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   VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12   

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VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12 (https://dejure.org/2013,3180)
VG Hannover, Entscheidung vom 31.01.2013 - 4 A 5418/12 (https://dejure.org/2013,3180)
VG Hannover, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 4 A 5418/12 (https://dejure.org/2013,3180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kann die Reusenfischerei am Steinhuder Meer zum Schutz des Fischotters untersagt werden?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08

    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Hinter dieser von der Rechtsprechung entwickelten Klageform steht die Idee, dass die Behörde durch ihr Handeln keine vollendeten Tatsachen schaffen darf, bevor eine anerkannte Naturschutzvereinigung Gelegenheit hatte, von einem ihrer Mitwirkungsrechte nach § 63 BNatSchG Gebrauch zu machen (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, juris Rdnr. 4).

    Nach Auffassung des Nds. OVG erfasst er nur Behördenentscheidungen, die auf einer Ermächtigung in einer Befreiungsvorschrift beruhen, nicht aber Ausnahmegenehmigungen auf anderer Grundlage (Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NVwZ-RR 2009, 412 = NdsVBl 2009, 141).

    Wenn das Gesetz den Naturschutzverbänden ein eigenes Recht auf Verfahrensbeteiligung einräumt, kann eine Umgehung oder Missachtung dieses Rechts nicht sanktionslos bleiben (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, juris Rdnr. 4; OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, juris Rdnr. 12).

    Das gilt nicht nur für den Fall der Umgehung eines an sich gebotenen Planfeststellungsverfahrens (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367), oder wenn die Behörde ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren nicht durchführt (Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008, a.a.O.), sondern auch dann, wenn die Behörde schon ein dem Mitwirkungsverfahren vorgeschaltetes Verfahren nicht durchführt und so vornherein verhindert, dass ein ggf. vom Mitwirkungsrecht umfasstes Verfahren durchgeführt wird.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Anhaltspunkte für eine Definition liefert aber die Rechtsprechung des EuGH, der sich an die Definition des Artikels 1 Abs. 2 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27.06.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) anlehnt (vgl. Urt. v. 07.09.2004 zur Herzmuschelfischerei - C-127/02 -, juris Rdnr. 24).

    Ein Projekt ist bereits dann geeignet, ein FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass das betreffende Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urt. v. 07.09.2004 - C-127/02 -, a.a.O.).

    Dabei ist die Erheblichkeit der Auswirkung von Projekten im Hinblick auf die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu prüfen (EUGH, Urt. v. 07.09.2004 - C-127/02 -, juris Rdnrn. 44 ff.).

    Der EuGH hat in seinem Urteil zur Herzmuschelfischerei den Begriff des Projekts im Sinne von Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richlinie als "Eingriff in Natur und Landschaft" definiert und darunter auch solche Tätigkeiten fallen lassen, die seit vielen Jahren im betreffenden Gebiet ausgeübt werden, für die jedoch jedes Jahr erneut eine befristete Genehmigung erteilt wird (vgl. Urt. v. 07.09.2004 - C-127/02 -, a.a.O.).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Der Gesetzgeber hat in Reaktion auf die Beanstandung des aus Sicht des EuGH (vgl. Urt. v. 10.01.2006 - C 98/03 -, juris Rdnr. 42 ff.) zu eng gefassten Projektbegriffs die Legaldefinition aufgehoben und den Begriff nicht neu im Gesetz bestimmt.

    Der EuGH lässt eine Einschränkung des Projektbegriffs zugunsten u. a. der Fischereiwirtschaft ausdrücklich nicht zu (vgl. Urt. v. 10.01.2006 - C-98-03 -, NVwZ 2006, 319).

    Dies hat der EUGH beanstandet und hierzu ausgeführt (Urt. v. 10.01.2006, a.a.O., Rdnr. 41):.

    Entscheidend für das Vorliegen eines Projekts ist nach der zitierten Entscheidung des EuGH (Urt. v. 10.01.2006 - 9 C 98/03 -, a.a.O.), ob eine Tätigkeit zu erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt in einem FFH-Gebiet führen kann.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Während das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.01.2007 (- 9 A 20.05 -, juris Rdnr. 77) noch davon ausging, dass Lebensraumtypen und Arten, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, kein Erhaltungsziel des Gebiets darstellen können, stellt es in seinem Urteil vom 12.03.2008 (- 9 A 3.06 -, juris Rdnr. 79) ausdrücklich klar, dass die charakteristischen Arten eines Lebensraums zu den für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen auch dann gehören, wenn diese im Standard-Datenbogen nicht gesondert als Erhaltungsziele benannt sind.

