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   VG Köln, 10.08.2005 - 21 K 1019/04   

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https://dejure.org/2005,29372
VG Köln, 10.08.2005 - 21 K 1019/04 (https://dejure.org/2005,29372)
VG Köln, Entscheidung vom 10.08.2005 - 21 K 1019/04 (https://dejure.org/2005,29372)
VG Köln, Entscheidung vom 10. August 2005 - 21 K 1019/04 (https://dejure.org/2005,29372)
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  • VG Köln, 12.06.2003 - 1 K 10466/99

    Anspruch auf Gewährung eines Netzzugangs; Vorligen einer marktbeherrschende

    Auszug aus VG Köln, 10.08.2005 - 21 K 1019/04
    Siehe dazu VG Köln, Urteil vom 16. März 2005 - 21 K 5212/03 - und VG Köln, Urteil vom 12. Juni 2003 - 1 K 10466/99 - m.w.N.

    dazu VG Köln, Urteil vom 16. März 2005 - 21 K 5212/03 - und VG Köln, Urteil vom 12. Juni 2003 - 1 K 10466/99 - m.w.N.

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus VG Köln, 10.08.2005 - 21 K 1019/04
    BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 - Zu diesen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen einer Zusammenschaltung gehört - selbstverständlich - auch die Entscheidung, ob eine Zusammenschaltungsleistung im Wege des Online- oder des Offline-Billings abgerechnet wird.

    BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 - Zu dieser Anordnung ist sie - auch in dem genannten Rahmen - nach Sinn und Zweck des § 37 TKG i.V.m. § 1 Abs. 2 NZV grundsätzlich gehalten, da die Klägerin auf diesem Weg eine Telekommunikationsdienstleistung auf dem Markt anbieten will, für deren Erbringung sie auf ein Vorprodukt der Klägerin - eben die Leistung B. - Z.18" - angewiesen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - 13 A 1703/02

    Substitution nicht nachgewiesener Kosten durch andere Erkenntnisquellen ;

    Auszug aus VG Köln, 10.08.2005 - 21 K 1019/04
    OVG NRW, Beschluss 1. Juli 2004 -13 A 1703/02 - Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 155 Abs. 1, 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO.
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