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   VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06   

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VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06 (https://dejure.org/2007,16065)
VG Köln, Entscheidung vom 05.09.2007 - 21 K 4193/06 (https://dejure.org/2007,16065)
VG Köln, Entscheidung vom 05. September 2007 - 21 K 4193/06 (https://dejure.org/2007,16065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung der Festlegung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur betreffend den Markt Breitbandzugang für Großkunden; Wettbewerb auf dem Markt für IP-Bitstrom-Zugang mit Übergabe auf IP-Ebene an verschiedenen Übergabepunkten der Netzhierarchie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Für die Methodik der Abgrenzung des hier in Rede stehenden Vorleistungsmarktes für Bitstrom-Zugang ergeben sich auch aus der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160, und Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282, und des Europäischen Gerichtshofes, u.a. Urteil vom 29. April 2004 - Rs C-418/01 -, MMR 2004, 456, keine Anforderungen, denen die angegriffene Festlegung vom 12. Januar 2006 nicht genügte.

    Insbesondere lässt es das Bundesverwaltungsgericht in den genannten Entscheidungen, die sich zur Frage der marktbeherrschenden Stellung i. S. v. § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996 (Missbrauchsaufsicht) verhalten, ausdrücklich offen, "ob es nur auf den Endkundenmarkt oder sowohl auf diesen als auch auf einen Vorleistungsmarkt ankommt" (Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 -, a.a.O. S. 289) bzw. "ob es auf beide in Rede stehende Märkte (gemeint sind Vorleistungs- und Endkundenmarkt) oder nur auf einen von ihnen ankommt" (Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, a.a.O. S. 173).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 -, a.a.O. S. 289 f.

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts, BVerwG, Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 -, a.a.O., S. 284 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG's.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Für die Methodik der Abgrenzung des hier in Rede stehenden Vorleistungsmarktes für Bitstrom-Zugang ergeben sich auch aus der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160, und Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282, und des Europäischen Gerichtshofes, u.a. Urteil vom 29. April 2004 - Rs C-418/01 -, MMR 2004, 456, keine Anforderungen, denen die angegriffene Festlegung vom 12. Januar 2006 nicht genügte.

    Die Abgrenzung des hier in Rede stehenden fiktiven Vorleistungsmarktes ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil die besonderen Voraussetzungen, die nach Auffassung der Klägerin in Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, Urteil vom 29. April 2004 - Rs C-418/01 -, a.a.O., zu beachten seien, nicht erfüllt wären.

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Für die Methodik der Abgrenzung des hier in Rede stehenden Vorleistungsmarktes für Bitstrom-Zugang ergeben sich auch aus der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160, und Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282, und des Europäischen Gerichtshofes, u.a. Urteil vom 29. April 2004 - Rs C-418/01 -, MMR 2004, 456, keine Anforderungen, denen die angegriffene Festlegung vom 12. Januar 2006 nicht genügte.

    Insbesondere lässt es das Bundesverwaltungsgericht in den genannten Entscheidungen, die sich zur Frage der marktbeherrschenden Stellung i. S. v. § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996 (Missbrauchsaufsicht) verhalten, ausdrücklich offen, "ob es nur auf den Endkundenmarkt oder sowohl auf diesen als auch auf einen Vorleistungsmarkt ankommt" (Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 -, a.a.O. S. 289) bzw. "ob es auf beide in Rede stehende Märkte (gemeint sind Vorleistungs- und Endkundenmarkt) oder nur auf einen von ihnen ankommt" (Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, a.a.O. S. 173).

  • VG Köln, 05.02.2007 - 21 L 1591/06

    Rechtmäßigkeit einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Dieser Antrag ist durch Beschluss der Kammer vom 05. Februar 2007 - 21 L 1591/06 - abgelehnt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 21 L 1591/06 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Kommt der Bundesnetzagentur damit insgesamt bei der Marktdefinition nach § 10 TKG ein - allerdings durch die Vorgabe der "weitestgehenden" Berücksichtigung der Märkteempfehlung der EU-Kommission begrenzter - Beurteilungsspielraum zu, so ist die gerichtliche Überprüfung der von der Präsidentenkammer getroffenen Festlegung der maßgeblichen Märkte darauf beschränkt, ob diese die Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, ob sie ihrer Entscheidung einen zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob sie sich an allgemein gültige Bewertungsgrundsätze und -maßstäbe gehalten hat, ob sie bei ihrer Entscheidung die konkurrierenden Belange nicht schwerwiegend, d.h. in einer zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis stehenden Weise fehlgewichtet hat, ob sie objektive Kriterien zugrunde gelegt und das Willkürverbot nicht verletzt hat und ob sie ihre Beurteilung so ausführlich und nachvollziehbar begründet hat, dass dem Gericht die ihm obliegende beschränkte inhaltliche Kontrolle möglich wird, vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 16. Dezember 1971 - I C 31.68 -, BVerwGE 39, 198, 204; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, 246; Urteil vom 25. Juni 1981 - 3 C 35.80 -, BVerwGE 62, 330, 340; Urteil vom 03. März 1987 - 1 C 16.86 -, BVerwGE 77, 75, 85; Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 WB 68.94 -, BVerwGE 103, 200, 204; Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 27.02 -, BVerwGE 117, 81, 82; Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, juris.

    Der Gesetzgeber kann jedoch der Verwaltung für bestimmte Fälle einen Beurteilungsspielraum einräumen und damit anordnen, dass sich die gerichtliche Nachprüfung auf die Einhaltung der rechtlichen Grenzen dieses Spielraums zu beschränken hat, was insbesondere dann möglich ist, wenn die zu treffende Entscheidung - wie hier - in hohem Maße wertende und prognostische Elemente enthält, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40, 56 ff; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142, 157; BVerwG, Urteile vom 07. November 1985 - 5 C 29.82 -, BVerwGE 72, 195, 199, vom 10. November 1988 - 3 C 19.87 -, BVerwGE 81, 12, 17, vom 25. November 1993 - 3 C 38.91 -, BVerwGE 94, 307, 309, vom 21. Dezember 1995 - 3 C 24.94 -, BVerwGE 100, 221, 225, vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, juris, Rdnr. 26, 27.

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Denn steuernde Grundlage einer Verwaltungsentscheidung, die einen der Regulierung dienenden Verwaltungsakt zum Gegenstand hat, dessen Erlass - wie hier - im Ermessen der Regulierungsbehörde steht, ist das Ergebnis des Marktanalyseverfahrens, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 6 C 14.05 -, BVerwGE 126, 74, 90 (Rn. 49).
  • VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 4148/06

    Auferlegung der Verpflichtung zur Erstellung eines Standardangebotes hinsichtlich

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Da sich dieser "Ermessensspielraum" auf die Tatbestandsseite bezieht, entspricht er im nationalen Recht einem Beurteilungsspielraum, vgl. Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 01. März 2007 - 1 K 4148/06 - S. 18 des Urteilsumdrucks.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Dabei kann auf sich beruhen, ob die Regelung, dass die Entgelte für die der Klägerin auferlegten Zugangsleistungen der Genehmigung nach Maßgabe des § 31 TKG unterliegen, konstitutiv im Sinne der Begründung der Entgeltgenehmigungspflicht (erst) durch den angegriffenen Beschluss oder feststellend im Sinne der Wiedergabe der sich aus § 30 Abs. 1 Satz 1 TKG ergebenden Rechtslage gemeint ist, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 6 VR 5.07 -, Juris, Rn. 12 f.
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Kommt der Bundesnetzagentur damit insgesamt bei der Marktdefinition nach § 10 TKG ein - allerdings durch die Vorgabe der "weitestgehenden" Berücksichtigung der Märkteempfehlung der EU-Kommission begrenzter - Beurteilungsspielraum zu, so ist die gerichtliche Überprüfung der von der Präsidentenkammer getroffenen Festlegung der maßgeblichen Märkte darauf beschränkt, ob diese die Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, ob sie ihrer Entscheidung einen zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob sie sich an allgemein gültige Bewertungsgrundsätze und -maßstäbe gehalten hat, ob sie bei ihrer Entscheidung die konkurrierenden Belange nicht schwerwiegend, d.h. in einer zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis stehenden Weise fehlgewichtet hat, ob sie objektive Kriterien zugrunde gelegt und das Willkürverbot nicht verletzt hat und ob sie ihre Beurteilung so ausführlich und nachvollziehbar begründet hat, dass dem Gericht die ihm obliegende beschränkte inhaltliche Kontrolle möglich wird, vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 16. Dezember 1971 - I C 31.68 -, BVerwGE 39, 198, 204; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, 246; Urteil vom 25. Juni 1981 - 3 C 35.80 -, BVerwGE 62, 330, 340; Urteil vom 03. März 1987 - 1 C 16.86 -, BVerwGE 77, 75, 85; Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 WB 68.94 -, BVerwGE 103, 200, 204; Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 27.02 -, BVerwGE 117, 81, 82; Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, juris.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06
    Der Gesetzgeber kann jedoch der Verwaltung für bestimmte Fälle einen Beurteilungsspielraum einräumen und damit anordnen, dass sich die gerichtliche Nachprüfung auf die Einhaltung der rechtlichen Grenzen dieses Spielraums zu beschränken hat, was insbesondere dann möglich ist, wenn die zu treffende Entscheidung - wie hier - in hohem Maße wertende und prognostische Elemente enthält, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40, 56 ff; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142, 157; BVerwG, Urteile vom 07. November 1985 - 5 C 29.82 -, BVerwGE 72, 195, 199, vom 10. November 1988 - 3 C 19.87 -, BVerwGE 81, 12, 17, vom 25. November 1993 - 3 C 38.91 -, BVerwGE 94, 307, 309, vom 21. Dezember 1995 - 3 C 24.94 -, BVerwGE 100, 221, 225, vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, juris, Rdnr. 26, 27.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung;

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit -

  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91

    Weingesetz - Sensorische Beurteilung - Gerichtliche Kontrolle - Prädikatswein

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94

    Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit der Bewertungen von Prüfungsteilen im

  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80

    Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

  • VG Köln, 05.02.2007 - 21 L 1591/06
    Gegen den Beschluss der BNetzA vom 13. September 2006 einschließlich der zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärten Festlegung der Präsidentenkammer der BNetzA vom 12. Januar 2006 betreffend den Markt Nr. 12 der Märkte- Empfehlung der EU-Kommission, die dem Beschluss vom 13. September 2006 als Anlage beigefügt war, hat die Antragstellerin am 20. September 2006 Klage (21 K 4193/06) erhoben.

    Sie beantragt, 1. die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4193/06 gegen die Ergebnisse der Marktdefinition und -analyse und die Regulierungsverfügung vom 13. September 2006 anzuordnen, 2. hilfsweise zu 1. die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4193/06 gegen die Regulierungsverfügung vom 13. September 2006 insoweit anzuordnen, als die Antragsgegnerin.

    Soweit die Antragstellerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage 21 K 4193/06 begehrt [Anträge zu Ziff. 1. und 2. a) bis c)], hat das Gericht nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - das öffentliche Vollziehungs- und das private Aussetzungsinteresse gegeneinander abzuwägen und dabei die Erfolgsaussichten der in der Hauptsache erhobenen Klage zu berücksichtigen.

    Ausgehend von diesem Maßstab haben die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 21 K 4193/06 [Anträge zu Ziff. 1. und 2. a) bis c)] keinen Erfolg.

    Die Kammer geht davon aus, dass mit dem Antrag zu Ziff. 1. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage 21 K 4193/06 hinsichtlich sämtlicher im Beschluss der BNetzA vom 13. September 2006 enthaltenen Regelungen, also hinsichtlich der Regulierungsverfügung (Ziff. I. des Beschlusses) und hinsichtlich der Auferlegung der Verpflichtung zur Abgabe eines Standardangebotes (Ziff. II. des Beschlusses) verfolgt wird.

    Denn die Anfechtungsklage 21 K 4193/06 ist ihrerseits nicht auf einzelne Teile des Beschlusses der BNetzA vom 13. September 2006 begrenzt, sondern uneingeschränkt erhoben worden.

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 C 13.09

    Marktdefinition; Marktabgrenzung; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum;

    Dies ist für die umstrittene Abgrenzung des Vorleistungsmarktes 13 insofern von Belang, als Endkundenmärkte regelmäßig den Ausgangspunkt für die Bestimmung der Vorleistungsmärkte bilden, welche ihrerseits durch die Nachfrage nach und das Angebot von Produkten für Dritte entstehen, die Angebote an Endkunden beabsichtigen (s. Erwägungsgrund 7 der Märkte-Empfehlung); dies schließt freilich je nach den gegebenen Umständen die Möglichkeit nicht aus, dass für mehrere Endkundenmärkte Vorleistungsprodukte nur eines Marktes nachgefragt werden (s. auch VG Köln, Urteil vom 5. September 2007 - 21 K 4193/06 - juris Rn. 76).
  • VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 2048/07

    Angebot von digitalen Rundfunksignalen gegen Entgelt über Kabelkopfstationen;

    Selbst wenn man noch Raum für die Annahme sähe, dass die genannten gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben es nicht schlechterdings ausschließen, den der nationalen Regulierungsbehörde zustehenden Ermessensspielraum in Bezug auf die Angemessenheit der aufzuerlegenden Zugangsentgelt-Regulierungsverpflichtungen durch einzelne Soll-Vorschriften bzw. einen Ausschluss einzelner Entscheidungsvarianten in bestimmten Fallkonstellationen vorzustrukturieren, so: Kammer, Urteil vom 05. September 2007 - 21 K 4193/06 -, nrwe.de, Rn. 127 ff., änderte dies nichts an der Einschätzung, dass die hier streitige, auf § 30 Abs. 3 Satz 2 TKG gestützte Entgeltregulierung bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung einer die Ausübung von Regulierungsermessen erfordernden Auferlegungsentscheidung bedarf.
  • VG Köln, 25.08.2010 - 21 K 3702/09

    Ermächtigung zur rückwirkenden Ergänzung von Regulierungsverfügungen im

    Die gegen die Regulierungsverfügung vom 13. September 2006 gerichtete Klage der Klägerin wies das erkennende Gericht mit Urteil vom 05. September 2007 (21 K 4193/06) ab.
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