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   VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08   

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VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08 (https://dejure.org/2008,28777)
VG Hannover, Entscheidung vom 31.10.2008 - 11 B 4885/08 (https://dejure.org/2008,28777)
VG Hannover, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 11 B 4885/08 (https://dejure.org/2008,28777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewerberechtliche Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 1 GewO; § 70 Abs. 1 GewO; § 70 Abs. 3 GewO; Art. 3 Abs. 1 GG
    Ermessensausübung bei den materiellen Auswahlkriterien der Vergaberichtlinien für einen Weihnachtsmarkt; Notwendigkeit von Anwendungshinweisen für die Gewichtung der Kriterien oder deren Reihenfolge bei einer Auswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensausübung bei den materiellen Auswahlkriterien der Vergaberichtlinien für einen Weihnachtsmarkt; Notwendigkeit von Anwendungshinweisen für die Gewichtung der Kriterien oder deren Reihenfolge bei einer Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08
    Das Verteilungsermessen des Veranstalters gemäß § 70 Abs. 3 GewO unterliegt darüber hinaus auch den sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 - GewArch 1984, 265; Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 - NVwZ-RR 2006, 177).

    Anforderungen an die rechtliche Gestalt dieser Festlegung oder Aussagen über die innergemeindliche Zuständigkeit dafür können daraus nicht abgeleitet werden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005, a.a.O.).

    Eine solche Reihenfolge ergibt sich weder aus § 70 Abs. 3 GewO noch aus Grundrechten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08
    Die von der Rechtsprechung im Hinblick auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG entwickelten Grundsätze zu Ausnahmen vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache stellen zu Recht regelmäßig auch auf den irreparablen Rechtsverlust als solchen oder das Zeitmoment ab, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu spät käme (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 - NJW 2002, 3691 f. m.w.N.).

    Die Marktanbieter haben es in der Hand, durch die Regelung entsprechender Widerrufsvorbehalte oder die Vereinbarung entsprechender Kündigungsklauseln für diese Fälle vorzusorgen (BVerfG, Beschl. v. 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 - a.a.O.; VG Hannover, Beschl. v. 05.06.2007 - 11 B 1671/07 - ).

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08
    Das Verteilungsermessen des Veranstalters gemäß § 70 Abs. 3 GewO unterliegt darüber hinaus auch den sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 - GewArch 1984, 265; Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 - NVwZ-RR 2006, 177).

    Das Auswahlkriterium "bekannt und bewährt" ist zwar als sachliches Kriterium anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 - GewArch 1984, 265 f.).

  • VG Hannover, 04.08.2008 - 11 B 2780/08

    Zulassung; Ausschlussgrund; Doppelbewerbung; Rotationsverfahren; Losverfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08
    Ein solches Auswahlverfahren eröffnet der Antragstellerin über einen längeren Zeitraum keine erkennbare Zulassungschance (vgl. VG Hannover, Urt. v. 22.05.2006 - 11 A 6044/04 - Beschl. v. 05.06.2007 - 11 B 1671/07 - Beschl. v. 04.08.2008 - 11 B 2780/08 - Rechtsprechungs-datenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08
    Eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.09.2002 - 1 BvR 819/01 und 1 BvR 826/01 - NJW-RR 2003, 203) verlangt u.a. ein für alle Bewerber einheitliches, vorher festgelegtes und deshalb gerichtlich überprüfbares Verfahren.
  • Drs-Bund, 14.07.1975 - BT-Drs 7/3859
    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08
    Auch der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/3859, S. 16) ist lediglich zu entnehmen, dass die Entscheidung des Veranstalters willkürfrei zu sein hat.
  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Es spricht einiges dafür, dass Vergaberichtlinien, die zwar materielle Auswahlkriterien für die Zulassung zum Weihnachtsmarkt enthalten, diese aber nicht in ihrer Bedeutung gewichten, nicht geeignet sind, der ihnen zukommenden Aufgabe zu genügen, der für die Zulassung bzw. Nichtzulassung zu einem als öffentlichen Einrichtung betriebenen Markt zuständige Stelle die "wesentlichen" Vorgaben für eine willkürfreie, den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Marktfreiheit wahrende Entscheidung zu geben (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 B 4885/08 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.08.1990 - 14 S 2400/88 -, juris; anders wohl VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, jeweils juris).

    Denn nur so dürfte einerseits eine Gemeinde ihre Letztverantwortung und ihre Aufgabe wahrnehmen können, sich während des Bewerbungsverfahrens einen hinreichenden Überblick über den Auswahlprozess verschaffen, um erforderlichenfalls ihre gesellschafts- und vertragsrechtlichen Einwirkungs- und Weisungsbefugnisse im Sinne rechtmäßiger Auswahlentscheidungen wahrzunehmen (vgl. zum Fortbestehen der Verantwortlichkeit der Gemeinde BVerwG, Urteil vom 27.05.2009 - 8 C 10.08 -, NVwZ 2009, 1305), und dürfte andererseits dem Gebot der fairen und transparenten Verfahrensgestaltung genügt werden können, da den Bewertungskriterien und ihrer Gewichtung durchaus Entscheidungsrelevanz zukommen kann (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 K 5859/16 -, juris Rn. 20 ff. m.w.N.; VG Hannover, Beschluss vom 31.10.2008 - 11 B 4885/08 -, juris Rn. 24; VG Mainz, Beschluss vom 12.08.2014 - 6 L 712/14.MZ -, juris Rn. 14; offen gelassen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2016 - 6 S 2207/16 -, juris Rn. 12).

  • VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10

    Gerichtliche Überprüfbarkeit eines die Marktfreiheit erhaltenden

    Dazu hat das Verwaltungsgericht Hannover bereits in seinen Beschlüssen vom 31.10.2008 (Az.: 11 B 4403/08 und 11 B 4885/08) und in seinen Beschlüssen vom 26.10.2009 (Az.: 11 B 3597/09 und 11 B 4052/09), vom 26.10.2009 (Az.: 11 B 3593/09) und vom 29.10.2009 (Az.: 11 B 3660/09 und 11 B 3698/09) ausgeführt, dass die Bildung von verschiedenen Kategorien und Untergruppen und die Zuweisung einer Anzahl von Standplätzen zu jeder Kategorie und Untergruppe geeignet sind, ein möglichst breit aufgefächertes und damit attraktives Angebot für die Besucher des Weihnachtsmarkts zu sichern, und nicht zu beanstanden sind.

    Eine Modifizierung und teilweise Neufassung der Vergaberichtlinien sowie von Teilen der Ausgestaltungsvorschriften hat die Antragsgegnerin bereits ihrer Auswahlentscheidung zum Weihnachtsmarkt 2009 zugrunde gelegt und dabei berücksichtigt, dass das erkennende Gericht die für nicht praktikabel erachtete Anwendung der materiellen Auswahlkriterien nach Ziffer 4 der "Vergaberichtlinien zu § 5 der Weihnachtsmarktsatzung der Stadt N. " vom 29.04.1999 ohne weitere Anwendungshinweise zur Gewichtung oder Rangfolge der Auswahlkriterien in seinen Beschlüssen vom 31.10.2008 (Az.: 11 B 4403/08 und 11 B 4885/08) als rechtswidrig angesehen hat.

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