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   VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12   

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VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12 (https://dejure.org/2012,33599)
VG Hannover, Entscheidung vom 31.10.2012 - 4 B 5501/12 (https://dejure.org/2012,33599)
VG Hannover, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 4 B 5501/12 (https://dejure.org/2012,33599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 5 VwGO; § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG; § 6 Abs 3 BImSchG; GImRL ND
    Nachbarschaftliche Rücksichtnahme hinsichtlich Geruchsbelästigungen bei der Errichtung eines Schweinemaststalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschaftliche Rücksichtnahme hinsichtlich Geruchsbelästigungen bei der Errichtung eines Schweinemaststalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Erfolg für Nachbarklage gegen Baugenehmigung für einen Schweinestall trotz Überschreitung der Grenzwerte für Geruchsimmissionen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Erfolg für Nachbarklage gegen Baugenehmigung für einen Schweinestall trotz Überschreitung der Grenzwerte für Geruchsimmissionen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baugenehmigung für Schweinestall trotz Überschreitung der Grenzwerte für Geruchsimmissionen rechtmäßig - Kein Erfolg für Nachbarklage gegen Neuerrichtung und Sanierung eines Schweinemaststalls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    Da es hinsichtlich der Geruchsbelastung keine den Immissionsrichtwerten für die Lärmbelastung (Nr. 6 TA Lärm) vergleichbaren Grenzwerte gibt, die wegen gesundheitlicher Gefahren oder Schädigungen bei einer Wohnnutzung einzuhalten sind, geht die Kammer davon aus, dass unter Umständen Geruchsbelastungen hinzunehmen sind, die einen Immissionswert von 0, 20 deutlich übersteigen (OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195; Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, juris; Urt. v. 26.04.2007 - 12 LB 62/07 -, NdsVBl.

    Das OVG Lüneburg betont in seiner Entscheidung 10.11.2009 (- 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195), dass, soweit Gerüche in mehr als 50 % der Jahresstunden für zumutbar gehalten wurden, dies für Rinderhaltung neben landwirtschaftsbezogenen Wohnen galt.

    Der Einsatz von Biofiltern entspräche zwar bei der Schweinehaltung noch nicht dem Stand der Technik, im eigenen Interesse eines landwirtschaftlichen Betriebes könne es aber liegen, wenn dessen Erweiterung sonst an Immissionskonflikten scheitern würde (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195).

    Vielmehr ist auch der Inhaber einer uneingeschränkten Baugenehmigung ohnehin dazu verpflichtet ist, die sich aus § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ergebenden Grundpflichten, die nach § 24 BImSchG durchgesetzt werden können, einzuhalten (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, DVBl. 2010, 60).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11

    Annahme der schädlichen Umwelteinwirkungen von Bioaerosolen aus

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    Es ist zwar davon auszugehen, dass von Tierhaltungsbetrieben luftgetragene Schadstoffe wie insbesondere Mikroorganismen und Endotoxine ausgehen, die grundsätzlich geeignet sind, nachteilig auf die Gesundheit zu wirken (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, juris).

    Davon ausgehend wird die Einhaltung der in Anhang C des Richtlinienentwurfs genannten Abstände nicht den drittschützenden Betreiberpflichten i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG, sondern den Vorsorgeanforderungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG zugeordnet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012, a.a.O.).

    Da hier somit nur die immissionsschutzrechtliche Vorsorgepflicht greift, der eine drittschützende Wirkung nicht zukommt, muss die Kammer nicht der Frage nachgehen, ob dem Beigeladenen die Einholung eines Gutachtens zu den Bioaerosol-Immissionen aufgegeben werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    Potentiell schädliche Umwelteinwirkungen, ein nur möglicher Zusammenhang zwischen Emissionen und Schadenseintritt oder ein generelles Besorgnispotential können allerdings Anlass für Vorsorgemaßnahmen sein (vgl. BVerwG zu Nanopartikeln, Urt. v. 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329).

    Dem aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG hergeleiteten Vorsorgegrundsatz kommt aber eine drittschützende Wirkung nicht zu, weil die Vorsorgepflicht nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potenziell schädlichen Umwelteinwirkungen generell vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.08.2011, a.a.O.; Beschl. d. Kammer v. 05.07.2012 - 4 B 2951/12 -).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 12 LA 55/10

    Gesundheitsbelastung durch luftgetragene Schadstoffe aus Tierhaltungsanlagen;

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    Ausgehend von diesem Erkenntnisstand greift die den Nachbarn schützende immissionsschutzrechtliche Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Instrument der Gefahrenabwehr nicht ein, weil ungewiss ist, ob mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.08.2011 - 12 LA 55/10 -, NVwZ-RR 2012, 18).

    Dem aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG hergeleiteten Vorsorgegrundsatz kommt aber eine drittschützende Wirkung nicht zu, weil die Vorsorgepflicht nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potenziell schädlichen Umwelteinwirkungen generell vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.08.2011, a.a.O.; Beschl. d. Kammer v. 05.07.2012 - 4 B 2951/12 -).

  • VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187

    Bestehen Vorbelastungen durch andere Betriebe, die für sich allein schon die

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    Denn der Beigeladene verringert die von den bestandkräftig genehmigten Stallgebäuden ausgehenden Emissionen und Immissionen durch - teilweise - über den Stand der Technik hinausgehende Emissionsminderungsmaßnahmen deutlich (vgl. hierzu VG Regensburg, Urt. v. 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187 -, juris), was zu einer spürbaren Verbesserung der Immissionssituation auf dem Grundstück des Antragstellers beiträgt sowie dazu, dass der Beigeladene bei Berücksichtigung des genehmigten Zustandes zu der Geruchsbelastung auf dem Wohngrundstück des Antragstellers nicht mehr nennenswert beiträgt.

    Durch den so entstehenden neuen Betrieb und die diesbezügliche Baugenehmigung würde die hohe Immissionsbelastung der Umgebung dauerhaft verfestigt, was trotz geringfügiger Verbesserungen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot verletzen würde, da ein rechtswidriger Zustand verfestigt würde, ohne dass eine Anpassung über den Stand der Technik hinausgehender Maßnahmen mit nachhaltiger Verringerung der Emissionen erfolgte (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 08.05.2012, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01

    Rücksichtnahme - Schutzanspruch eines - mittlerweile entprivilegierten -

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    2008, 128; Urt. v. 25.07.2002 - 1 LB 980/01 -, NVwZ-RR 2003, 24).

    Es ist zwar nicht ausgeschlossen, den Schutzanspruch des Antragstellers einzuschränken, weil er aus der "Schicksalsgemeinschaft" der Tierhalter ausgeschert ist und die durch landwirtschaftliche Tierhaltung geprägte Situation nachwirkt (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 25.07.2002 - 1 LB 980/01 -, NVwZ-RR 2003, 24).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 12 LB 62/07

    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    Da die GIRL nur eine methodische Anleitung darstellt, die Anhaltspunkte dafür nennt, unter welchen Voraussetzungen eine angegriffene Nutzung rücksichtslos ist, sieht die Kammer die in der GIRL bzw. in den Auslegungshinweisen genannten Höchstwerte von 20 % bzw. 25 % nicht als starre Grenze (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 26.04.2007 - 12 LB 62/07 -, juris).

    Da es hinsichtlich der Geruchsbelastung keine den Immissionsrichtwerten für die Lärmbelastung (Nr. 6 TA Lärm) vergleichbaren Grenzwerte gibt, die wegen gesundheitlicher Gefahren oder Schädigungen bei einer Wohnnutzung einzuhalten sind, geht die Kammer davon aus, dass unter Umständen Geruchsbelastungen hinzunehmen sind, die einen Immissionswert von 0, 20 deutlich übersteigen (OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195; Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, juris; Urt. v. 26.04.2007 - 12 LB 62/07 -, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2004 - 1 LA 287/03

    Hinnahme von Geruchseinwirkungen im Außenbereich und Dorfgebieten; Nachbarklage

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    Hierzu zählen Terrassen, nicht aber der gesamte Garten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.10.2004 - 1 LA 287/03 -, BauR 2005, 68).
  • VG Hannover, 05.07.2012 - 4 B 2951/12

    Beeinträchtigung der Nachbarschaft einer Hähnchenmastanlage durch Bioaerosole

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    Dem aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG hergeleiteten Vorsorgegrundsatz kommt aber eine drittschützende Wirkung nicht zu, weil die Vorsorgepflicht nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potenziell schädlichen Umwelteinwirkungen generell vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.08.2011, a.a.O.; Beschl. d. Kammer v. 05.07.2012 - 4 B 2951/12 -).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
    Es kommt also wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 7 ME 6/06

    Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) auf

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2007 - 12 LA 14/07

    Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als geeignetes Hilfsmittel für die

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LB 17/07

    Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Entscheidungshilfe bei

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 1 ME 76/11

    Erhöhen des Maßes der baurechtlich gebotenen Rücksichtnahme wegen der besonderen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

  • VG Hannover, 04.07.2012 - 12 B 2648/12

    Baugenehmigungsverfahren; GIRL; Verbesserung der Immissionssituation

  • VG Hannover, 02.07.2015 - 4 A 2738/12

    Wie intensiv darf Tierhaltung im Dorf riechen?

  • VG Hannover, 02.07.2015 - 4 A 2741/12

    Wie intensiv darf Tierhaltung im Dorf riechen?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 2 B 141/13

    Klage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Milchviehstalls mit

    vgl. in diesem Zusammenhang neben der von dem Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung auch und vor allem OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 8 B 2477/06 -, NWVBl. 2007, 439 = juris Rn. 92 ff. (zu Nr. 3.5.4 TA Luft und im Hinblick auf Teilsanierungen); VG Hannover, Urteil vom 14. Januar 2013 - 4 A 205/12 -, juris Rn. 47, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 4 B 5501/12 -, juris Rn. 45 ff.; VG Regensburg, Urteil vom 8. Mai 2012 - RN 6 K 11.1187 -, BayVBl. 2013, 155 = juris Rn. 107 ff.
  • VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 3 K 9246/12

    Geruchsimmissions-Richtlinie kann bei Bewertung der Erheblichkeit von

    vgl. hierzu VG Hannover, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 4 B 5501/12 -, juris, Rn. 47 ff.
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15

    Emissionsminderung; Geruchsbelästigung; Immissionswert; Kälbermast;

    Das Gesuch des Klägers um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes war zuvor in beiden Instanzen erfolglos geblieben (Beschl. d. VG v. 31.10.2012 - 4 B 5501/12 - Nds. OVG, Beschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -).
  • VG Aachen, 23.01.2013 - 3 K 2068/10

    Klage eines Grundstückseigentümers in einem Dorf gegen eine erteilte

    vgl. bejahend: VG Hannover, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 4 B 5501/12 -, juris, Rn. 45 ff.; VG Regensburg, Urteil vom 8. Mai 2012 - RN 6 K 11.1187 -, juris, Rn. 107 ff; kritisch: VG Hannover, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 12 B 2648/12 -, juris Rn. 49 ff.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 LB 10/16

    Baugenehmigung; Nachbarklage gegen einen (zweiten) Schweinemaststall;

    Bei nur nach Baurecht genehmigungsbedürftigen Vorhaben entsprach eine Abluftführung dem Stand der Technik (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23.04.2013 - 2 B 141/13 -, Rn. 22 bei juris; VG Hannover, Urteil vom 31.10.2012 - 4 B 5501/12 -, Leitsatz und Rn. 57 bei juris; VG Hannover, Urteil vom 14.01.2013 - 4 A 205/12 -, Rn. 54 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, Rn. 31 bei juris).
  • VG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 L 818/13

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum

    vgl. hierzu VG Hannover, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 4 B 5501/12 -, juris, Rn. 47 ff.
  • VG Minden, 02.12.2015 - 1 L 970/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Neubau eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.04.2013 - 2 B 141/13 - VG Hannover, Urteil vom 14.01.2013 - 4 A 205/12 - und Beschluss vom 31.10.2012 - 4 B 5501/12 - VG Regensburg, Urteil vom 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187 -, alle bei juris; Scheidler, BauR 2013, 1608.
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