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   VG Köln, 03.08.2005 - 24 K 6498/02   

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VG Köln, 03.08.2005 - 24 K 6498/02 (https://dejure.org/2005,29254)
VG Köln, Entscheidung vom 03.08.2005 - 24 K 6498/02 (https://dejure.org/2005,29254)
VG Köln, Entscheidung vom 03. August 2005 - 24 K 6498/02 (https://dejure.org/2005,29254)
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  • BVerwG, 18.09.2003 - 3 C 32.02

    Zusätzliche Angabe des Vertreibers als pharmazeutischer Unternehmer auf der

    Auszug aus VG Köln, 03.08.2005 - 24 K 6498/02
    Nachdem die Klägerin die Klage zunächst damit begründet hat, dass eine Verpflichtung zur Angabe des Mitvertreibers und zur Angabe jeden Herstellers nicht aus dem AMG abzuleiten sei, trägt sie nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2003 - 3 C 31.02 und 3 C 32.02 - vor: Es sei nur derjenige Mitvertreiber in der Packungsbeilage aufzuführen, der das Arzneimittel auch tatsächlich in den Verkehr bringe, nicht aber sämtliche andere Mitvertreiber, die zwar Mitvertriebsrechte besäßen, das Produkt aber nicht tatsächlich in den Verkehr brächten.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 2003 - 3 C 31.02 -, NVwZ-RR 2004, 179-180 und - 3 C 32.02 - (zu der Frage der Angabe des Zulassungsinhabers als pharmazeutischem Unternehmer neben einem Mitvertreiber).

  • BVerwG, 18.09.2003 - 3 C 31.02

    Arzneimittelzulassung; Beschriftung des Behältnisses; Packungsbeilage;

    Auszug aus VG Köln, 03.08.2005 - 24 K 6498/02
    Nachdem die Klägerin die Klage zunächst damit begründet hat, dass eine Verpflichtung zur Angabe des Mitvertreibers und zur Angabe jeden Herstellers nicht aus dem AMG abzuleiten sei, trägt sie nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2003 - 3 C 31.02 und 3 C 32.02 - vor: Es sei nur derjenige Mitvertreiber in der Packungsbeilage aufzuführen, der das Arzneimittel auch tatsächlich in den Verkehr bringe, nicht aber sämtliche andere Mitvertreiber, die zwar Mitvertriebsrechte besäßen, das Produkt aber nicht tatsächlich in den Verkehr brächten.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 2003 - 3 C 31.02 -, NVwZ-RR 2004, 179-180 und - 3 C 32.02 - (zu der Frage der Angabe des Zulassungsinhabers als pharmazeutischem Unternehmer neben einem Mitvertreiber).

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