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   VG Köln, 09.10.2017 - 7 K 1750/17   

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https://dejure.org/2017,42394
VG Köln, 09.10.2017 - 7 K 1750/17 (https://dejure.org/2017,42394)
VG Köln, Entscheidung vom 09.10.2017 - 7 K 1750/17 (https://dejure.org/2017,42394)
VG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 7 K 1750/17 (https://dejure.org/2017,42394)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2017 - 11 A 1298/15

    Ablehnung eines Aufnahmeantrags aufgrund fehlender Vermittlung der vorhandenen

    Auszug aus VG Köln, 09.10.2017 - 7 K 1750/17
    Sie sind nur dann nicht beweisgeeignet, wenn konkrete Anhaltspunkte gegen ihre inhaltliche Richtigkeit sprechen,               OVG NRW, Urteil vom 22.02.2017 - 11 A 1298/15 -.
  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 17.15

    Abkömmling; (Minderjährigen-) Adoption; Aufnahmebescheid; Aussiedlung;

    Auszug aus VG Köln, 09.10.2017 - 7 K 1750/17
    Abstammung bedeutet zuvörderst leibliche Abkömmlingseingenschaft,               vgl. zur Rechtsstellung Adoptierter: BVerwG, Urteil vom 27.09.2017 - 1 C 17.15 -, wobei im Sinne eines generationsübergreifenden Abstammungsbegriffs nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Abstammung von einem Großelternteil deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit genügen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2014 - 11 A 166/13

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf Erteilung eines Aufnahmebescheids

    Auszug aus VG Köln, 09.10.2017 - 7 K 1750/17
                  OVG NRW, a.a.O. und Urteil vom 03.07.2014 - 11 A 166/13 - m.w.N.
  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen

    Auszug aus VG Köln, 09.10.2017 - 7 K 1750/17
                  Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2008 - 5 C 8.07 -.
  • VG Karlsruhe, 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20

    Zuweisung eines Studienplatzes im Fach Medizin - Zuordnung einzelner Stellen zu

    Lediglich ergänzend weist die Kammer darauf hin, dass die Belegung von Studienplätze in Fachsemestern, für welche die entsprechende Zulassungszahlenverordnung Zentrales Vergabeverfahren eine Auffüllgrenze von 0 festsetzt, nicht zuletzt auf endgültige Zulassungen aufgrund von gerichtlichen Vergleichen (vgl. nur: Beschlüsse der Kammer vom 19.02.2021 - NC 7 K 11081/18 u.a. - vom 29.04.2020 - NC 7 K 1750/17 u.a. - und vom 11.04.2019 - NC 7 K 7060/16 -, n.v.) beruhen dürfte (vgl. auch Schreiben der Antragsgegnerin vom 01.07.2021 sowie Telefonvermerk vom 28.07.2021).
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