
    Die Gestaltungsfreiheit der Friedhofsbenutzer findet ihre Grenzen aber von vornherein in solchen Gestaltungsvorschriften, die dem allgemeinen Zweck des Friedhofs dienen, eine würdige, die Totenandacht nicht störende Grabgestaltung zu gewährleisten (BVerwG, Urt. v. 13.05.2004 - 3 C 26/03 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
    Einem Friedhof kommt nicht die Aufgabe zu, den Besuchern eine Auseinandersetzung mit den möglichen Bedeutungsgehalten eines i. S. d. offenen Kunstbegriffs (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 07.03.1990 - 1 BvR 266/86 -, juris Rn. 45) interpretationsfähigen und -bedürftigen Werkes aufzudrängen bzw. sie zur geistig-intellektuellen Befassung mit der Wirkung verschiedener Kunstwerke gleichsam zu nötigen.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86

    Hitler-T-Shirt

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
    Bei einer strafrechtlichen Bewertung ist bei mehreren Möglichkeiten der Interpretation eines Werkes nicht ein denkbares fernliegendes Verständnis entscheidend, das es von vornherein dem Geltungsbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG entzieht und allein strafrechtlich relevant ist (vgl. zu Abbildungen: BVerfG, Beschl. v. 03.04.1990 - 1 BvR 680/86 -, juris Rn. 16; OLG Celle, Beschl. v. 27.10.2017 - 1 Ss 49/17 -, juris Rn. 16).
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