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   VG Hannover, 31.01.2023 - 13 A 6443/21   

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VG Hannover, 31.01.2023 - 13 A 6443/21 (https://dejure.org/2023,6182)
VG Hannover, Entscheidung vom 31.01.2023 - 13 A 6443/21 (https://dejure.org/2023,6182)
VG Hannover, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 13 A 6443/21 (https://dejure.org/2023,6182)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NBG § 20 Abs. 2; NLVO § 10 Abs. 1; VwVfG § 45
    Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Ernennung; Erprobung; Rücknahme; Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung wegen unterbliebener Ausschreibung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2019 - 6 A 1133/17

    Anfechtungsklage Ämterstabilität Ausschreibung Rechtsschutzverhinderung

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2023 - 13 A 6443/21
    Dementsprechend gehen auch grundsätzlich die Bewerbungsverfahrensansprüche der unterlegenen Bewerber durch die Ernennung unter (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 85.).

    ( VG Münster, Urteil vom 29. April 2021 - 5 K 2935/18 -, Rn. 18 - 34, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 31; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 89.).

    Die aus Art. 19 Abs. 4 i. V. m. Art. 33 Abs. 2 GG abzuleitende Verpflichtung des Dienstherrn, unterlegene Bewerber um ein Beförderungsamt rechtzeitig über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu unterrichten, besteht unabhängig davon, ob der Beamte sich beworben hat oder ob er mangels Ausschreibung von seinem Dienstherrn von Amts wegen bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 95).

    Bei der Beförderungsauswahl unterlegene Beamte haben nach alledem stets und unabhängig von der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens als Bewerbungsverfahren oder sonstiges Verfahren der Vergabe von Beförderungsplanstellen einen Anspruch auf eine verbindliche Information durch den Dienstherrn über das Ergebnis der Beförderungsauswahl (vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 95).

    Der Kläger kann nach alledem -unter Zugrundelegung seines Vortrages - die Ernennung des Beigeladenen zulässigerweise anfechten, weil die Ernennung eines nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählten Bewerbers für ein Amt einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG darstellt, der darauf gerichtet ist, unmittelbare Rechtswirkungen für den durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten Bewerbungsverfahrensanspruch der unterlegenen Bewerber zu entfalten ( BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 82.).

    Aus diesem Grund könnte, wenn der Kläger begründet die Beförderungsentscheidung des Beklagten angreifen würde, eine inhaltliche Nachprüfung der Ernennung verfassungsrechtlich geboten sein (so auch schon OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 8; VG Münster, Urteil vom 29. April 2021 - 5 K 2935/18 -, Rn. 18 - 34, juris).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2023 - 13 A 6443/21
    Dementsprechend gehen auch grundsätzlich die Bewerbungsverfahrensansprüche der unterlegenen Bewerber durch die Ernennung unter (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 85.).

    ( VG Münster, Urteil vom 29. April 2021 - 5 K 2935/18 -, Rn. 18 - 34, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 31; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 89.).

    Ein Hauptsacheverfahren findet dann wegen der Rechtsbeständigkeit der Ernennung nicht mehr statt (VG Münster, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 4. November 2010, a.a.O.).

    Der Kläger kann nach alledem -unter Zugrundelegung seines Vortrages - die Ernennung des Beigeladenen zulässigerweise anfechten, weil die Ernennung eines nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählten Bewerbers für ein Amt einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG darstellt, der darauf gerichtet ist, unmittelbare Rechtswirkungen für den durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten Bewerbungsverfahrensanspruch der unterlegenen Bewerber zu entfalten ( BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 82.).

  • VG Münster, 29.04.2021 - 5 K 2935/18
    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2023 - 13 A 6443/21
    ( VG Münster, Urteil vom 29. April 2021 - 5 K 2935/18 -, Rn. 18 - 34, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 31; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 89.).

    Aus diesem Grund könnte, wenn der Kläger begründet die Beförderungsentscheidung des Beklagten angreifen würde, eine inhaltliche Nachprüfung der Ernennung verfassungsrechtlich geboten sein (so auch schon OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, juris, Rn. 8; VG Münster, Urteil vom 29. April 2021 - 5 K 2935/18 -, Rn. 18 - 34, juris).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

    Auszug aus VG Hannover, 31.01.2023 - 13 A 6443/21
    Eine Aufhebung der Ernennung des ernannten Beamten kommt in einem gerichtlichen (Hauptsache-)Verfahren grundsätzlich ebenso wenig in Betracht wie gegen die bereits erfolgte Ernennung gerichteter Eilrechtsschutz ( BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 -, juris, Rn. 24).
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