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   VG Köln, 03.11.2021 - 19 L 1294/21   

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https://dejure.org/2021,47529
VG Köln, 03.11.2021 - 19 L 1294/21 (https://dejure.org/2021,47529)
VG Köln, Entscheidung vom 03.11.2021 - 19 L 1294/21 (https://dejure.org/2021,47529)
VG Köln, Entscheidung vom 03. November 2021 - 19 L 1294/21 (https://dejure.org/2021,47529)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - 6 B 965/20

    Konkurrentenstreit konstitutives Anforderungsprofil

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2021 - 19 L 1294/21
    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle, wobei zu beachten ist, dass der Dienstherr über Einrichtung und Gestaltung der Dienstposten aufgrund des ihm zukommenden Organisationsermessens entscheidet und dieses Ermessen gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen hin überprüfbar ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 28.09.2020 - 6 B 965/20 -, juris; Beschluss vom 10.10.2014 - 6 B 1012/14 -, juris.

    Der Antragsgegner sieht die im Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW 6 B 965/20 vorgetragenen Voraussetzungen, die ihn dazu berechtigten, für die Besetzung der streitgegenständlichen Stellen ausnahmsweise das konstitutive Anforderungsprofil der zweijährigen Leitstellenerfahrung zu fordern, nicht mehr als gegeben an.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2021 - 19 L 1294/21
    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle, wobei zu beachten ist, dass der Dienstherr über Einrichtung und Gestaltung der Dienstposten aufgrund des ihm zukommenden Organisationsermessens entscheidet und dieses Ermessen gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen hin überprüfbar ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 28.09.2020 - 6 B 965/20 -, juris; Beschluss vom 10.10.2014 - 6 B 1012/14 -, juris.

    Bei der Auswahl unter mehreren nach Maßgabe der aktuellen dienstlichen Beurteilung im Wesentlichen gleich qualifizierten Beförderungsbewerbern ist es gemäß Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich geboten, vorrangig die aktuellen Beurteilungen im Hinblick auf Qualifikationsbewertungen inhaltlich auszuschöpfen und gegebenenfalls frühere, hinreichend vergleichbare dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - 6 B 1012/14

    Stellenbesetzung Bereitschaftspolizei Vorerfahrung Anforderungsprofil

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2021 - 19 L 1294/21
    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle, wobei zu beachten ist, dass der Dienstherr über Einrichtung und Gestaltung der Dienstposten aufgrund des ihm zukommenden Organisationsermessens entscheidet und dieses Ermessen gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen hin überprüfbar ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 28.09.2020 - 6 B 965/20 -, juris; Beschluss vom 10.10.2014 - 6 B 1012/14 -, juris.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2021 - 19 L 1294/21
    Bei der Auswahl unter mehreren nach Maßgabe der aktuellen dienstlichen Beurteilung im Wesentlichen gleich qualifizierten Beförderungsbewerbern ist es gemäß Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich geboten, vorrangig die aktuellen Beurteilungen im Hinblick auf Qualifikationsbewertungen inhaltlich auszuschöpfen und gegebenenfalls frühere, hinreichend vergleichbare dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2021 - 19 L 1294/21
    Bei der Auswahl unter mehreren nach Maßgabe der aktuellen dienstlichen Beurteilung im Wesentlichen gleich qualifizierten Beförderungsbewerbern ist es gemäß Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich geboten, vorrangig die aktuellen Beurteilungen im Hinblick auf Qualifikationsbewertungen inhaltlich auszuschöpfen und gegebenenfalls frühere, hinreichend vergleichbare dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Köln, 03.11.2021 - 19 L 1294/21
    Bei der Auswahl unter mehreren nach Maßgabe der aktuellen dienstlichen Beurteilung im Wesentlichen gleich qualifizierten Beförderungsbewerbern ist es gemäß Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich geboten, vorrangig die aktuellen Beurteilungen im Hinblick auf Qualifikationsbewertungen inhaltlich auszuschöpfen und gegebenenfalls frühere, hinreichend vergleichbare dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris.
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