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   VG Köln, 12.01.2012 - 1 K 535/10   

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https://dejure.org/2012,112
VG Köln, 12.01.2012 - 1 K 535/10 (https://dejure.org/2012,112)
VG Köln, Entscheidung vom 12.01.2012 - 1 K 535/10 (https://dejure.org/2012,112)
VG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 1 K 535/10 (https://dejure.org/2012,112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeiten über Kosten hinsichtlich der Verlegung einer Telekommunikationslinie wegen einer im Straßenraum neu herzustellenden "besonderen Anlage"; Kostentragungspflicht der Verlegungs- und Sicherungsarbeiten an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kölner U-Bahn-Bau: Kosten für Verlegung von Telekommunikationsleitungen muss Bauherrin übernehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlegung von Telefonleitungen beim Kölner U-Bahn-Bau

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kölner U-Bahn-Bau: Bauherrin muss Kosten für Verlegung von Telekommunikationsleitungen übernehmen - Gesetzliche Privilegierung im Telekommunikationsgesetz gilt nur für die Stadt als Bauträgerin nicht aber für kommunale Eigengesellschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Köln, 17.11.2010 - 21 K 1975/07

    Grundlagen einer Abänderung oder Beseitung einer Telekommunikationslinie nach §

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 1 K 535/10
    Eine den Beteiligten bekannte frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. November 2010 -21 K 1975/07-, steht nicht im Widerspruch zu diesem Ergebnis.
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 1 K 535/10
    Ein öffentliches Interesse besteht demnach auch bei Anlagen, die dem allgemeinen Verkehr dienen, wie der Bau einer U-Bahn, vgl. BVerwG, Urteil vom 07. November 1975 -VII C 25.73-, NJW 1976, 906 ff.
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 78.85

    Kostentragungspflicht - Post - Schutz von Fernmeldekabeln - Behelfsfahrbahn -

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 1 K 535/10
    Vielmehr ist im Rahmen der Auslegung des § 56 Abs. 2 Satz 1 TKG 1996 der Ausdruck einer gemeindefreundlichen Tendenz des Gesetzes zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1987 -7 C 78/85-.
  • BVerwG, 17.11.2008 - 6 B 41.08

    Rechtsweg, Verwaltungsrechtsweg, Straße, besondere Anlage,

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 1 K 535/10
    Entsprechend der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2008 -6 B 41.08-, ist bei Streitigkeiten über die Kosten, die für die Verlegung einer Telekommunikationslinie wegen einer im Straßenraum neu herzustellenden "besonderen Anlage" entstehen (§ 56 Abs. 2 TKG 1996 bzw. § 75 Abs. 2 TKG 2004), der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
  • VG Augsburg, 27.11.2013 - Au 4 K 12.1627

    Bau einer späteren besonderen Anlage (Straßenbahn)

    Diese überwiegende Beteiligung ergibt sich hier daraus, dass die Geschäftsanteile an der Klägerin zu 100 Prozent von der ... GmbH und deren Geschäftsanteile wiederum zu 100 Prozent von der Wegebaulastträgerin, nämlich der Stadt ..., gehalten werden (a.A. VG Köln, U.v. 12.1.2012 - 1 K 535/10 - juris).
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