Rechtsprechung
VG Hannover, 26.07.2016 - 2 B 3650/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41 BeamtStG; § 71 DRiG; Art 12 GG; § 79 BG ND; § 2 RIG ND
Dienstliches Interesse; Untersagung anwaltlicher Tätigkeit - BRAK-Mitteilungen
Tätigkeitsverbot für pensionierten Richter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Früherer Richter darf nicht als Rechtsanwalt vor seinem ehemaligen Gericht auftreten
- lto.de (Kurzinformation)
Dienstliche Interessen: Ex-Richter darf kein Anwalt an Ex-Dienstgericht werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Früherer Richter darf nicht als Rechtsanwalt vor seinem ehemaligen Gericht auftreten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ehemaliger Richter darf nicht als Rechtsanwalt vor seinem früheren Gericht auftreten - Auftreten als Rechtsanwalt vor Gericht führt zur Beeinträchtigung dienstlicher Interessen
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.07.2016 - 2 B 3650/16
- OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10
Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand …
Auszug aus VG Hannover, 26.07.2016 - 2 B 3650/16
Diesem Gesetzeszweck kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das öffentliche Interesse an der Vermeidung eines solchen Anscheins bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.06.2010 - 5 ME 78/10 -, juris, RdNr. 9).Der von dem Antragsgegner befürchtete Ansehensverlust für den öffentlichen Dienst würde eintreten können, ohne dass diese Wirkung durch eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung im Klageverfahren rückgängig gemacht werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, , Beschluss vom 11.06.2010 - 5 ME 78/10 - juris, RdNr. 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15
Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als …
Auszug aus VG Hannover, 26.07.2016 - 2 B 3650/16
Zur Begründung führte der Antragsgegner unter Bezugnahme auf einen Beschluss des OVG Münster vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 - aus, die Tätigkeit des Antragstellers als Rechtsanwalt stehe im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit als Richter beim Amtsgericht A-Stadt und beeinträchtige dienstliche Interessen.Dass vom Schutzzweck des § 41 BeamtStG auch das Ziel mit umfasst wird, das Vertrauen in die Integrität öffentlicher Verwaltung zu schützen und dass dieser Auslegung auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.06.2014 (2 C 23/13; juris) nicht entgegensteht, hat das OVG Münster in seinem Beschluss vom 02.03.2016 (1 B 1375/15; juris) überzeugend herausgearbeitet; hierauf wird Bezug genommen.