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   VG Köln, 04.05.2006 - 20 K 391/05   

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https://dejure.org/2006,24863
VG Köln, 04.05.2006 - 20 K 391/05 (https://dejure.org/2006,24863)
VG Köln, Entscheidung vom 04.05.2006 - 20 K 391/05 (https://dejure.org/2006,24863)
VG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 20 K 391/05 (https://dejure.org/2006,24863)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.01.2006 - XI R 31/04

    Vorwegabzug; Einbeziehung des nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohns

    Auszug aus VG Köln, 04.05.2006 - 20 K 391/05
    vgl. jüngst BFH Urteil vom 11. Januar 2006 - XI R 31/04 -, zuvor etwa BFHE 174, 482 und BVerwG NVwZ 1984, 508 f.; vgl. auch Rüsken, a.a.O., Rn. 32, 127 m.w.Nw.
  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

    Auszug aus VG Köln, 04.05.2006 - 20 K 391/05
    vgl. jüngst BFH Urteil vom 11. Januar 2006 - XI R 31/04 -, zuvor etwa BFHE 174, 482 und BVerwG NVwZ 1984, 508 f.; vgl. auch Rüsken, a.a.O., Rn. 32, 127 m.w.Nw.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus VG Köln, 04.05.2006 - 20 K 391/05
    vgl. GmS-OGB, BFHE 105, 101; vgl. auch Rüsken, a.a.O., Rn. 118 m.w.Nw.
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 43.82

    Erhebungsverfahren - Billigkeitsgründe - Persönliche - Sachliche - Ausschluss

    Auszug aus VG Köln, 04.05.2006 - 20 K 391/05
    vgl. jüngst BFH Urteil vom 11. Januar 2006 - XI R 31/04 -, zuvor etwa BFHE 174, 482 und BVerwG NVwZ 1984, 508 f.; vgl. auch Rüsken, a.a.O., Rn. 32, 127 m.w.Nw.
  • RG, 30.05.1904 - VI 422/03

    Abstraktes Schuldversprechen.

    Auszug aus VG Köln, 04.05.2006 - 20 K 391/05
    Die Klägerin ist als Vertreterin des Fiskus des Landes NRW - festgestellt durch Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 23. September 2003, 45 VI 422/03 - Erbin nach dem am 19. März 2003 verstorbenen S. B. (im folgenden: Erblasser).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2001 - 9 B 157/01

    Gebühren keine Erblasserschulden

    Auszug aus VG Köln, 04.05.2006 - 20 K 391/05
    vgl. OVG NRW NVwZ-RR 2001, 596 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    Die Festsetzung der Grundsteuer gegen ihn - den Kläger - sei unzulässig gewesen, weil sie im Sinne von § 163 Satz 1 AO sachlich unbillig sei (vgl. VG Köln, Urteil vom 04.05.2006 - 20 K 391/05 -, juris).
  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist

    Da - wie bereits früher ausgeführt - die Vorteilslage mit der Abnahme im Jahre 2009 und die sachliche Beitragspflicht sodann mit Inkrafttreten der ABS 2012 im Jahre 2011 entstand und der Erbfall zu diesem Zeitpunkt bereits über mehrere Jahre zurücklag, handelt es sich hier um eine Verbindlichkeit, die erst nach dem Erbfall in der Person des Erben als Eigentümer des Grundstücks gemäß § 8 Abs. 7 S. 2, 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) KAG i.V.m. § 38 AO originär entstanden ist und die ihn daher als Träger seines eigenen Vermögens berührt, sodass er für sie mit seinem eigenen Vermögen unbeschränkt haftet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2001, - 9 B 157/01 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. März 2008 - 9 ME 149/08 -, juris Rn. 8f.; OVG Thüringen, Beschluss vom 9. April 2009, a.a.O., Rn. 8; OVG Sachsen, Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 A 499/09 -, juris Rn. 18f.; zu Grundsteuerschulden auch Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 4. Mai 2006 - 20 K 391/05 - juris Rn. 27).

    Das ist dann anzunehmen, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers davon ausgegangen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BVerfG, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 48, 102; BFH, Urteile vom 11. Dezember 1986 - IV R 77/84 -, juris und vom 11. Januar 2006 - XI R 31/04 -, juris; Urteil der Kammer vom 29. August 2013 - 6 K 372/12 -, juris; VG Köln, Urteil vom 4. Mai 2006 - 20 K 391/05 -, juris).

    Ungeachtet der Frage, ob der Beklagte sachliche Billigkeitsgründe nur auf entsprechenden Antrag hin (so Urteil der Kammer vom 29. August 2013 - 6 K 372/12 -, juris Rn. 20f.; Beschluss vom 27. Januar 2011 - 6 L 272/11 -, juris) oder bereits im Heranziehungsverfahren von Amts wegen zu beachten hat (ohne Differenzierung insoweit etwa VG Köln, Urteil vom 4. Mai 2006, a.a.O.; Klein, Abgabenordnung, Komm., 11. Aufl. 2012, § 163 Rn. 125 f.), handelt es sich bei einer insoweit anzunehmenden Berücksichtigungspflicht - eine solche unterstellt - schon nicht um eine materiell-rechtliche, sondern lediglich um eine verfahrensrechtliche Pflicht (vgl. Urteil der Kammer vom 29. August 2013, a.a.O. Rn. 20).

    Soweit sich der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Auffassung auf die Ausführungen des VG Köln in seinem Urteil vom 4. Mai 2006, a.a.O. beruft, rechtfertigt diese Entscheidung keine andere Beurteilung.

  • VG Lüneburg, 26.02.2015 - 2 A 190/13

    Dürftigkeitseinrede; Ersatzvornahme; Kostenbescheid; Nachlassverbindlichkeit;

    Etwas anders folgt auch nicht aus dem von dem Kläger in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des VG Köln vom 4. Mai 2006 (Az. 20 K 391/05), da kein vergleichbarer Sachverhalt gegeben ist.

    Dementsprechend hat auch das VG Köln in der von dem Kläger zitierten Entscheidung vom 4. Mai 2006 (20 K 391/05, a. a. O.) ausgeführt, dass sehr viel dafür spreche, dass der Fiskus nicht in der Lage sei, sich durch Beschränkung der Erbenhaftung vor der Inanspruchnahme des Eigenvermögens zu schützen, da Grundsteuerschulden nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1967 BGB gehörten.

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