Rechtsprechung
   VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26190
VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05 (https://dejure.org/2005,26190)
VG Hannover, Entscheidung vom 30.11.2005 - 3 A 8488/05 (https://dejure.org/2005,26190)
VG Hannover, Entscheidung vom 30. November 2005 - 3 A 8488/05 (https://dejure.org/2005,26190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,26190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gerichtskostenfreiheit in Wohngeldsachen ab dem 1.1.2005

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 188 VwGO; Art 74 Abs 1 Nr 7 GG; § 66 Abs 1 S 1 GKG; Art 2 SGGÄndG
    Allgemeine öffentliche Fürsorge; Anfechtung eines Kostenansatzes; Angelegenheiten der Fürsorge; anhängige Verfahren; Erinnerung; Erweiterung des Anwendungsbereiches; Fürsorge; Fürsorgebegriff; Gerichtskosten; Gerichtskostenfreiheit; individuelle Sozialleistung; keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1982 - 14 B 39/81
    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05
    Zwar mag es zutreffen, dass das Wohngeldrecht früher nicht dem Begriff der "Sozialhilfe" im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO a. F. entsprach (so jedenfalls OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.03.1982 - 14 B 39/81 - FEVS 31, 245; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.11.1969 - 1 BvL 4/69 - juris.

    Zum anderen dürfte das Wohngeldrecht dem Begriff der "allgemeinen öffentlichen Fürsorge" in § 188 Satz 1 VwGO in der bis zum In-Kraft-Treten der Neufassung durch Artikel 4 § 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 20.08.1975 (BGBl. I S. 2189 [2229]) gültig gewesenen Fassung zuzurechnen gewesen sein (so wohl auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.03.1982, a. a. O.; zur Auslegung des Begriffs "allgemeine öffentliche Fürsorge" vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 15.04.1964 - BVerwG V C 45.63 - BVerwGE 18, 216 [219 ff.]; Urteil vom 09.10.1973 - BVerwG V C 15.73 - BVerwGE 44, 110 [113 f.]).

    Selbst wenn die Einordnung des Wohngeldrechts in das SGB nicht dazu geführt haben sollte, dieses Gebiet der "Sozialhilfe" im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO a. F. zuordnen zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.03.1982, a. a. O.), so unterfällt es damit doch jedenfalls dem nunmehr (wieder) verwandten Begriff der "Fürsorge".

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05
    Zwar mag es zutreffen, dass das Wohngeldrecht früher nicht dem Begriff der "Sozialhilfe" im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO a. F. entsprach (so jedenfalls OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.03.1982 - 14 B 39/81 - FEVS 31, 245; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.11.1969 - 1 BvL 4/69 - juris.

    = BVerfGE 27, 220).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 4 LA 255/05

    Angelegenheit; Fürsorge; Gerichtskosten; Gerichtskostenfreiheit;

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05
    Der zum 1.1.2005 in § 188 Satz 1 VwGO eingeführte Begriff der "Fürsorge" umfasst in Anlehnung an Artikel 74 Abs. 1 Nr. 7 GG auch das Wohngeldrecht mit der Folge, dass Verfahren aus diesem Rechtsgebiet der Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO unterfallen (a. A. Nds. OVG, Beschluss vom 2.11.2005 - 4 LA 255/05 - juris).

    Die gegenteilige Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 02.11.2005 - 4 LA 255/05 - veröffentlicht im Internet in der Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts) hält die Kammer für nicht überzeugend.

  • BVerwG, 20.01.1994 - 9 B 15.94

    Asylverfahren - Gegenstandswert - Abschiebungsschutz

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05
    Dies gilt in Ermangelung einer Übergangsvorschrift zu Artikel 2 des 7. SGGÄndG seit dem 1.1.2005 für alle Verfahren, die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Kostenansatz noch anhängig sind, also auch für solche Verfahren, die vor dem 1.1.2005 anhängig geworden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.1.1994 - 9 B 15.94 - juris, zur damaligen Neufassung des § 83 b Abs. 2 AsylVfG a. F.).

    Ohne eine solche Übergangsbestimmung ist jedoch davon auszugehen, dass die Neuregelung auf alle im Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens noch anhängigen Verfahren anzuwenden ist und die allgemeine Regelung in § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG insoweit zurücktritt (so BVerwG, Beschluss vom 20.01.1994 - 9 B 15.94 - juris, dort Rn. 4, zur seinerzeitigen Neufassung des § 83 b Abs. 2 AsylVfG; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2005 - 12 S 1061/05 - juris, a. E.).

