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   VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03   

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https://dejure.org/2005,21833
VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03 (https://dejure.org/2005,21833)
VG Köln, Entscheidung vom 03.11.2005 - 1 K 3335/03 (https://dejure.org/2005,21833)
VG Köln, Entscheidung vom 03. November 2005 - 1 K 3335/03 (https://dejure.org/2005,21833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Betreibers eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und Anbieters von Betreiber- ("Call-by-Call") und Betreibervorauswahl-Dienstleistungen ("Preselection") gegenüber der Bundesnetzagentur auf Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Anschlusskostenbeiträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 261
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1618/01

    Anordnung von Netzzusammenschaltungen; Festsetzung von Verbindungsentgelten auf

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03
    Dabei kann dahinstehen, ob das Grundangebot mangels Regelungsgehalts schon keinen Verwaltungsakt darstellt, so: OVG NRW, Beschluss vom 01. August 2003 - 13 A 1618/01 -, oder ob man aufgrund des Umstandes, dass die durch das Grundangebot in Allgemeine Geschäftsbedingungen überführten einzelvertraglich vereinbarten Entgelte verwendet werden dürfen, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2003 - 6 C 19.02 -, UA Seite 9.
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 19.02

    Telekommunikation; Umstellen eines Verpflichtungsantrag auf einen

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03
    Dabei kann dahinstehen, ob das Grundangebot mangels Regelungsgehalts schon keinen Verwaltungsakt darstellt, so: OVG NRW, Beschluss vom 01. August 2003 - 13 A 1618/01 -, oder ob man aufgrund des Umstandes, dass die durch das Grundangebot in Allgemeine Geschäftsbedingungen überführten einzelvertraglich vereinbarten Entgelte verwendet werden dürfen, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2003 - 6 C 19.02 -, UA Seite 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 13 B 1423/03

    Genehmigung der Erhebung eines Anschlusskostenbeitrages durch die

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03
    Damit kommt eine Qualifikation des Anschlusskostenbeitrages nicht als ein Zusammenschaltungsentgelt, sondern eher" als eine zweckgerichtete Abgabe im Sinne einer Wettbewerbslenkungsmaßnahme, deren Bemessung in die freie Entscheidung der insoweit fachkompetenten Regulierungsbehörde gestellt sei, wie sie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vorgenommen hat, Beschlüsse vom 02. Dezember 2003 - 13 B 1423/03 und 1424/03 -, nach Überzeugung der Kammer nicht in Betracht.
  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03
    Den genannten Empfehlungen, die die nationalen Gerichte bei der Entscheidungsfindung insbesondere dann zu berücksichtigen verpflichtet sind, wenn sie Aufschluss über die Auslegung zu ihrer Durchführung erlassener innerstaatlicher Rechtsvorschriften geben oder wenn sie verbindlich gemeinschaftliche Vorschriften ergänzen sollen, vgl. EuGH, Rs C-322/88, Slg. 1989, 4416/4421, Rn 18, ist zum einen zu entnehmen, dass Abgaben zum Ausgleich von Zugangsdefiziten im Grundsatz europarechtlich unerwünscht sind.
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03
    Dieser fordert, dass nationales Recht, das gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, ohne Weiteres außer Acht gelassen wird, wobei den nationalen Gerichten und Behörden ein Prüfungs- und Verwerfungsrecht zukommt, vgl. EuGH, Rs. 103/88, Slg 1989, 1839/1871, Rn 31; Streinz, Europarecht, 5. Auflage, Rdn. 223 a.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass § 24 Abs. 1 S. 1 TKG (1996) keinen Drittschutz zugunsten von Wettbewerbern entfaltet, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, DVBl. 2003, 403 (409), weil ihr ein Hinweis auf Wettbewerber als ein sich von der Allgemeinheit unterscheidender Personenkreis fehlt.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03
    Anlass für eine unter dem Aspekt der horizontalen Drittwirkung abweichende Sichtweise bietet auch die Entscheidung des EuGH in der Sache Wells", vgl. EuGH, Urteil vom 07. Januar 2004 - C- 201/02 (Wells/Secretrary of State for Transport, Local Government and the Regions), NVwZ 2004, 593, 596.
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