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   VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07   

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VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07 (https://dejure.org/2013,63020)
VG Köln, Entscheidung vom 02.10.2013 - 21 K 5788/07 (https://dejure.org/2013,63020)
VG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 21 K 5788/07 (https://dejure.org/2013,63020)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 C 36.08

    Entgelt; Terminierungsentgelt; Entgeltanordnung; nachträgliche Regulierung;

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    All das steht im Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, Buchholz 442.066 § 38 TKG Nr. 2 = Juris (dort Rn. 24 ff.), der die Kammer folgt.

    Die Eignung des Marktes für Anrufzustellung im Mobilfunknetz der P. als Vergleichsmarkt hängt, weil es sich um einen Monopolmarkt handelt, allerdings davon ab, ob zwischen den betroffenen Unternehmen eine wenigstens "schmale Basis" für die Vergleichbarkeit der Preise besteht oder nicht, BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, a.a.O. Rn. 27.

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06

    Kein Drittschutz durch die Vorschriften über die Konsolidierung bzw.

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    Die Vorschriften über das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren entfalten keine drittschützende Wirkung, vgl. Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 55 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 74 ff.).

    Bei der Feststellung, ob Besonderheiten der Vergleichsmärkte Korrektur- bzw. Sicherheitszuschläge oder -abschläge erforderlich machen, steht der Bundesnetzagentur sowohl bei der Feststellung eines solchen Erfordernisses selbst als auch bei der Festlegung der Höhe ein Regulierungsermessen zu, Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 140 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 152 ff.), dessen Ausübung an einem zur Aufhebung der Entscheidung führenden Mangel leidet, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -.

  • BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 18.09

    Entgeltgenehmigung; Nahbereichsprodukt; Homezone-Produkt; Vorleistungsentgelt;

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    Die Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TKG, bei dessen Erfüllung die angegriffene Entgeltgenehmigung nicht hätte ausgesprochen werden dürfen, § 35 Abs. 3 Satz 2 TKG, hat drittschützenden Charakter, Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 20. Oktober 2010- 6 C 18.09 -, Buchholz 442.066 § 28 TKG Nr. 3 = Juris (dort Rn. 15), und die Klägerin gehört als ein in seinen Wettbewerbsmöglichkeiten möglicherweise betroffenes Unternehmen zu dem durch die Vorschrift geschützten Personenkreis.

    BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 18.09 -, Buchholz 442.066 § 28 TKG Nr. 3 = Juris (dort Rn. 20).

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    Die Vorschriften über das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren entfalten keine drittschützende Wirkung, vgl. Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 55 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 74 ff.).

    Bei der Feststellung, ob Besonderheiten der Vergleichsmärkte Korrektur- bzw. Sicherheitszuschläge oder -abschläge erforderlich machen, steht der Bundesnetzagentur sowohl bei der Feststellung eines solchen Erfordernisses selbst als auch bei der Festlegung der Höhe ein Regulierungsermessen zu, Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 140 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 152 ff.), dessen Ausübung an einem zur Aufhebung der Entscheidung führenden Mangel leidet, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -.

  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 -, BGHZ 59, 42 (47 f.) = Juris (dort Rn. 22), und vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 -, BGHZ 68, 23 (36) = Juris (dort Rn. 50).
  • VG Köln, 25.09.2013 - 21 K 5903/07

    Rechtsschutzinteresse einer auf Verpflichtung zur Erteilung einer Genehmigung für

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    vgl. dazu ausführlich: Urteil der Kammer vom 25. September 2013 - 21 K 5903/07 -, UA S. 15 ff. .
  • VG Köln, 08.03.2007 - 1 K 4314/06

    Auferlegung der Verpflichtung zur Erstellung eines Standardangebotes hinsichtlich

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    Es sei nicht gerechtfertigt gewesen, diesen Auftrag wegen des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 08. März 2007 - 1 K 4314/06 - auszusetzen, weil nicht absehbar gewesen sei, ob dieses Urteil, mit dem die gegenüber der Beigeladenen auferlegte Vorab-Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben worden war, Bestand haben würde.
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 -, BGHZ 59, 42 (47 f.) = Juris (dort Rn. 22), und vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 -, BGHZ 68, 23 (36) = Juris (dort Rn. 50).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    Solche formellen Rechte sind dadurch gekennzeichnet, dass der Einzelne ihre Einhaltung nicht um ihrer selbst willen ohne Rücksicht darauf erzwingen kann, ob er in einem materiellen Recht betroffen ist oder nicht, BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, Buchholz 442.066 § 30 TKG Nr. 1 = Juris (dort Rn. 6) m.w.N. .
  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07
    Bei der Konsultation geht es nicht oder jedenfalls nicht in erster Linie um die Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern um die Herstellung umfassender Transparenz gegenüber der interessierten Fachöffentlichkeit, BVerwG, Urteil vom 02. April 2008 - 6 C 15.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 1 = Juris (dort Rn. 42), Urteil vom 29. Oktober 2008 - 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2 = Juris (dort Rn. 40), Das Konsolidierungsverfahren verfolgt den Zweck, die Entwicklung des Binnenmarkts zu fördern und die Kohärenz der Regulierungsmaßnahmen sowie eine einheitliche Anwendung der einschlägigen Einzelrichtlinien sicherzustellen.
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

  • BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 11.10

    Regulierungsbehörde; Teilnehmeranschlussleitung; Überlassungsentgelt;

  • BVerwG, 01.04.2015 - 6 C 38.13

    Drittanfechtungsklage gegen Entgeltgenehmigung; Wettbewerber; fehlende

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. Oktober 2013, Az. 21 K 5788/07, dem Beschluss der Beklagten und Revisionsbeklagten vom 30. November 2007, Az. BK3a-07- 027/E 21.09.07, aufzuheben, soweit in Ziffer 1 dieses Beschlusses für die Zeit vom 1. Dezember 2007 bis zum 31. März 2009 höhere Verbindungsentgelte für die Terminierung im Netz der Beigeladenen genehmigt werden als.

    äußerst hilfsweise zu I., unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. Oktober 2013, Az. 21 K 5788/07, den Beschluss der Beklagten vom 30. November 2007, Az. BK3a-07-027/E 21.09.07, aufzuheben,.

  • VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5791/07

    Vornahme der Prüfung einer Vorab-Genehmigung bedürftigen beantragten Entgelts

    vgl. dazu ausführlich: Urteil der Kammer vom 02. Oktober 2013 - 21 K 5788/07 -, UA S. 15 ff. .
  • VG Köln, 14.05.2014 - 21 K 3096/09

    Rechtmäßigkeit einer Unterschreitung des genehmigten Entgelts für Terminierungen

    Denn die genannten Vorschriften gewährleisten, wie die Kammer bereits wiederholt entschieden hat, vgl. Urteile vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 55 ff.),und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 74 ff.), Urteil vom 02. Oktober 2013 - 21 K 5788/07 -, n.v., nur relative, nicht drittschützende Verfahrensrechte.
  • VG Köln, 14.05.2014 - 21 K 3094/09

    Genehmigung der Erhebung von Entgelten für die Gewährung von

    Denn die genannten Vorschriften gewährleisten, wie die Kammer bereits wiederholt entschieden hat, vgl. Urteile vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 55 ff.),und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 74 ff.), Urteil vom 02. Oktober 2013 - 21 K 5788/07 -, n.v., nur relative, nicht drittschützende Verfahrensrechte.
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