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VG Köln, 09.11.2007 - 25 K 661/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte für die Bearbeitung von Unterlagen für die klinische Prüfung von Arzneimitteln; Bestimmung des richtigen Gebührenschuldners; Gebührenbefreiung für Universitätskliniken; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2005 - 9 A 3590/03
Gebührenfreiheit einer Anstalt des öffentlichen Rechts im Fall einer Entscheidung …
Auszug aus VG Köln, 09.11.2007 - 25 K 661/07
Im angefochtenen Widerspruchsbescheid hat die Beklagte bereits zutreffend auf die Rechtsprechung der Kammer und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zu den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen hingewiesen, die als Folge ihrer rechtlichen Verselbständigung ebenfalls nicht (mehr) zu den von der Gebührenfreiheit erfassten juristischen Personen zählen, vgl. Urteile der Kammer vom 13. Juni 2003 - 25 K 8579/02 - und vom 26. September 2003 - 25 K 522/03 -, bestätigt durch die Beschlüsse des OVG NRW vom 02. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - und vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 - (jeweils zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW). - VG Köln, 13.06.2003 - 25 K 8579/02
Auszug aus VG Köln, 09.11.2007 - 25 K 661/07
Im angefochtenen Widerspruchsbescheid hat die Beklagte bereits zutreffend auf die Rechtsprechung der Kammer und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zu den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen hingewiesen, die als Folge ihrer rechtlichen Verselbständigung ebenfalls nicht (mehr) zu den von der Gebührenfreiheit erfassten juristischen Personen zählen, vgl. Urteile der Kammer vom 13. Juni 2003 - 25 K 8579/02 - und vom 26. September 2003 - 25 K 522/03 -, bestätigt durch die Beschlüsse des OVG NRW vom 02. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - und vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 - (jeweils zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW). - VG Köln, 26.09.2003 - 25 K 522/03
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Gebührenbescheids für die Erteilung einer …
Auszug aus VG Köln, 09.11.2007 - 25 K 661/07
Im angefochtenen Widerspruchsbescheid hat die Beklagte bereits zutreffend auf die Rechtsprechung der Kammer und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zu den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen hingewiesen, die als Folge ihrer rechtlichen Verselbständigung ebenfalls nicht (mehr) zu den von der Gebührenfreiheit erfassten juristischen Personen zählen, vgl. Urteile der Kammer vom 13. Juni 2003 - 25 K 8579/02 - und vom 26. September 2003 - 25 K 522/03 -, bestätigt durch die Beschlüsse des OVG NRW vom 02. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - und vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 - (jeweils zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2005 - 9 A 4623/03
Gebührenfreiheit für eine Baugenehmigung i.R. einer Baumaßnahme in einem …
Auszug aus VG Köln, 09.11.2007 - 25 K 661/07
Im angefochtenen Widerspruchsbescheid hat die Beklagte bereits zutreffend auf die Rechtsprechung der Kammer und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zu den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen hingewiesen, die als Folge ihrer rechtlichen Verselbständigung ebenfalls nicht (mehr) zu den von der Gebührenfreiheit erfassten juristischen Personen zählen, vgl. Urteile der Kammer vom 13. Juni 2003 - 25 K 8579/02 - und vom 26. September 2003 - 25 K 522/03 -, bestätigt durch die Beschlüsse des OVG NRW vom 02. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - und vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 - (jeweils zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW).