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   VG Köln, 05.10.2010 - 12 K 4084/09   

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VG Köln, 05.10.2010 - 12 K 4084/09 (https://dejure.org/2010,33286)
VG Köln, Entscheidung vom 05.10.2010 - 12 K 4084/09 (https://dejure.org/2010,33286)
VG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 12 K 4084/09 (https://dejure.org/2010,33286)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Köln, 05.10.2010 - 12 K 4084/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Ausländer aufgrund des Trennungsprinzip zwischen den in den Abschnitten 3 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes näher beschriebenen Aufenthaltszwecken regelmäßig darauf verwiesen, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die spezifischen vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszwecke geschaffen hat (BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, juris, Rn. 26; Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, juris, Rn. 13).

    So ist etwa bei der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen, ob ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 29.07.2010 - 22 K 5087/09

    Aufenthaltszweck Trennungsprinzip

    Auszug aus VG Köln, 05.10.2010 - 12 K 4084/09
    Dabei ist das Gericht im Ausgangspunkt der Auffassung, dass sich ein solcher Ausschluss aus dem Gesetz ergeben müsste und dass nicht umgekehrt das Gesetz die Möglichkeit der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu mehreren Zwecken vorsehen müsste (anders jedenfalls für die Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 22 K 5087/09 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 08.08.2008 - 9 K 627/08

    Verhältnis von § 26 Abs. 3 AufenthG und § 26 Abs. 4 AufenthG mit der Frage

    Auszug aus VG Köln, 05.10.2010 - 12 K 4084/09
    Soweit die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu mehreren Zwecken in der Rechtsprechung wegen des in § 7 und § 8 AufenthG verankerten Trennungsprinzips für unzulässig gehalten wird (so VG Düsseldorf, a.a.O., juris, Rn. 8 f.; ähnl. VG Stuttgart, Urteil vom 8. August 2008 - 9 K 627/08 -, juris, Rn. 23 f. ("dem System von Aufenthaltsgesetz und Aufenthaltsverordnung (...) fremd"), folgt die Kammer dem nicht.
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VG Köln, 05.10.2010 - 12 K 4084/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Ausländer aufgrund des Trennungsprinzip zwischen den in den Abschnitten 3 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes näher beschriebenen Aufenthaltszwecken regelmäßig darauf verwiesen, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die spezifischen vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszwecke geschaffen hat (BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, juris, Rn. 26; Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, juris, Rn. 13).
  • VG Aachen, 11.02.2009 - 8 K 1125/06

    Fortgeltung einer befristeten Aufenthaltsbefugnis nach dem Inkrafttreten des

    Auszug aus VG Köln, 05.10.2010 - 12 K 4084/09
    Auch in Bezug auf die Berechtigung zum Empfang von Sozialleistungen erscheint eine Verbesserung der Rechtsstellung des Klägers angesichts der Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG möglich (so für das nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderliche Feststellungsinteresse auch VG Aachen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 8 K 1125/06 -, NRWE, Rn. 38).
  • VG Aachen, 14.03.2012 - 8 K 1159/10

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 9

    Ein Ausschluss des Besitzes mehrerer Aufenthaltstitel müsste sich jedoch mit hinreichender, dem Gebot der Normklarheit genügender Eindeutigkeit dem Gesetz entnehmen lassen, was jedoch nicht der Fall ist, vgl. für den Fall der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu mehreren Zwecken: Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 5. Oktober 2010, - 12 K 4084/09 - bzw. mehrerer Aufenthaltserlaubnisse zu humanitären Zwecken: VG Köln, Urteil vom 24. Januar 2012, - 12 K 576/09 -, beide juris; a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2010, - 22 K 5087/09 -, in dem die Auffassung vertreten wird, das Gesetz müsste eine Möglichkeit des gleichzeitigen Erwerbs mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander vorsehen.
  • VG Köln, 24.01.2012 - 12 K 576/09

    Zulässigkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu mehreren

    Die Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis zu mehreren Zwecken erteilt werden kann, ist - soweit sich überhaupt Stellungnahmen finden lassen - umstritten, vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 8. August 2008 - 9 K 627/08 - VG Aachen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 8 K 1125/06 -, NRWE, Rn. 38; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 22 K 5087/09 -, juris, Rn. 17 m.w.N.; VG Köln, Urteil der Kammer vom 5. Oktober 2010 -12 K 4084/09 -.

    VG Stuttgart, Urteil vom 8. August 2008 - 9 K 627/08 -, juris, Rn. 23 f; anders Urteil der Kammer vom 5. Oktober 2010 - 12 K 4084/09 -, bedarf dies vorliegend keiner Entscheidung, weil das sog. Trennungsprinzip vorliegend gar nicht zur Anwendung kommt.

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