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   VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21   

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VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21 (https://dejure.org/2022,6752)
VG Hannover, Entscheidung vom 22.03.2022 - 5 A 5732/21 (https://dejure.org/2022,6752)
VG Hannover, Entscheidung vom 22. März 2022 - 5 A 5732/21 (https://dejure.org/2022,6752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Asylanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; innerstaatliche Fluchtalternative; innerstaatlicher Schutz; Jonglei; Juba; Rücknahme; Schutzalternative; Subsidiärer Schutz; Subsidiärer Schutz bejaht

  • milo.bamf.de

    GG, Art 16a Abs 1; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3c; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 3; AsylG, § 73 Abs 2; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Südsudan: Rücknahme von Flüchtlingsschutz und Asylberechtigung aufgrund von Täuschung und Verschweigen wesentlicher Tatsachen rechtmäßig; Verpflichtung auf Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts; Keine interne ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 9 LB 100/15

    Keine Verfolgung von Paschtunen in Afghanistan

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Das Gericht muss die volle Überzeugung von der Wahrheit des vom Asylsuchenden behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals erlangen, wobei allerdings der sachtypische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat angemessen zu berücksichtigen und deshalb den glaubhaften Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen ist, als dies sonst in der Prozesspraxis bei Parteibekundungen der Fall ist (Nds OVG, Urteil vom 19.9.2016 - 9 LB 100/15 -, juris Rn. 32; BVerwG, Beschluss vom 29.11.1996 - 9 B 293.96 - juris Rn. 2).

    Die Einschätzung von UNHCR, dass eine Abschiebung in den Südsudan nicht sicher und würdevoll möglich sei, der sich die Einzelrichterin grundsätzlich anschließt, wirkt sich aber im Rahmen der Beurteilung der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Schutzalternative aus, weil der Zumutbarkeitsmaßstab über die Beachtlichkeit einer existenziellen Notlage hinausgeht (Nds. OVG, Urteil vom 19.9.2016 - 9 LB 100/15 -, juris Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 10 C 11.07 - juris Rn. 35).

  • VG Gelsenkirchen, 19.08.2021 - 5a K 3484/18

    Ukraine: Rücknahme und Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Täuschung über

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Das Verschweigen erfordert ein bewusstes Nichtsagen oder Verheimlichen (VG Gelsenkirchen Urteil vom 19.8.2021 - 5a K 3484/18.A -, juris).

    Es genügt vielmehr, dass dem Ausländer die unrichtigen Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen, die zu einer objektiv fehlerhaften tatsächlichen Grundlage für die Anerkennungsentscheidung geführt haben, zuzurechnen waren (BVerwGE 148, 254 Rn. 17 = NVwZ 2014, 664 Rn. 17; VG Hamburg BeckRS 2021, 9314 Rn. 25; VG Gelsenkirchen Urteil vom 19.8.2021 - 5a K 3484/18.A -, juris; Fleuß, in: BeckOK AuslR, 32. Ed. 1.1.2022, § 73 AsylG Rn. 30 ff.).

  • VG Würzburg, 28.09.2020 - W 8 K 20.30178

    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Die Darlegungs- und Feststellunglast trägt das Bundesamt (VG Berlin 10.11.2004 - 36 X 42998 - juris Rn. 31; VG Würzburg BeckRS 2020, 26878 Rn. 14; Fleuß, in: BeckOK AuslR, 32. Ed. 1.1.2022, § 73 AsylG Rn. 30 ff.).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-901/19

    Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Zur Feststellung, ob eine "ernsthafte individuelle Bedrohung" im Sinne dieser Vorschrift gegeben ist, ist eine umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der die Situation des Herkunftslands des Klägers kennzeichnenden Umstände, erforderlich (EuGH, Urteil vom 21.6.2021, - C 901/19, juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Dabei greift zugunsten eines Vorverfolgten bzw. in anderer Weise Geschädigten eine tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (BVerwG, Urteil vom 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 19; (BVerwG, Urteil vom 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 19; Art. 4 Abs. 4 Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU vom 13.12.2011, ABl. L 337, S. 9) - QRL -).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Daran fehlt es bei Nachteilen, die jemand aufgrund der allgemeinen Zustände in seinem Heimatstaat zu erleiden hat, wie Hunger, Naturkatastrophen, aber auch bei den allgemeinen Auswirkungen von Unruhen, Revolutionen und Kriegen (BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 -, BVerfGE 80, 315-353 = juris Rn. 43; Thiedemann, Flüchtlingsrecht, S. 38 Rn. 52).
  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 15 ZB 17.31475

    Keine Flüchtlingseigenschaft für einen staatenlosen Palästinenser, der von UNRWA

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Hinsichtlich der Feststellung, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG nicht vorliegen (Nr. 4), ist der Bescheid vom H. 2021 in Bestandskraft erwachsen, weil der Klageantrag der hilfsweise erhobenen Verpflichtungsklage eindeutig auf die Zuerkennung des subsidiären Schutzes beschränkt ist (BVerwG, Urteil vom 15.4.1997 - 9 C 19/96 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 07.11.2017 - 15 ZB 17.31475 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11

    Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist;

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Auch die Versäumung der Prüfungsfrist des § 73 Abs. 2a Satz 1 AsylG führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Rücknahme (BVerwG, Urteil vom 5.6.2012, ZAR 2013, 36, beck-online; Hocks/Leuschner, in: Hormann, AuslR, 2. Aufl., § 73 AsylVfG Rn. 38).
  • BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96

    Vorliegen von Revisionzulassungsgründen - Nachweispflicht des Asylsuchenden

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Das Gericht muss die volle Überzeugung von der Wahrheit des vom Asylsuchenden behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals erlangen, wobei allerdings der sachtypische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat angemessen zu berücksichtigen und deshalb den glaubhaften Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen ist, als dies sonst in der Prozesspraxis bei Parteibekundungen der Fall ist (Nds OVG, Urteil vom 19.9.2016 - 9 LB 100/15 -, juris Rn. 32; BVerwG, Beschluss vom 29.11.1996 - 9 B 293.96 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5732/21
    Die Einschätzung von UNHCR, dass eine Abschiebung in den Südsudan nicht sicher und würdevoll möglich sei, der sich die Einzelrichterin grundsätzlich anschließt, wirkt sich aber im Rahmen der Beurteilung der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Schutzalternative aus, weil der Zumutbarkeitsmaßstab über die Beachtlichkeit einer existenziellen Notlage hinausgeht (Nds. OVG, Urteil vom 19.9.2016 - 9 LB 100/15 -, juris Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 10 C 11.07 - juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2008 - 9 LB 52/06

    Bestehen eines Abschiebungsschutzes bei erst nach Ablehnung eines ersten

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit;

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