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   VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5733/21   

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https://dejure.org/2022,6751
VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5733/21 (https://dejure.org/2022,6751)
VG Hannover, Entscheidung vom 22.03.2022 - 5 A 5733/21 (https://dejure.org/2022,6751)
VG Hannover, Entscheidung vom 22. März 2022 - 5 A 5733/21 (https://dejure.org/2022,6751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fluchtalternative; inländische Fluchtalternative; inländische Schutzalternative; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; innerstaatlicher Schutz; Jonglei; Juba; Schutzalternative; Subsidiärer Schutz; Subsidiärer Schutz bejaht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5733/21
    Daran fehlt es bei Nachteilen, die jemand aufgrund der allgemeinen Zustände in seinem Heimatstaat zu erleiden hat, wie Hunger, Naturkatastrophen, aber auch bei den allgemeinen Auswirkungen von Unruhen, Revolutionen und Kriegen (BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 -, BVerfGE 80, 315-353 = juris Rn. 43; Thiedemann, Flüchtlingsrecht, S. 38 Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 9 LB 100/15

    Keine Verfolgung von Paschtunen in Afghanistan

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5733/21
    Die Einschätzung von UNHCR, dass eine Abschiebung in den Südsudan grundsätzlich nicht sicher und würdevoll möglich sei, der sich die Einzelrichterin grundsätzlich anschließt, wirkt sich aber im Rahmen der Beurteilung der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Schutzalternative aus, weil der Zumutbarkeitsmaßstab über die Beachtlichkeit einer existenziellen Notlage hinausgeht (Nds. OVG, Urteil vom 19.9.2016 - 9 LB 100/15 -, juris Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 10 C 11.07 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5733/21
    Die in Nummer 4 des angefochtenen Bescheides getroffene Feststellung, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, ist gegenstandslos (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.2002 - 1 C 17.01 - juris.
  • EuGH, 10.06.2021 - C-901/19

    Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5733/21
    Zur Feststellung, ob eine "ernsthafte individuelle Bedrohung" im Sinne dieser Vorschrift gegeben ist, ist eine umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der die Situation des Herkunftslands der Klägerin kennzeichnenden Umstände, erforderlich (EuGH, Urteil vom 21.6.2021, - C 901/19, juris).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VG Hannover, 22.03.2022 - 5 A 5733/21
    Die Einschätzung von UNHCR, dass eine Abschiebung in den Südsudan grundsätzlich nicht sicher und würdevoll möglich sei, der sich die Einzelrichterin grundsätzlich anschließt, wirkt sich aber im Rahmen der Beurteilung der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Schutzalternative aus, weil der Zumutbarkeitsmaßstab über die Beachtlichkeit einer existenziellen Notlage hinausgeht (Nds. OVG, Urteil vom 19.9.2016 - 9 LB 100/15 -, juris Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 10 C 11.07 - juris Rn. 35).
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