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05
    Zum anderen dürfte das Wohngeldrecht dem Begriff der "allgemeinen öffentlichen Fürsorge" in § 188 Satz 1 VwGO in der bis zum In-Kraft-Treten der Neufassung durch Artikel 4 § 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 20.08.1975 (BGBl. I S. 2189 [2229]) gültig gewesenen Fassung zuzurechnen gewesen sein (so wohl auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.03.1982, a. a. O.; zur Auslegung des Begriffs "allgemeine öffentliche Fürsorge" vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 15.04.1964 - BVerwG V C 45.63 - BVerwGE 18, 216 [219 ff.]; Urteil vom 09.10.1973 - BVerwG V C 15.73 - BVerwGE 44, 110 [113 f.]).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73

    Zusammenhang zwischen dem durch den Besuch eines blinden Schülers in einer

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05
    Zum anderen dürfte das Wohngeldrecht dem Begriff der "allgemeinen öffentlichen Fürsorge" in § 188 Satz 1 VwGO in der bis zum In-Kraft-Treten der Neufassung durch Artikel 4 § 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 20.08.1975 (BGBl. I S. 2189 [2229]) gültig gewesenen Fassung zuzurechnen gewesen sein (so wohl auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.03.1982, a. a. O.; zur Auslegung des Begriffs "allgemeine öffentliche Fürsorge" vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 15.04.1964 - BVerwG V C 45.63 - BVerwGE 18, 216 [219 ff.]; Urteil vom 09.10.1973 - BVerwG V C 15.73 - BVerwGE 44, 110 [113 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 12 S 1061/05

    Mangelnde Darlegung von Berufungsgründen gegen Versagung zusätzlicher

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05
    Ohne eine solche Übergangsbestimmung ist jedoch davon auszugehen, dass die Neuregelung auf alle im Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens noch anhängigen Verfahren anzuwenden ist und die allgemeine Regelung in § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG insoweit zurücktritt (so BVerwG, Beschluss vom 20.01.1994 - 9 B 15.94 - juris, dort Rn. 4, zur seinerzeitigen Neufassung des § 83 b Abs. 2 AsylVfG; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2005 - 12 S 1061/05 - juris, a. E.).
  • BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Zuordnung Professorenaufgaben

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05
    Denn es ist nicht maßgeblich, was der Gesetzgeber zu regeln meinte, sondern was er geregelt hat; das Gewicht der historischen Auslegung darf nicht überschätzt werden (BVerfG, Beschluss vom 16.08.2001 - 1 BvL 6/01 - NVwZ-RR 2002, 117 [118]).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2003 - 2 ME 147/03

    Erhöhung; Hochschule; Kindererziehungszeit; Studiengebühr; Studienguthaben;

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05
    Jedenfalls muss der "Wille des Gesetzgebers", soll er entscheidende Bedeutung für die Auslegung einer nach Wortsinn und Bedeutungszusammenhang unklaren Gesetzesbestimmung erlangen, einen hinreichend klaren Ausdruck im Gesetz gefunden haben (Nds. OVG, Beschluss vom 24.07.2003 - 2 ME 147/03 - juris = NdsVBl. 2003, 329).
  • BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18

    Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes;

    Diesem weiten Begriff der öffentlichen Fürsorge im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG wird daher nach überwiegender Rechtsmeinung auch das Wohngeldrecht zugeordnet (vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 30. November 2005 - 3 A 8488/05 - juris Rn. 14; Maunz, in: Maunz/Dürig, GG, Stand November 2018, Art. 74 Rn. 108; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl. 2018, Art. 74 Rn. 18a; Oeter, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Band 2, 7. Aufl. 2018, Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Rn. 58; Degenhart, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 74 Rn. 41; Hering, DÖV 1975, 8 ; Steinbach, in: Hauck/Noftz, SGB I, Stand August 2006, § 26 Rn. 16).

    Das Wohngeld hat sich jedenfalls im Zuge dieser Rechtsentwicklung zu einer individuellen Sozialleistung gewandelt (VG Hannover, Beschluss vom 30. November 2005 - 3 A 8488/05 - juris Rn. 20), deren primär fürsorgerechtlicher Charakter es gebietet, Wohngeldsachen den Angelegenheiten der Fürsorge im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO zuzuordnen, für deren Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten keine Gerichtskosten zu erheben sind (§ 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht