Rechtsprechung
   VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10760
VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98 (https://dejure.org/2002,10760)
VG Köln, Entscheidung vom 02.05.2002 - 1 K 8007/98 (https://dejure.org/2002,10760)
VG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 1 K 8007/98 (https://dejure.org/2002,10760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflicht der Entgelte marktbeherrschender Unternehmen für das Angebot von Sprachtelefondiensten; Ausgestaltung der Ex-ante-Genehmigungspflicht nach § 25 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Optionsangebot «Select 5»

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 636
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98
    BVerwG, NJW 1980, 2426; BVerwG, NVwZ 1990, 360 f. und NVwZ 1994, 282 f.; Martin Redeker, in: Redeker/von Oertzen/Redeker, VwGO.

    BVerwG, NVwZ 1990, 360; BVerwG, NVwZ 2000, 574.

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Auszug aus VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98
    BVerwG, DVBl. 1994, 168 = NVwZ 1994, 282 (283).
  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98
    Der ursprünglich zutreffend als Anfechtungsantrag formulierte Klageantrag vgl. BVerwG, NVwZ 2001, 429; NVwZ-RR 1996, 20; BVerwGE 81, 185 (186) zur Anfechtung belastender Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts im Wege der Anfechtungsklage, ist wirksam in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag umgeändert worden.
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

    Auszug aus VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98
    BVerwG, NJW 1980, 2426; BVerwG, NVwZ 1990, 360 f. und NVwZ 1994, 282 f.; Martin Redeker, in: Redeker/von Oertzen/Redeker, VwGO.
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98
    Zum eingeschränkten Grundrechtsschutz der Klägerin und den dafür maßgeblichen Erwägungen vgl. BVerwG, NVwZ 2001, 1399 (1406 ff.).
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98
    Dies folgt aus der nur beschränkten Reichweite der materiellen Rechtskraft eines auf eine Anfechtungsklage hin ergehenden Urteils, vgl. BVerwG, BVerwGE 39, 247; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Januar 2001, § 121 Rdnr. 50, 59 ff., die lediglich die Rechtsbehauptung der Klägerin umfasst, durch die angefochtene Genehmigung in ihren Rechten verletzt zu sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - 5 A 6112/96

    Gefährliche Hunde; Hund; Kampfhund; Gefährlichkeit

    Auszug aus VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98
    Jedoch setzt die Anerkennung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter diesem Gesichtspunkt - ungeachtet der Möglichkeit der Klägerin, vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch zu nehmen - nach Auffassung des Gerichts voraus, dass der erledigte Verwaltungsakt einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellen könnte, vgl. OVG NRW, DVBl. 1999, 1227 (1228); a. A. Kopp/Schenke, a.a.O., was hier betreffend die Klägerin schon wegen der unter Einschränkungsvorbehalt stehenden unternehmerischen Freiheit und der letztlich betroffenen bloßen Erwerbschancen nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98
    Der ursprünglich zutreffend als Anfechtungsantrag formulierte Klageantrag vgl. BVerwG, NVwZ 2001, 429; NVwZ-RR 1996, 20; BVerwGE 81, 185 (186) zur Anfechtung belastender Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts im Wege der Anfechtungsklage, ist wirksam in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag umgeändert worden.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98
    Der ursprünglich zutreffend als Anfechtungsantrag formulierte Klageantrag vgl. BVerwG, NVwZ 2001, 429; NVwZ-RR 1996, 20; BVerwGE 81, 185 (186) zur Anfechtung belastender Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts im Wege der Anfechtungsklage, ist wirksam in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag umgeändert worden.
  • BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07

    Verknüpfung von Anschlusstarifen und Optionstarifen zu einheitlichen

    Als entgeltrelevant werden zwar nicht nur die Klauseln angesehen, die die Modalitäten der Entgeltberechnung oder -bezahlung betreffen (wie Fälligkeiten und Abrechnungszeiträume), sondern auch solche, die wesentlich oder unmittelbar auf die Kalkulation des Entgelts Einfluss haben (s. VG Köln, Urteil vom 2. Mai 2002 1 K 8007/98 MMR 2002, 636; Schuster/Stürmer, in BeckTKG, 2. Aufl. 2000, § 25 Rn. 8 f.).
  • VG Köln, 07.10.2008 - 18 L 1371/08

    Möglichkeit einer Erhebung von Entgelten i.S.v. § 14 AEG, § 24 EIBV für die

    In den von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln (Urteile vom 08.07.2004 - 1 K 2272/01 - und vom 02.05.2002 - 1 K 8007/98 -) ging es nicht um die Frage der Auslegung des Begriffes "Entgelt", sondern um die Frage der Entgeltrelevanz bzw. Preisbildung.
  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 7079/98

    Grundlagen der Erhebung von Entgelten für eine Gewährung besonderer Netzzugänge

    Dabei sind als entgeltrelevant oder preisbildend allerdings nur solche Regelungen anzusehen, die wesentlich oder unmittelbar auf die Kalkulation des Entgelts oder Preises Einfluss haben; eher den Charakter von Neben- oder Zusatzleistungen tragende Faktoren - wie z. B. die von der Klägerin angeführte Super-Expressentstörung - fallen nicht darunter, vgl. Urteil der Kammer vom 02. Mai 2002 - 1 K 8007/98 -.
  • VG Köln, 12.06.2003 - 1 K 10466/99

    Anspruch auf Gewährung eines Netzzugangs; Vorligen einer marktbeherrschende

    Der Hauptantrag zu 1) ist zwar als kombinierter Anfechtungs- und Feststellungsantrag zulässig, vgl. hierzu u.a. die Ausführungen des Gerichts in den Urteilen vom 09.11.2000 - 1 K 10406/98 -, vom 02.05.2002 - 1 K 8007/98 - und vom 24.02.2003 - 1 K 4553/00 - , jedoch in der Sache unbegründet, da die Entgelte der Klägerin für die Verbindungsleistungen DTAG-Z.7 und ICP-Z.4, ICP-O.6 ICP-O.11 - soweit Letztere den Transport im Netz der Klägerin betreffen - genehmigungspflichtig sind.
  • VG Köln, 24.02.2003 - 1 K 1154/01

    Streit über die Genehmigung von Entgelten betreffend einen Zugang zur

    Der Antrag zu 1) ist zwar als kombinierter Anfechtungs- und Feststellungsantrag zulässig, vgl. hierzu u.a. die Ausführungen des Gerichts in den Urteilen vom 09.11.2000 - 1 K 10406/98 -, vom 02.05.2002 - 1 K 8007/98 - und vom 24.02.2003 - 1 K 4553/00 - , jedoch in der Sache unbegründet, da die Entgelte der Klägerin für eine notwendige Sanierung, für einen störungsfreien Austausch eines Kabels bei in einem Kabel geführten Endleitungen und für den Übergang zu einer Reserveader im Störungsfalle ( gemäß Ziff. 1 der Anlage 4 zum Hauptvertrag ) genehmigungspflichtig sind.
  • VG Köln, 08.07.2004 - 1 K 2272/01

    Telekommunikationsrechtliche Ausgestaltung der Genehmigungspflicht von

    Dabei sind als entgeltrelevant oder preisbildend allerdings nur solche Regelungen anzusehen, die wesentlich oder unmittelbar auf die Kalkulation des Entgelts oder Preises Einfluss haben; eher den Charakter von Neben- oder Zusatzleistungen tragende Faktoren fallen nicht darunter, vgl. Urteil der Kammer vom 02. Mai 2002 - 1 K 8007/98 - .
  • VG Köln, 07.11.2002 - 1 K 9130/02
    Zwar ist sie als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage zulässig, vgl. zu dieser Frage die Ausführungen des Gerichts in den Urteilen vom 09. November 2000 - 1 K 10406/98 - und vom 02. Mai 2002 - 1 K 8007/98 - .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht