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   VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20   

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VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20 (https://dejure.org/2022,17937)
VG Hannover, Entscheidung vom 29.06.2022 - 16 A 4420/20 (https://dejure.org/2022,17937)
VG Hannover, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 16 A 4420/20 (https://dejure.org/2022,17937)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 20 A 2477/16

    Personalrat; Mitbestimmung; Zuweisung; gemeinsame Einrichtung; Tätigkeit;

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    Es liegt hier nach Auffassung der Kammer im Ergebnis nicht anders als bei der Abordnung eines dem Jobcenter zugewiesen Beschäftigten einer Agentur für Arbeit an eine dritte Dienststelle (vgl. dazu OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 2477/16.PVB -, juris Rn. 27 ff.).

    Zu einer solchen Konstellation hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Folgendes ausgeführt (Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 2477/16.PVB -, juris Rn. 32 - 35):.

    Zum anderen hat sie unter Auswertung des Meinungsspektrums (vgl. etwa Knapp/Herbst in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 44g Rn. 41 (nur direkte Anschlusszuweisungen), OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 2477/16.PVB -, juris Rn. 37 ff. (enger zeitlicher Zusammenhang), Gagel/Wendtland, SGB II/SGB III, Stand: September 2019 § 44g SGB II Rn. 8 (Zuweisung zu irgendeinem Zeitpunkt)) bereits entschieden, dass der Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift des § 44g Abs. 2 SGB II auf Anschlusszuweisungen bei vorher ausgelaufener Zuweisung zu beschränken ist und es für die Ausnahme nicht ausreicht, dass ein Beschäftigter zu irgendeinem früheren Zeitpunkt seit Bestehen der gemeinsamen Einrichtung schon einmal eine solche Zuweisung erhalten hatte.

    Soweit ferner geltend gemacht wird, dass durch eine einschränkende Auslegung der Sinn und Zweck des Zustimmungserfordernisses konterkariert werde und Planungsunsicherheiten für Beschäftigte, Träger und Jobcenter hervorrufe, ist dies letztlich Folge der der vom Gesetzgeber gewollten Grundkonzeption, nach welcher die gemeinsamen Einrichtungen nicht mit eigenem Personal und Dienstherreneigenschaft ausgestattet wurden (so auch: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 2477/16.PVB -, juris Rn. 44).

  • VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18

    Abordnung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    Auf den Zeitraum der Tätigkeit beim Träger infolge der Abordnung kommt es nicht an (Fortführung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschl. v. 13.02.2020 - 16 A 4182/18 -).

    Der Mitbestimmungstatbestand des § 78 Abs. 1 Nr. 7 BPersVG entfällt nicht dadurch, dass der Geschäftsführer des Jobcenters das Erfordernis seiner eigenen Zustimmung nach § 44g Abs. 1 und 2 SGB II nicht erkannt und geltend gemacht hat (Fortführung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschl. v. 13.02.2020 - 16 A 4182/18 -).

    Die Kammer hatte sich mit Urteil vom 13. Februar 2020 - 16 A 4182/18 - in der Konstellation eines Arbeitnehmers bereits dahingehend positioniert, dass eine vorübergehende Unterbrechung der Zuweisung eines Beschäftigten im Falle einer vorübergehenden Tätigkeit bei der Stammdienststelle nicht möglich ist, sondern die Zuweisung dann stets endet:.

    Im Urteil vom 13. Februar 2020 - 16 A 4182/18 - hat die Kammer zur Begründung ausgeführt:.

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass die Entscheidung des Geschäftsführers eines Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter an einen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit zuzustimmen, der Mitbestimmung des Personalrats des Jobcenters unterliegt (BVerwG, Beschl. v. 24.09.2013 - 6 P 4/13 -, juris).

    "Der bis zum 31. Dezember 2014 in § 44g Abs. 2 SGB II verankerte Zustimmungsvorbehalt des Geschäftsführers bei Zuweisungen sollte nach dem Willen des Gesetzgebers sicherstellen, dass qualifiziertes und für die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters geeignetes Personal für die ordnungsgemäße und reibungslose Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung sorgt (BVerwG, Beschl. v. 24.09.2013 - 6 P 4/13 -, juris Rn. 18, 22 unter Hinweis auf BT-Drs. 17/1555, S. 28).

  • VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17

    Beachtlichkeit; Befristung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmungsfiktion;

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    Die Kammer hat zu der (noch) weiterhin geltenden Vorschrift des § 44g Abs. 2 SGB II bereits entschieden, dass das Zustimmungserfordernis nach dem erkennbaren Sinn und Zweck dieser Bestimmung zum einen nur entfallen kann, wenn ein Beschäftigter demselben Jobcenter, bei dem er bereits tätig war, zugewiesen werden soll (Beschl. v. 04.04.2018 - 16 A 3749/17 -, juris Rn. 16).

