Rechtsprechung
   VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7002
VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22 (https://dejure.org/2022,7002)
VG Hannover, Entscheidung vom 31.03.2022 - 12 B 1138/22 (https://dejure.org/2022,7002)
VG Hannover, Entscheidung vom 31. März 2022 - 12 B 1138/22 (https://dejure.org/2022,7002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22
    Dies ist der Fall, wenn unter Zugrundelegung der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AsylG maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme - hier die der sofortigen Aufenthaltsbeendigung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet - einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99).
  • VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879

    Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet nur aus wirtschaftlichen Motiven und

    Auszug aus VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22
    "Unter Berücksichtigung der jüngeren Geschichte des Irak mit dem Erstarken des IS in den Jahren 2013 bis 2015, seinen rechtlich als Gruppenverfolgung anzusehenden grausamen und gewalttätigen Übergriffen auf die Yeziden, der Zurückdrängung des IS durch den irakischen Staat, Verbündete und eine Vielzahl paramilitärischer Gruppierungen in den Folgejahren und den seither schwelenden multiplen religiösen sowie ethnischen Konflikten im Irak sind subsidiäre Schutzansprüche für Menschen aus dem Nordirak gegenwärtig nicht offensichtlich ausgeschlossen (vgl. dazu auch VG München, Beschluss vom 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 -, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2021 - 9 A 2152/20

    Voraussetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22
    Zur Klärung der Frage, ob eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit vorliegt, bedarf es darüber hinaus aktueller Feststellungen zur Gefahrendichte für die Zivilbevölkerung in dem fraglichen Gebiet, die jedenfalls auch eine annäherungsweise Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits zu umfassen hat, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden; außerdem ist eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Beeinträchtigungen in der Zivilbevölkerung unter Berücksichtigung der medizinischen Versorgungslage erforderlich (vgl. z.B. Nds. OVG, Beschluss vom 11.03.2021, a.a.O., Rn. 117; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.10.2021 - 9 A 2152/20.A -, juris Rn. 153 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22
    Dies ist der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, juris Rn. 27; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 30 AsylG Rn. 3; Heusch, in: BeckOK Ausländerrecht, 28. Edition, Stand: 01.10.2021, § 30 AsylG Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

    Auszug aus VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22
    Dahingestellt bleiben kann, ob diese Voraussetzungen hinsichtlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG) und der damit in Zusammenhang stehenden Frage vorliegen, ob eine Gruppenverfolgung von irakischen Staatsangehörigen yezidischer Religionszugehörigkeit - wie dem Antragsteller - im Distrikt Sinjar bzw. in der Provinz Ninive beachtlich wahrscheinlich ist (ablehnend Nds. OVG, Urt. v. 30.7.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 109 ff.; ebenso VG Hannover, zuletzt Urt. v. 16.07.2021 - 6 A 5139/17 -, n.v.).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22
    In Fällen, in denen der Asylbewerber - wie der Antragsteller hier - eine kollektive Verfolgungssituation in seinem Heimatland geltend macht, kommt die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet in der Regel nur dann in Betracht, wenn entweder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung besteht oder eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen die Entscheidung des Gerichts tragen (BVerfG, Beschl. v. 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris Rn. 57).
  • VG Hannover, 12.10.2022 - 12 B 3426/22

    Offensichtlich unbegründet; Subsidiärer Schutz

    Dieser Umstand lässt ein Offensichtlichkeitsurteil nach § 30 Abs. 1 AsylG aller Voraussicht nach nicht zu (so bereits VG Hannover, Beschl. v. 10.02.2022 - 12 B 403/22 -, n.v., u. Beschl. v. 31.03.2022 - 12 B 1138/22 -, juris Rn. 8 ff., für die Provinz Ninive u. Beschl. v. 31.08.2022 - 12 B 3409/22 -, n.v., für die Provinz Erbil).
  • VG Weimar, 30.05.2022 - 4 E 647/22

    Ablehnung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet wegen wirtschaftlicher

    Soweit das VG Braunschweig in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung zum Az. 2 B 18/22 - und dem folgend auch das VG Hannover, Beschluss vom 31. März 2022 - 12 B 1138/22 -, juris - zu einer gegensätzlichen Beurteilung gelangt, vermag das Gericht dem nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht