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   VG Hannover, 22.12.2020 - 1 A 10748/17   

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VG Hannover, 22.12.2020 - 1 A 10748/17 (https://dejure.org/2020,44769)
VG Hannover, Entscheidung vom 22.12.2020 - 1 A 10748/17 (https://dejure.org/2020,44769)
VG Hannover, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - 1 A 10748/17 (https://dejure.org/2020,44769)
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  • OVG Niedersachsen, 08.10.2018 - 9 OA 135/18

    Erschließungsbeitrag; Streitwert; Stundung; Widerruf; zinslos

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2020 - 1 A 10748/17
    Bei einer Klage gegen den Widerruf der Stundung eines Abwasserbeitrags mit dem Ziel, weiterhin von der Zahlung des festgesetzten Beitrags verschont zu bleiben, richtet sich der Streitwert auch dann nach Nr. 3.2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wenn die Stundung zinslos erfolgt ist (entgegen Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.2018 - 9 OA 135/18 -, juris).

    Für den Fall einer Klage gegen den Widerruf einer zinslosen Stundung eines Erschließungsbeitrags hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Streitwert in Anlehnung an die Streitwertvorgaben für den vorläufigen Rechtsschutz (Nr. 1.5 Satz 1 Halbsatz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013 (NVwZ-Beilage 2/2013, 57; NordÖR 2014, 11)) mit einem Viertel des gestundeten Betrages anzusetzen sein soll, wenn das erkennbare Klageziel darauf gerichtet ist, weiterhin von einer Zahlung des festgesetzten Beitrags verschont zu bleiben (Beschl. v. 08.10.2018 - 9 OA 135/18 -, juris).

  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 188/09

    Berücksichtigung von Darlehenszinsen bei der Streitwertbemessung; Zulässigkeit

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2020 - 1 A 10748/17
    In einer solchen Situation liegt es anders als bei einer bloßen Kapitalisierung von Zinsen in einem einheitlichen Klageantrag (vgl. zu einer solchen Konstellation: OLG Celle, Beschl. v. 16.07.2009 - 2 W 188/09 -, juris Rn. 4; BGH, Beschl. v. 25.11.2004 - III ZR 325/03 -, juris Rn. 6).".
  • BGH, 25.11.2004 - III ZR 325/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines Zinsanspruchs

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2020 - 1 A 10748/17
    In einer solchen Situation liegt es anders als bei einer bloßen Kapitalisierung von Zinsen in einem einheitlichen Klageantrag (vgl. zu einer solchen Konstellation: OLG Celle, Beschl. v. 16.07.2009 - 2 W 188/09 -, juris Rn. 4; BGH, Beschl. v. 25.11.2004 - III ZR 325/03 -, juris Rn. 6).".
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