Rechtsprechung
VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Störpotential durch Endgeräte nach dem künftigen LTE-Standard; Sicherstellung der Störungsfreiheit von Frequenznutzungen; Gebot der effizienten und störungsfreien Frequenznutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Eilantrag eines Kabelnetzbetreibers gegen geplante Frequenzversteigerung abgelehnt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mobilfunk ./. Kabelfernsehen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Eilantrag eines Kabelnetzbetreibers gegen geplante Frequenzversteigerung abgelehnt
- stuttgarter-nachrichten.de (Pressebericht)
Kabel BW scheitert bei Frequenzversteigerung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verschiebung einer geplanten Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen abgelehnt - Befürchtete Störungen im Kabelnetz rechtfertigten nicht Aussetzung des Vergabeverfahrens
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09
Die Antragstellerin hat gegen die Allgemeinverfügung am 04. Dezember 2009 Klage erhoben (21 K 8194/09).Die Antragstellerin beantragt, gem. §§ 80 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Satz 1, 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 8194/09 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin - BK 1a-09/002 - anzuordnen, soweit diese Verfügung sich auf den Frequenzbereich 790 bis 862 MHz bezieht und solange nicht - entweder durch geeignete Nebenbestimmungen (in Ergänzung der bisherigen Ziff. IV.4.2. der Verfügung) oder auf andere Weise - sichergestellt ist, dass die Nutzung der zu vergebenden Frequenzen in Baden-Württemberg nicht zu einer Störung von Frequenznutzungen in und längs vorhandener Breitbandkabelnetze, namentlich zu einer Störung des Kabelnetzbetriebs der Antragstellerin einschließlich angeschlossener Kabel-Modems und Set-Top-Boxen führt, hilfsweise, gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Antragsgegnerin zu untersagen, Frequenzen im Frequenzbereich 790 bis 862 MHz für Baden-Württemberg zu vergeben, solange nicht sichergestellt ist, dass die Nutzung der zu vergebenden Frequenzen nicht zu einer Störung von Frequenznutzungen in und längs vorhandener Breitbandkabelnetze, namentlich zu einer Störung des Kabelnetzbetriebs der Antragstellerin einschließlich angeschlossener Kabel-Modems und Set-Top-Boxen führt.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakte sowie der Verfahrensakte im Verfahren 21 K 8194/09 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin verwiesen.
Der Hauptantrag, mit dem die Antragstellerin die Anordnung der aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 8194/09 begehrt, hat keinen Erfolg.
Vorliegend spricht bereits Vieles dafür, dass die Klage der Antragstellerin zur Hauptsache (21 K 8194/09) erfolglos bleiben wird.
- BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07
Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen, …
Auszug aus VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.Das Abwägungsergebnis wäre demgemäß vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 1, Rdnr. 14 ff.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, a.a.O., Rdnr. 18.
- BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07
Auszug aus VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09
Das Abwägungsergebnis wäre demgemäß vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 1, Rdnr. 14 ff.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, a.a.O., Rdnr. 18.
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission; …
Auszug aus VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff. - BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06
Private Grundschule
Auszug aus VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff. - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Auszug aus VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1978 - IV B 171/77
Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über …
Auszug aus VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09
Soweit die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage anzuordnen, solange nicht durch geeignete Nebenbestimmungen oder auf andere Weise die Störungsfreiheit der Frequenznutzungen sichergestellt ist, ergeben sich zwar Bedenken nicht nur im Hinblick auf die Bestimmtheit der so erstrebten Auflage bzw. Befristung i.S. von § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO, sondern auch im Hinblick darauf, dass es dem Gericht verwehrt ist, seine Anordnung mit einer aufschiebenden Bedingung zu verbinden mit der Folge, dass zukünftig mögliche rechtliche Schlussfolgerungen aus zukünftig möglichen tatsächlichen Entwicklungen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses in einer gerichtlichen Entscheidungsformel vorab festgelegt werden, OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 1978 - IV B 171/77 -, DÖV 1978, 332 f. = Juris, Rdnr. 19. - BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06
Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung; …
Auszug aus VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.
- VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch …
Die Klägerin hat gegen die Allgemeinverfügung am 04. Dezember 2009 Klage erhoben und den Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage anzuordnen (Verfahren 21 L 1851/09).Den Antrag der Klägerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage anzuordnen, hat das Gericht mit Beschluss vom 05. März 2010 abgelehnt (21 L 1851/09).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakte sowie der Verfahrensakte für das Verfahren 21 L 1851/09 verwiesen.
Die von ihr später gegenüber der Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 01. März 2010 (dem Gericht vorgelegt als Anlage K 9 im Verfahren 21 L 1851/09) gestellten Anträge vermögen die Zulässigkeit der Klage nicht zu begründen.
- VG Köln, 25.08.2016 - 1 K 3374/15 und der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, vgl. VG Köln, Beschluss vom 05. März 2010, - 21 L 1851/09 -, Rn. 42, juris.