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   VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08   

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VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08 (https://dejure.org/2010,7937)
VG Köln, Entscheidung vom 12.08.2010 - 20 K 7418/08 (https://dejure.org/2010,7937)
VG Köln, Entscheidung vom 12. August 2010 - 20 K 7418/08 (https://dejure.org/2010,7937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung einer Ausübung des Versammlungsrechts durch die Polizei; Aufenthaltsverbot und Betretungsverbot für einen Tag im Innenstadtbereich; Nichtbeachtung des Richtervorbehalts bei der Freiheitsentziehung zur Verhinderung weiterer Straftaten und wegen des Verdachts ...

  • rav-polizeirecht.de

    Ausstrahlungswirkung des Art. 8 GG auf strafprozessuales Vorgehen der Polizei

  • rav.de

    Art. 8, 104 Abs. 2 GG; §§ 12, 34 Abs. 2, 8, 39 NRW PolG; § 163b StPO
    Die Versammlungsfreiheit entfaltet auch Ausstrahlungswirkung auf strafprozessuales Vorgehen der Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Polizeieinsatz gegen Gegendemonstranten bei "Pro- Köln" Veranstaltung im September 2008 war im Wesentlichen rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 6004/09

    Polizeieinsatz gegen Gegendemonstranten bei "Pro- Köln" Veranstaltung im

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    Ferner wird auf das Parallelverfahren 20 K 6004/09 und die dort beigezogenen Unterlagen verwiesen.

    Auch wird im Parallelverfahren 20 K 6004/09 in einem Auskunftsschreiben an den dortigen Prozessbevollmächtigten erläutert, bei den Vorfällen, die zur Einschließung der dortigen Klägerin geführt hätten, seien sowohl Aspekte der Gefahrenabwehr mit den rechtlichen Bedingungen aus dem Polizeigesetz NRW als auch der Strafverfolgungsanspruch des Staates mit den entsprechenden Normen der Strafprozessordnung (StPO) zu berücksichtigen.

    Insofern hält das Gericht die Einschätzung des Beklagten, für die gesamte Gruppe habe der Anfangsverdacht des Landfriedensbruchs bestanden, vgl. Bericht des PD Kaiser vom 21.09.2008 (Bl. 29 f des Verwaltungsvorgangs im Parallelverfahren 20 K 6004/09), bzw. die Feststellungen im Mastersachverhalt, Tathandlungen seien an verschiedenen Stellen von unterschiedlichen Personen durchgeführt worden, aber die Gruppe habe insgesamt den Eindruck vermittelt, als Ganzes zu agieren, angesichts der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht für tragfähig.

    Für den hier relevanten Bereich der Siegburger Straße soll nach dem Vorbringen der Klägerin des Verfahrens 20 K 6004/09 sieben Personen die Möglichkeit eröffnet worden sein, nach Personalienfeststellung den Ort zu verlassen.

    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass der Richterin nach dem unwidersprochenen Vortrag im Parallelverfahren 20 K 6004/09 zwischenzeitlich mitgeteilt worden war, sämtliche Festgenommenen würden entweder in Köln oder vor Ort entlassen.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 (Brokdorf II), - 1 BvR 233/81; 1 BvR 341/81, Juris.

    Des Weiteren würden Unfriedlichkeiten einzelner Versammlungsteilnehmer ansonsten dazu führen, die Demonstration "umzufunktionieren" und gegen den Willen der anderen Teilnehmer rechtswidrig werden zu lassen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2007 - 5 A 523/07

    Versammlungsfreiheit als Prüfungsmaßstab für die nach der Auflösung der

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    Demgegenüber schützt die Versammlungsfreiheit grundsätzlich nicht vor der Einleitung berechtigter Strafverfolgungsmaßnahmen, denn die Teilnahme an einer Versammlung ist nur geschützt, wenn sie friedlich und ohne Waffen erfolgt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 03.04.2007 - 5 A 523/07 - OLG München, Urteil vom 20.06.1996 - 1 U 3098/94 - Juris.

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Verdacht eines strafbaren Verhaltens von einer hinreichenden objektiven Tatsachengrundlage getragen war, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 03.04.2007 - 5 A 523/07-.

  • VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09

    Versammlung Aufzug Ausschluss Polizeifestigkeit der Versammlung strafprozessuale

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    Ein Auswechseln der Ermächtigungsgrundlage durch das Gericht kommt bei Ermessensentscheidungen nicht in Betracht, vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 -, Juris.