    Die Beklagte hat zwar erwogen, die Reusenfischerei einzuschränken; eine Verträglichkeitsprüfung, die eine umfassende Bestandsaufnahme und -bewertung erfordert (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rdnr. 68), hat sie jedoch nicht vorgenommen.

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung eines Erhaltungsziels erheblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 41).

    Während das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.01.2007 (- 9 A 20.05 -, juris Rdnr. 77) noch davon ausging, dass Lebensraumtypen und Arten, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, kein Erhaltungsziel des Gebiets darstellen können, stellt es in seinem Urteil vom 12.03.2008 (- 9 A 3.06 -, juris Rdnr. 79) ausdrücklich klar, dass die charakteristischen Arten eines Lebensraums zu den für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen auch dann gehören, wenn diese im Standard-Datenbogen nicht gesondert als Erhaltungsziele benannt sind.

  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Das gilt nicht nur für den Fall der Umgehung eines an sich gebotenen Planfeststellungsverfahrens (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367), oder wenn die Behörde ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren nicht durchführt (Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008, a.a.O.), sondern auch dann, wenn die Behörde schon ein dem Mitwirkungsverfahren vorgeschaltetes Verfahren nicht durchführt und so vornherein verhindert, dass ein ggf. vom Mitwirkungsrecht umfasstes Verfahren durchgeführt wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Wenn das Gesetz den Naturschutzverbänden ein eigenes Recht auf Verfahrensbeteiligung einräumt, kann eine Umgehung oder Missachtung dieses Rechts nicht sanktionslos bleiben (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, juris Rdnr. 4; OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, juris Rdnr. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Ganz überwiegend wird der Begriff der Befreiung im Sinne von § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG jedoch - jedenfalls seit der Gesetzesänderung im Jahr 2009 - auch auf Abweichungen von habitatschutzrechtlichen Verboten erstreckt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011 - 2 L 30/10 -, NuR 2011, 581 = DVBl 2011, 906; Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2. Aufl., 2011, § 63 Rdnr. 25 ff.; Lütkes/Ewer, BNatSchG, 1. Aufl., 2011, § 63 Rdnr. 26; Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 1. Aufl., 2011, § 63 Rdnr. 26 sowie Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Stand: 15.07.2011, § 63 Rdnr. 27).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Denn anders als in den bisher entschiedenen Fällen (z. B.: eine Behörde lässt ein Projekt im Wege der Plangenehmigung zu statt mitwirkungspflichtiges Planfeststellungsverfahren zu wählen BVerwGE 127, 208>; eine Behörde unterlässt die Einleitung des an sich erforderlichen Befreiungsverfahrens ) lässt sich hier noch nicht abschließend feststellen, ob bei ordnungsgemäßem Verfahren ein Mitwirkungsrecht ausgelöst worden wäre, da dies von dem Ergebnis einer erst noch durchzuführenden Verträglichkeitsprüfung abhängt.
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12
    Sie dient dazu, Popularklagen zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 - BVerwG 5 C 40.84 -, BVerwGE 74, 1).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 4 LC 39/13

    Abweichungsentscheidung; Bagatellgrenze; charakteristische Art; Endentscheidung;

    Der Kläger hat beim Verwaltungsgericht am 17. Oktober 2011 um die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nachgesucht (4 B 4305/11) und am 26. September 2012 Klage erhoben (4 A 5418/12).
  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

    Insbesondere verbleibt es danach auch bei dem Klagerecht auf der Grundlage der sog. Umgehungsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. für die Weitergeltung dieser Rechtsprechung ausdrücklich auch OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Februar 2010, a.a.O., Rn. 16; s. ferner z.B. VG Hannover, Urteil vom 31. Januar 2013 - VG 4 A 5418/12 -, juris Rn. 31).
  • VG Köln, 13.12.2013 - 14 L 1659/13

    Felssicherungsmaßnahmen am Eselsweg (Siebengebirge)

    Auch wird die hier in Rede stehende Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG von dem Begriff der "Befreiung" i. S. d. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG mit erfasst, so dass den anerkannten Naturschutzverbänden auch in diesen Verfahren die gesetzlichen Mitwirkungsrechte zustehen, so BVerwG, Urteil vom 10.04.2013 -4 C 3|12-, NuR 2013, 656 ff. und VG Hannover, Urteil vom 31.01.2013 -4 A 5418/12- Juris.
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