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   VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16   

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VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16 (https://dejure.org/2018,37980)
VG Köln, Entscheidung vom 03.11.2018 - 7 K 8850/16 (https://dejure.org/2018,37980)
VG Köln, Entscheidung vom 03. November 2018 - 7 K 8850/16 (https://dejure.org/2018,37980)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2012 - 11 A 698/12

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum als Voraussetzung der deutschen

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16
    Mit Einfügung des Wortes "nur" in den Gesetzestext ist die Forderung nach einem durchgängigen positiven Bekenntnis zum deutschen Volkstum für den gesamten Zeitraum zwischen dem Eintritt der Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit und dem Verlassen der Aussiedlungsgebiet verbunden; gleichzeitig darf in diesem Zeitraum kein Gegenbekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum vorliegen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.2003 - 5 C 40.03 - OVG NRW, Beschluss vom 02.11.2012 - 11 A 698/12 -.

    Diese Fiktionsregelung, nach der ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum unterstellt wird, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen Nachteilen verbunden war, greift für die ehemalige Sowjetunion in dem hier relevanten Zeitraum ab 1988 nicht ein; vielmehr drohten Angehörigen der deutschen Volksgruppe etwa seit Mitte der sechziger Jahre keine erheblichen beruflichen Benachteiligungen oder Gefahren für Leib und Leben mehr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.08.1995 - 9 C 391/94 - OVG NRW, Beschluss vom 02.11.2012 - 11 A 698/12 -.

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16
    Mit Einfügung des Wortes "nur" in den Gesetzestext ist die Forderung nach einem durchgängigen positiven Bekenntnis zum deutschen Volkstum für den gesamten Zeitraum zwischen dem Eintritt der Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit und dem Verlassen der Aussiedlungsgebiet verbunden; gleichzeitig darf in diesem Zeitraum kein Gegenbekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum vorliegen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.2003 - 5 C 40.03 - OVG NRW, Beschluss vom 02.11.2012 - 11 A 698/12 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 2 A 4574/01
    Auszug aus VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16
    Da das Wahlrecht von den sowjetischen Behörden in der Regel beachtet wurde und nur in Einzelfällen insbesondere die russische Nationalität ohne oder gegen den Willen des Passinhabers eingetragen wurde - vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.01.2003 - 2 A 4574/01 -, lässt der Nationalitätseintrag im Pass bei Kindern aus gemischtnationalem Elternhaus regelmäßig auf eine entsprechende Angabe des Betroffenen schließen.
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16
    Die Änderung einer Nationalitätseintragung hat nur dann Bekenntnischarakter, wenn sie auf einem echten inneren Bewusstseinswandel beruht und nicht nur als "Lippenbekenntnis" zum Zweck der Aussiedlung erfolgt ist - vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1997 - 9 C 10.96 -.
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16
    Diese Fiktionsregelung, nach der ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum unterstellt wird, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen Nachteilen verbunden war, greift für die ehemalige Sowjetunion in dem hier relevanten Zeitraum ab 1988 nicht ein; vielmehr drohten Angehörigen der deutschen Volksgruppe etwa seit Mitte der sechziger Jahre keine erheblichen beruflichen Benachteiligungen oder Gefahren für Leib und Leben mehr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.08.1995 - 9 C 391/94 - OVG NRW, Beschluss vom 02.11.2012 - 11 A 698/12 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2014 - 11 A 2320/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheids bei Vorliegen eines Härtefalls i.R.d.

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16
    Die Prüfung Start Deutsch 1 (A1) bescheinigt dementsprechend Sprachkenntnisse, die deutlich unter den Anforderungen eines einfachen Gesprächs liegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.11.2016 - 11 E 1113/16 - Urteil vom 03.11.2014 - 11 A 2320/13 -.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16
    § 4 BVFG bestimmt sowohl die Voraussetzungen für den Erwerb des Spätaussiedlerstatus als auch den Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsvoraussetzungen vorliegen müssen, nämlich den Zeitpunkt der Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland, vgl. BVerwG, Urteile vom 16.07.2015 - 1 C 29.14 - und vom 10.10.2018 - 1 C 26.17 -.
  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft;

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2018 - 7 K 8850/16
    § 4 BVFG bestimmt sowohl die Voraussetzungen für den Erwerb des Spätaussiedlerstatus als auch den Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsvoraussetzungen vorliegen müssen, nämlich den Zeitpunkt der Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland, vgl. BVerwG, Urteile vom 16.07.2015 - 1 C 29.14 - und vom 10.10.2018 - 1 C 26.17 -.
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