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   VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16   

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https://dejure.org/2018,8413
VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16 (https://dejure.org/2018,8413)
VG Hannover, Entscheidung vom 27.02.2018 - 1 A 926/16 (https://dejure.org/2018,8413)
VG Hannover, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 1 A 926/16 (https://dejure.org/2018,8413)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2007 - 13 LB 517/04

    Satzungsrechtliche Verpflichtung eines Wasser- und Bodenverbands zur Durchführung

    Auszug aus VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16
    Im Falle der Überbauung oder Kappung der Stränge eines landwirtschaftlichen Entwässerungssystems besteht kein Anspruch auf Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Entwässerungsanlagen für Zwecke der Siedlungsentwässerung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.11.2007 - 13 LB 517/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2008 - 9 LA 251/05

    Voraussetzungen der Gewässerbenutzungsgebührenpflichtigkeit eines

    Auszug aus VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16
    Auf eine Erlaubnis der Wasserbehörde für die Integration eines Gewässers in das öffentliche Abwassernetz kommt es hingegen nur bei aus materiellen Gründen fortbestehender Gewässereigenschaft an (Nds. OVG, Beschl. v. 07.11.2011 - 9 LA 224/10 -, V. n. b.), was wiederum voraussetzt, dass man es rechtlich überhaupt für möglich hält, dass ein Wasserlauf zugleich Gewässer und Teil einer Abwasserbeseitigungsanlage sein kann (Zwei-Naturen-Theorie; vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. v. 10.05.2012 - 5 C 3180/09.N -, juris Rn. 74 m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 22.02.2008 - 9 LA 251/05 -, juris Rn. 6; ablehnend : Sächs. OVG, Urt. v. 23.03.2017 - 5 A 241/16 -, juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtmäßige Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren

    Auszug aus VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16
    Abgesehen von diesen Erwägungen ist offenkundig, dass der RW 2 auch nicht an den typischen natürlichen Gewässerfunktionen wie Verdunstung, Versickerung, Auffangen von Regenwasser und Auffangen von aufsteigendem Grundwasser teilnimmt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.11.2011 - 9 LA 224/10 -, V. n. b., unter Hinweis auf OVG Thüringen, Beschl. v. 28.05.2009 - 4 EO 347/08 - ThürVBl. 2010, 60).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Auszug aus VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16
    In seiner älteren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 31.10.1975 - IV C 43.73 -, juris Rn. 26 f.) zum Tatbestandsmerkmal des "Betts" und damit zugleich zu der skizzierten Abgrenzungsproblematik ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16
    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.01.2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 19 f.) für die rechtliche Einordnung des verrohrten Abschnitts eines Gewässers hingegen nicht mehr auf eine im vorstehend beschriebenen Sinne formale, sondern auf eine materielle, wertende Betrachtung ab:.
  • VG Arnsberg, 23.01.2012 - 8 K 1522/11

    Rechtliche Einordnung eines Entwässerungskanals; Vorliegen eines nach außen

    Auszug aus VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16
    Diesen Widmungswillen kann eine Gemeinde aber u. a. dadurch zu erkennen geben, dass sie für das Einleiten von Abwasser in eine bestimmte Anlage Entwässerungsgebühren verlangt (VG Arnsberg, Urt. v. 23.01.2012 - 8 K 1522/11 -, juris Rn. 29).
  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
    Auszug aus VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16
    Auf eine Erlaubnis der Wasserbehörde für die Integration eines Gewässers in das öffentliche Abwassernetz kommt es hingegen nur bei aus materiellen Gründen fortbestehender Gewässereigenschaft an (Nds. OVG, Beschl. v. 07.11.2011 - 9 LA 224/10 -, V. n. b.), was wiederum voraussetzt, dass man es rechtlich überhaupt für möglich hält, dass ein Wasserlauf zugleich Gewässer und Teil einer Abwasserbeseitigungsanlage sein kann (Zwei-Naturen-Theorie; vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. v. 10.05.2012 - 5 C 3180/09.N -, juris Rn. 74 m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 22.02.2008 - 9 LA 251/05 -, juris Rn. 6; ablehnend : Sächs. OVG, Urt. v. 23.03.2017 - 5 A 241/16 -, juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 A 241/16

    Gewässereigenschaft; Verrohrung; Zwei-Naturen-Theorie

    Auszug aus VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16
    Auf eine Erlaubnis der Wasserbehörde für die Integration eines Gewässers in das öffentliche Abwassernetz kommt es hingegen nur bei aus materiellen Gründen fortbestehender Gewässereigenschaft an (Nds. OVG, Beschl. v. 07.11.2011 - 9 LA 224/10 -, V. n. b.), was wiederum voraussetzt, dass man es rechtlich überhaupt für möglich hält, dass ein Wasserlauf zugleich Gewässer und Teil einer Abwasserbeseitigungsanlage sein kann (Zwei-Naturen-Theorie; vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. v. 10.05.2012 - 5 C 3180/09.N -, juris Rn. 74 m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 22.02.2008 - 9 LA 251/05 -, juris Rn. 6; ablehnend : Sächs. OVG, Urt. v. 23.03.2017 - 5 A 241/16 -, juris Rn. 23 ff.).
  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 128/16

    Niederschlagswassergebühren, Maßstab für landwirtschaftliche Drainageflächen

    (VG Hannover, U. v. 27.02.2018 - 1 A 926/16 -, Rn. 25, juris).
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