    Da sich Gewalttätigkeiten kaum jemals ganz ausschließen lassen, liefe der einzelne Versammlungsteilnehmer ansonsten Gefahr, allein wegen des Gebrauchmachens von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Strafverfolgungsmaßnahmen überzogen zu werden, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 - Juris.

  • OLG München, 20.06.1996 - 1 U 3098/94

    Schmerzensgeld wegen Freiheitsentziehung auf Grund einer vorübergehenden

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    Demgegenüber schützt die Versammlungsfreiheit grundsätzlich nicht vor der Einleitung berechtigter Strafverfolgungsmaßnahmen, denn die Teilnahme an einer Versammlung ist nur geschützt, wenn sie friedlich und ohne Waffen erfolgt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 03.04.2007 - 5 A 523/07 - OLG München, Urteil vom 20.06.1996 - 1 U 3098/94 - Juris.
  • BGH, 09.09.2008 - 4 StR 368/08

    Landfriedensbruch (Beteiligung als Täter oder Teilnehmer; Grenzen der psychischen

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    Vielmehr gelten die allgemeinen Teilnahmegrundsätze der §§ 25 ff StGB, vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2008, - 4 StR 368/08, Juris.
  • KG, 12.06.2002 - 1 Ss 424/00

    Verstoß von Demonstrationsteilnehmern gegen das sog. Vermummungsverbot;

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht mehr darauf an, dass die nach § 163 b S. 1 2. Alt. StPO i.V.m. § 163 a Abs. 4 Satz 1 StPO gebotene Belehrung über den Strafvorwurf - soweit ersichtlich - nicht erfolgt ist, vgl. hierzu: KG Berlin, Urteil vom 12.06.2002 - (5) 1 Ss 424/00 86/01) - , Juris.
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    Erforderlich für eine strafrechtlich relevante Teilnahmehandlung ist vielmehr die Feststellung, dass die Gewährung von Anonymität und die Äußerung von Sympathie darauf ausgerichtet und geeignet sind, Gewalttäter in ihren Entschlüssen und Taten zu fördern und zu bestärken, etwa durch Anfeuerung oder ostentatives Zugesellen zu einer Gruppe, aus der heraus Gewalt geübt wird, vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1984 - VI ZR 37/82 -, BGHZ 89, 383 ff.
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    Eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG liegt vor bei einer örtlichen Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004 - BvR 1726/01 -, NVwZ 2005, 80 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 5 B 273/01

    Die Einkesselung friedlicher Demonstranten ist ohne vorherige Warnung unzulässig

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
    Dies bedeutet, dass polizeirechtliche Maßnahmen grundsätzlich nicht ergriffen werden dürfen, solange die Versammlung nicht aufgelöst ist (sog. Polizeifestigkeit der Versammlung), vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.01.197 - 1 B 219/86 -, NVwZ 1988 250; OVG NRW Beschluss vom 02.03.2001 - 5 B 273/01 -, NVwZ 2001, 1315 f.
  • BVerwG, 14.01.1987 - 1 B 219.86

    Versammlungsrecht - Sitzblockade - Abtransport - Auflösungsverfügung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 1 S 1315/98

    Maßnahmen im Vorfeld einer Versammlung - polizeiliche Meldeauflage gegenüber

  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • LG Köln, 15.05.2012 - 5 O 307/11

    Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam

    Das Verwaltungsgericht Köln - 20 K 7418/08 - stellte mit Urteil vom 13.08.2010 fest, dass bestimmte Maßnahmen gegen den Kläger rechtswidrig waren.

    Insofern wird auf das für die Kammer bindende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln - 20 K 7418/08 - vom 13.08.2010 verwiesen.

  • LG Köln, 23.05.2016 - 120 KLs 7/16
    4 St 37/84">StV 1984, 249; AG Freiburg, NStZ 1982, 247; VG N., Urteile vom 12.08.2010, 20 K 6004/09, 20 K 7418/08, Juris; VG N., Urteil vom 16.09.2010, 20 K 6219/09; Werle, Lackner-Festschrift, S. 481, 497; LK-StGB/Krauß, 12. Aufl., § 125, Rn. 74 ff.; MK-StGB/Schäfer, 2012, § 125, Rn. 31 ff.; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 125, Rn. 14; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 125, Rn. 13 ff.; NK-StGB/Ostendorf, 4. Aufl., § 125, Rn. 22; Kühl, StGB, 28. Aufl., § 125, Rn. 10; SK-StGB/Rudolphi/Stein, 8. Aufl., § 125, Rn. 13b f.).
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