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   VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18   

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VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18 (https://dejure.org/2019,22560)
VG Hannover, Entscheidung vom 24.07.2019 - 6 B 4826/18 (https://dejure.org/2019,22560)
VG Hannover, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 6 B 4826/18 (https://dejure.org/2019,22560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7g BNotO
    Akteneinsicht; Ermessen; Ermessen; Ermessensreduktion auf null; Fachaufsicht; fehlerhafte Besetzung; Notarprüfung; Prüfungsausschuss; subjektiv-öffentliches Recht; verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Akteneinsicht; Verwaltungsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1995 - 22 B 14/95

    Neubewertung einer Hausarbeit; Übungsschein

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Dieses gilt jedenfalls dann, wenn der Antragsteller nicht binnen einer Frist von sechs Monaten eine Wiederholungsprüfung ablegen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.1.1995 - 22 B 14/95 -, juris; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2010 - OVG 10 M 13.09 -, juris Rn. 4; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 1424 m.w.N.), weil die Prüfungsbehörde die Prüfung für endgültig nicht bestanden erklärt hat.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Es kann dem Prüfling regelmäßig nicht zugemutet werden, auf unabsehbare Zeit, nämlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens, bereits erarbeitetes Prüfungswissen auf dem aktuellen Stand zu halten (BVerfG, Beschluss vom 25.07.1996 - 1 BvR 638.96 - NVwZ 1997, S. 479, Beschluss vom 12.03.1999 - 1 BvR 355.99 - NVwZ 1999, S. 866).
  • OVG Brandenburg, 25.04.1995 - 1 A 24/94

    Klage Dritter auf kommunalaufsichtliche Genehmigung von Grundstücksgeschäften

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Auch insofern ist jedoch anerkannt, dass die Tätigkeit von Rechts- und Fachaufsichtsbehörden grundsätzlich nicht im Interesse des hiervon u.U. mittelbar betroffenen Einzelnen erfolgt, sondern im öffentlichen Interesse (siehe z.B. für kommunale Rechtsaufsicht: OVG Bbg, Beschluss vom 25.04.1995 - 1 A 24/94; Rn. 24 ff.; für hochschulinterne oder staatliche Rechtsaufsicht: OVG Hamburg, Beschluss vom 03.03.1997 - Bf III 16/95, juris Rn. 56 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung von Verfahrenshandlungen darf nämlich für die Rechtsuchenden nicht zu unzumutbaren Nachteilen führen, die in einem späteren Prozess nicht mehr vollständig zu beseitigen sind (BVerfG, Beschluss vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90, NJW 1991, S. 415 (416) betr.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2010 - 10 M 13.09

    Prozesskostenhilfebeschwerde; Abschlussprüfung als Fotomedienlaborant vor IHK;

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Dieses gilt jedenfalls dann, wenn der Antragsteller nicht binnen einer Frist von sechs Monaten eine Wiederholungsprüfung ablegen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.1.1995 - 22 B 14/95 -, juris; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2010 - OVG 10 M 13.09 -, juris Rn. 4; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 1424 m.w.N.), weil die Prüfungsbehörde die Prüfung für endgültig nicht bestanden erklärt hat.
  • VG Karlsruhe, 08.12.2014 - 1 K 3388/14

    Kein isoliertes Akteneinsichtsrecht im Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Obgleich die Gewährung von Akteneinsicht hiernach grundsätzlich als Verfahrenshandlung einzustufen ist (z.B. VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.12.2014 - 1 K 3388/14, BeckRS 2015, 40569, LS), gilt im vorliegenden Fall etwas Anderes, weil die Verweigerung der Akteneinsicht durch den Antragsgegner keine dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer zurechenbare Maßnahme des Prüfungsverfahrensrechts darstellt.
  • BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99

    Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Nichtzulassung zur

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Es kann dem Prüfling regelmäßig nicht zugemutet werden, auf unabsehbare Zeit, nämlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens, bereits erarbeitetes Prüfungswissen auf dem aktuellen Stand zu halten (BVerfG, Beschluss vom 25.07.1996 - 1 BvR 638.96 - NVwZ 1997, S. 479, Beschluss vom 12.03.1999 - 1 BvR 355.99 - NVwZ 1999, S. 866).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13

    Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Mit Blick auf die Aufgabenvielfalt des Verfahrensrechts ist dabei anerkannt, dass der erforderliche Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Verfahrensfehler und klägerischer Rechtsverletzung nur dann besteht, wenn im Gefüge der Verfahrenshandlungen gerade die einschlägige Verfahrensbestimmung eine Schutzaufgabe für die materiell-rechtliche Position des Klägers hat (VGH Mannheim, Beschluss vom 03.02.2014 - 9 S 885/13, juris Rn. 34).
  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Vor diesem Hintergrund kann die von den Beteiligten aufgeworfene grundsätzliche Rechtsfrage dahinstehen, ob ein allgemeiner Grundsatz existiert, wonach es die rechtliche Wirksamkeit staatlicher Rechtsakte nicht berühren soll, wenn die Wirksamkeit der Bestellung des handelnden Staatsorgans in Frage gestellt ist, solange diese Bestellung nicht in dem hierfür vorgesehenen Verfahren widerrufen oder für ungültig erklärt worden ist, wobei der Widerruf oder die Ungültigkeiterklärung der Bestellung auch in diesem Fall nur ex nunc wirke (so: VG Karlsruhe, Urteil vom 04.03.2013 - 7 K 3335/11, juris Rn. 40 f. m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 18.03.2010 - 15 L 271/10

    Anspruch auf Zulassung zur mündlichen Prüfung im zweiten juristischen

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Begehrt ein Antragsteller im vorläufigen Rechtsschutz die vorläufige Wiederholung einer Prüfung, so kommt im Hinblick auf die Verwirklichung der Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein Anordnungsgrund dann in Betracht, wenn die Gefahr des Verlustes speziellen Prüfungswissens droht oder der Beginn der Berufstätigkeit auf ungewisse Zeit hinausgeschoben würde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.11.2010 - 2 ME 329/10 -, n.v., S. 4; Beschluss vom 22.08.2007 - 2 ME 586/07 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.3.2010 - 15 L 271/10 -, juris; jeweils m.w.N; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1423; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 908).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.1994 - 3 L 585/92

    Klageart; Nichtbestehen einer Prüfung; Zuständigkeit; Bezirksregierung;

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der

  • OVG Hamburg, 03.03.1997 - Bf III 16/95
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