    Zu diesem hat die Kammer unter Auswertung der Gesetzgebungsmaterialien bereits Folgendes ausgeführt (Beschl. v. 04.04.2018 - 16 A 3749/17 -, juris Rn. 21 - 23):.

  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe;

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    Zwar betont das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung, dass es für die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung erforderlich, aber auch ausreichend sei, dass der Leiter der Dienststelle eine der Beteiligung des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung unterliegende Maßnahme zu treffen beabsichtigt oder getroffen hat und es nicht in Anbetracht des § 44h SGB II in jedem Fall akzessorisch auf die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters ankomme (BVerwG, Beschl. v. 19.02.2019 - 5 P 7/17 -, juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2021 - 17 LP 2/20

    Beschwerde; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Mitbestimmung; Rückkehr;

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    Es sei geboten, anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu ermitteln, ob die bestehende Zuweisung durch eine andere vorübergehende dienst- oder tarifrechtliche Maßnahme beendet oder aber nur unterbrochen werden, aber in ihrem Bestand unberührt bleiben sollte (Nds. OVG, Beschl. v. 13.01.2021 - 17 LP 2/20 -, juris).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 P 9.15

    Abschluss- und Vollständigkeitsfunktion; Anhang zu einer E-Mail; Beweisfunktion;

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    Hat sich ein konkretes Feststellungsbegehren erledigt, kann der Antragsteller einen vom konkreten Fall losgelösten abstrakten Feststellungsantrag zu den Rechtsfragen stellen, die hinter dem anlassgebenden Vorgang stehen, dem konkreten Vorgang zugrunde liegen oder durch den konkreten Anlass als entscheidungserheblich aufgeworfen werden; der abstrakte Feststellungsantrag muss sich auf künftige Sachverhalte beziehen, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des anlassgebenden konkreten Vorgangs entsprechen und im Wesentlichen dieselben Rechtsfragen aufwerfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.2018 - 5 P 8/16 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 15.12.2016 - 5 P 9/15 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 07.07.2008 - 6 P 13/07 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen konkreten, anlassbezogenen Feststellungsantrag ist dagegen zu bejahen, wenn die fragliche Maßnahme zwar vollzogen wurde, aber fortwirkt und für die Zukunft rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann; dies muss tatsächlich möglich und rechtlich zulässig sein (BVerwG, Beschl. v. 17.02.2010 - 6 PB 43/09 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im öffentlichen Dienst;

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    Hat sich ein konkretes Feststellungsbegehren erledigt, kann der Antragsteller einen vom konkreten Fall losgelösten abstrakten Feststellungsantrag zu den Rechtsfragen stellen, die hinter dem anlassgebenden Vorgang stehen, dem konkreten Vorgang zugrunde liegen oder durch den konkreten Anlass als entscheidungserheblich aufgeworfen werden; der abstrakte Feststellungsantrag muss sich auf künftige Sachverhalte beziehen, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des anlassgebenden konkreten Vorgangs entsprechen und im Wesentlichen dieselben Rechtsfragen aufwerfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.2018 - 5 P 8/16 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 15.12.2016 - 5 P 9/15 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 07.07.2008 - 6 P 13/07 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

    Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der

    Auszug aus VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20
    Hat sich ein konkretes Feststellungsbegehren erledigt, kann der Antragsteller einen vom konkreten Fall losgelösten abstrakten Feststellungsantrag zu den Rechtsfragen stellen, die hinter dem anlassgebenden Vorgang stehen, dem konkreten Vorgang zugrunde liegen oder durch den konkreten Anlass als entscheidungserheblich aufgeworfen werden; der abstrakte Feststellungsantrag muss sich auf künftige Sachverhalte beziehen, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des anlassgebenden konkreten Vorgangs entsprechen und im Wesentlichen dieselben Rechtsfragen aufwerfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.2018 - 5 P 8/16 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 15.12.2016 - 5 P 9/15 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 07.07.2008 - 6 P 13/07 -, juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 14.04.2023 - AN 7 P 22.00939

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats eines Jobcenters bei der erneuten

    Die bislang in Literatur und Rechtsprechung streitige Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine erneute Zuweisung (Anschlusszuweisung nach Unterbrechung) eines Beschäftigten an ein Jobcenter durch die BA einer erneuten Zustimmung der Geschäftsführung bedarf und damit auch der erneuten Mitbestimmung des Personalrats eines Jobcenters unterliegt (vgl. hierzu OVG NRW, B.v. 22.6.22 - 33 A 2484/20.PVB; B.v. 17.10.2017 - 10 A 2477/16.A.PVB; VG Hannover, B.v. 29.6.2022 - 16 A 4420/20), stellt sich für die Zukunft damit nicht mehr.
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