Rechtsprechung
VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
(Zur Wirksamkeit eines (Landes-)Rahmenvertrages nach § 93d Abs 2 BSHG bzw § 79 Abs 1 SGB 12 und zum diesbezüglichen Feststellungsinteresse)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zur Wirksamkeit eines (Landes-)Rahmenvertrages nach § 93d Abs 2 BSHG bzw § 79 Abs 1 SGB 12 und zum diesbezüglichen Feststellungsinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Landesrahmenvertrag für Sozialhilfe in Einrichtungen unwirksam
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Landesrahmenvertrag für Sozialhilfe in Einrichtungen unwirksam ?
Vor Ergehen der Entscheidung:
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
Generalrevision i.R.e. Darlegung der Grundsatzbedeutung und Bezug auf die …
Dass der Landesrahmenvertrag durch das Verwaltungsgericht Hannover aus Gründen als unwirksam erkannt worden sei, welche die genannten Sachgründe ausschlössen, ist weder vorgetragen noch aus dessen Urteil vom 28. März 2006 (- 3 A 541/03 -, Sozialrecht aktuell 2006, 140) ersichtlich. - OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
Zum Verhältnis von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a BSHG …
Soweit die Klägerin einen Verfahrensmangel darin sieht, dass das Verwaltungsgericht es als nicht ersichtlich bezeichnet habe, dass sie dem Landesrahmenvertrag - Übergangsfassung - unterworfen gewesen sei, und es aus dem Verfahren 3 A 541/03, das sich auf die endgültige Fassung des Landesrahmenvertrages bezogen habe, hergeleitet habe, dass sie sich dem Geschehen des Landesrahmenvertrages gerade nicht habe unterwerfen wollen und daher einen Beitritt zum Landesrahmenvertrag stets abgelehnt habe, kann dahin stehen, ob das Verwaltungsgericht den Sachverhalt insoweit zutreffend gewürdigt hat. - VG Hannover, 30.03.2006 - 7 A 1906/06
Festsetzung von Pflegesätzen ohne Leistungsvereinbarung.
Auch im Verfahren - 3 A 541/03 - das die 3. Kammer am 27.03.2006 verhandelt hat, und in dem der Prozessbevollmächtigte der Klägerin, die Arbeitsgemeinschaft Privater Heime Bundesverband e.V. (APH) vertritt, der die Klägerin angehört, hat der Prozessbevollmächtigte vorgetragen, dass die bei der Arbeitsgemeinschaft Privater Heime Bundesverband e.V. (APH) zusammengeschlossenen Einrichtungen den Verträgen nicht beigetreten seien.Damit kann die Klägerin - ungeachtet des Urteils der 3. Kammer vom 27.03.2006 im Verfahren 3 A 541/03, wonach die im Jahr 2002 abgeschlossenen Verträge "Niedersächsischer Landesrahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG" (oder LRV I) und "Niedersächsischer Landesrahmenvertrag zur Vergleichbarkeit" (oder LRV II) nicht die rechtlichen Anforderungen eines Landesrahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2 BSHG erfüllen - weder aus der bis zum 31.12.2001 geltenden Übergangsfassung des Landesrahmenvertrages noch aus den im Jahr 2002 abgeschlossenen Landesrahmenverträgen 1, 11 eine ihr günstige Regelung zur Leistungsvereinbarung herleiten.
- OVG Sachsen, 26.10.2010 - 4 A 280/08
Sozialhilfe, Leistungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung, Ermessensreduzierung
Der Rahmenvertrag sei als Kollektivvertrag mit Normsetzungscharakter (vgl. VG Hannover, Urt. v. 28.3.2006 - 3 A 541/03 -, juris), zumindest aber wegen der Bezugnahme in den Vereinbarungen nach § 75 SGB XII auch im Verhältnis zum Kläger verbindlich.