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   VG Hannover, 25.10.2016 - 10 A 2652/16   

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https://dejure.org/2016,41817
VG Hannover, 25.10.2016 - 10 A 2652/16 (https://dejure.org/2016,41817)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.10.2016 - 10 A 2652/16 (https://dejure.org/2016,41817)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 10 A 2652/16 (https://dejure.org/2016,41817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Anl 1 Nr 17.4 VetVwGO ND 2014; § 1 Nr 2 VetVwGO ND 2014; § 7 Abs 1 S 1 HundG ND
    Ausforschungsbeweis; Beweisantrag; Beweismaß; Gefährlicher Hund; Gefährlichkeit; Gefährlichkeitsfeststellung; Hundehaltung; Kreuzverhör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hannover, 25.05.2016 - 10 A 361/16

    Amtshandlung; Bestimmtheitsgebot; Gebührenordnung; Gefährlichkeitsfeststellung;

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2016 - 10 A 2652/16
    Die Kammer hatte zwar mit (rechtskräftigem) Urteil vom 25. Mai 2016 ausgeführt (10 A 361/16, juris Rn. 19 ff.) die Unklarheit der Gebührenordnung gerügt, soweit das Nebeneinander von Gefährlichkeitsprüfung und Gefährlichkeitsfeststellung betroffen ist.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 11 ME 350/06
    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2016 - 10 A 2652/16
    Hierfür genügt grundsätzlich jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des anderen Tieres, unabhängig von deren Schwere; außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne ausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Nds. OVG, Beschlüsse vom 3.9.2008 - 11 LA 3/08 - vom 13.12.2006 - 11 ME 350/06 -, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2016 - 10 A 2652/16
    Es ist in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 31.8.2012 - 11 ME 221/12 - vom 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, jeweils www.dbovg.niedersachsen.de, m. w. N.) geklärt, dass schon bei einem bloßen Verdacht der Gefährlichkeit der betreffende Hund wie ein tatsächlich gefährlicher Hund zu behandeln ist (Nds. OVG, Beschluss vom 12.5.2005 - a. a. O. -).
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