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   VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99   

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VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99 (https://dejure.org/2003,8994)
VG Köln, Entscheidung vom 05.06.2003 - 1 K 6475/99 (https://dejure.org/2003,8994)
VG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 1 K 6475/99 (https://dejure.org/2003,8994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von Zusammenschaltungsvereinbarungen bzw. sog. Interconnectionverträgen (ICP); Voraussetzungen des Anspruchs eines Telekommunikationsunternehmens gegenüber der Regulierungsbehörde für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Drittschutz von Wettbewerbern bei Entgeltgenehmigungen zu Gunsten der DTAG

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 689
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01
    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 10. Juli 2001 - 1 C 35.00 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 114, 356 (360 f.), und vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, DVBl. 2003, 403 (404).

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Entgeltgenehmigung nach § 29 Abs. 2 TKG unmittelbar privatrechtsgestaltende Wirkung hat, vgl. zu diesem Ansatz BVerwG, vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, DVBl. 2003, 403 (404), so dass auch vor diesem Hintergrund die Klagebefugnis der Klägerin nicht offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise verneint werden kann.

    Für § 24 Abs. 2 Nr. 1 TKG kann aus systematischen und teleologischen Gründen nichts anderes gelten, vgl. auch im Einzelnen Ausführungen BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, Urteilsabdruck (UA) S. 24 ("es kaum sinnvoll erschiene ...") = DVBl. 2003, 404 (408) und UA S. 25 f. = DVBl. 2003, 404 (409), weil bei einer Verletzung dieses Erfordernisses, d.h. bei der Höhe nach sachlich nicht gerechtfertigten Entgelten, eine individuelle Beeinträchtigung der hiervon unmittelbar betroffenen Wettbewerber zwangsläufig eintritt, ohne dass dies einer besonderen Erwähnung bedarf.

    Ein Aufschlag kann zunächst der Sache nach nur angenommen werden, wenn er über den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 TKG) liegt, BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, DVBl. 2003, 404 (409), mithin es sich um nicht notwendige Kosten (vgl. dazu § 3 Abs. 2 TEntgV) handelt.

    Insbesondere § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG, wonach die Entgelte sich an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu orientieren haben, vermittelt keinen Drittschutz, vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, DVBl. 2003, 403 (409).

  • VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    Im Übrigen wurde der Antrag der Beigeladenen abgelehnt; die Ablehnung ist Gegenstand des Verfahrens 1 K 6301/99 vor dem erkennenden Gericht.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem und im Verfahren 1 K 6301/99 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der RegTP verwiesen.

    Unabhängig davon ist fraglich, ob die Auszahlungssätze - den Charakter als Aufschlag mal unterstellt -, die aufgrund der Verklammerung im Entgeltgenehmigungsantrag mit den von der Beigeladenen geforderten Transitkosten auch der Genehmigungspflicht unterliegen, vgl. dazu das Urteil des Gerichts vom heutigen Tage im Verfahren 1 K 6301/99, auch materiell regulierungsbetroffen sind, d. h. von der RegTP am Maßstab des § 24 TKG zu messen sind.

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    Diese Erwägungen lassen sich jedoch auf die Entgeltgenehmigung nach § 27 Abs. 1 TKG nicht übertragen, weil die von der RegTP genehmigten Entgelte für alle vertraglichen Vereinbarungen des Genehmigungsinhabers unmittelbar und kraft Gesetzes verbindlich sind, ohne dass ihm hinsichtlich der Bemessung des Entgeltes im Einzelfall ein Spielraum zustände, vgl. zur gesetzlich angeordneten unmittelbaren Wirkung der Genehmigung einer Pflegesatzerhöhung: BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1995 -3 C 34.94 -, BVerwGE 100, 230.
  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf behördliche Tarifgenehmigungen in anderen Rechtsfeldern die Klagebefugnis Dritter für die Anfechtung der Tarifgenehmigung mit der Begründung abgelehnt, es sei noch eine privatrechtliche Umsetzung der Tarife notwendig oder die Genehmigung berechtigte den Adressaten zwar zur Erhebung des genehmigten Entgeltes, verpflichte ihn aber nicht dazu, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1994, - 1 C 24.92 -, BVerwGE 95, 133; Beschluss vom 14. Dezember 1995 - 1 A 4.95 -, Buchholz 452.00 Nr. 3 zu § 13 VAG.
  • BVerwG, 14.12.1995 - 1 A 4.95
    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf behördliche Tarifgenehmigungen in anderen Rechtsfeldern die Klagebefugnis Dritter für die Anfechtung der Tarifgenehmigung mit der Begründung abgelehnt, es sei noch eine privatrechtliche Umsetzung der Tarife notwendig oder die Genehmigung berechtigte den Adressaten zwar zur Erhebung des genehmigten Entgeltes, verpflichte ihn aber nicht dazu, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1994, - 1 C 24.92 -, BVerwGE 95, 133; Beschluss vom 14. Dezember 1995 - 1 A 4.95 -, Buchholz 452.00 Nr. 3 zu § 13 VAG.
  • VG Köln, 11.05.2000 - 1 K 4868/97
    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    Vieles spricht auch dafür, dass der nationale Gesetzgeber mit den wettbewerbsbezogenen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes nicht nur den Wettbewerb als Institution, sondern auch die Interessen der einzelnen Wettbewerber schützen wollte, vgl. dazu im Einzelnen Beschlüsse des Gerichts vom 27. Oktober 1999 in den Verfahren 1 L 1917/99 und 1 L 2068/99 sowie Urteile des Gerichts vom 11. Mai 2000 im Verfahren 1 K 4868/97 26. Oktober 2000 - 1 K 3378/99 -, Entscheidend ist jedoch, dass auch eine Auslegung des § 24 Abs. 2 TKG im Lichte der einschlägigen Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts für den Drittschutz zugunsten der Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens spricht.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 17. Dezember 1969 - 2 BvR 23/65 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 27, 297 (307); BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 -, Buchholz 451.74 § 10 Nr. 4 Seite 4; BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329 (334) sowie Urteil vom 26. Oktober 1995 - 3 C 27.94 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1996, 537 f. Vgl. im Übrigen Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 42 Rdnr. 83 m. w. Nachw.
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 10. Juli 2001 - 1 C 35.00 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 114, 356 (360 f.), und vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, DVBl. 2003, 403 (404).
  • VG Köln, 13.02.2003 - 1 K 8003/98
    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    vgl. dazu zuletzt Urteil des Gerichts vom 13. Februar 2003 - 1 K 8003/98 -, Urteilsabdruck (UA) S. 10, .
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94

    Gesundheitswesen: Keine Klagebefugnis eins Landesausschusses des Verbandes der

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 17. Dezember 1969 - 2 BvR 23/65 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 27, 297 (307); BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 -, Buchholz 451.74 § 10 Nr. 4 Seite 4; BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329 (334) sowie Urteil vom 26. Oktober 1995 - 3 C 27.94 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1996, 537 f. Vgl. im Übrigen Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 42 Rdnr. 83 m. w. Nachw.
  • VG Köln, 08.07.2004 - 1 K 1882/99

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    GESELLSCHAFTSRECHT

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Entgeltgenehmigung der Regulierungsbehörde

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • VG Köln, 27.10.1999 - 1 L 1917/99

    Versicherungsrecht: Regelungsgehalt der Tarifgenehmigung durch das

  • VG Köln, 08.07.2004 - 1 K 1882/99

    Genehmigung von Entgelten für Telefonverbindungen aus dem Netz national für einen

    Soweit die Kammer in ihrem Urteil im Verfahren 1 K 6475/99 davon ausgegangen sei, dass für die Beigeladene ein Anreiz bestehe, die Auszahlungssätze mit den Mobilfunknetzbetreibern möglichst gering zu verhandeln, sei diese Annahme unzutreffend.

    Die Genehmigung der Entgelte für die Auszahlungssätze an die Mobilfunkbetreiber sei ebenfalls rechtmäßig, wie die erkennende Kammer bereits in ihrem Urteil vom 05.06.2003 im Verfahren 1 K 6475/99 entschieden habe.

    Hierzu verweist die Beigeladene im Wesentlichen auf die Ausführungen im parallelen Verfahren 1 K 6475/99.

    Insoweit verweist die Kammer auf ihre diesbezüglichen Ausführungen in ihrem Urteil vom 05.06.2003 im Verfahren gleichen Rubrums 1 K 6475/99.

    Hierzu hat die Kammer in ihrem bereits genannten Urteil vom 05.06.2003 im parallelen Verfahren 1 K 6475/99 folgendes ausgeführt:.

    Wie schon im genannten Verfahren 1 K 6475/99 wendet sich die Klägerin auch vorliegend vor allem dagegen, dass die RegTP die sog. Auszahlungssätze der Mobilfunk- und Festnetzbetreiber, die die Beigeladene im Rahmen des in Rede stehenden Tarifs E. -O.5 an die Klägerin und andere Wettbewerber "durchreiche", nicht am Maßstab der §§ 24 ff TKG, insbesondere auch des hier in Rede stehenden § 24 Abs. 2 Nr. 1 TKG überprüft habe.

  • VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem und im Verfahren 1 K 6475/99 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der RegTP verwiesen.

    Inwieweit diese - isoliert betrachtet - der Genehmigungspflicht unterliegen, vgl. dazu Urteil des Gerichts vom heutigen Tage im Verfahren 1 K 6475/99, kann dahinstehen.

  • VG Köln, 31.07.2003 - 1 K 1246/02

    Angebot von ADSL- Anschlüssen im Zusammenhang mit vollständig entbündelten

    Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 05.06.2003 -1 K 6475/99- ausgeführt:.
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