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   VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13   

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VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13 (https://dejure.org/2015,47750)
VG Köln, Entscheidung vom 12.08.2015 - 21 K 6594/13 (https://dejure.org/2015,47750)
VG Köln, Entscheidung vom 12. August 2015 - 21 K 6594/13 (https://dejure.org/2015,47750)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 19.13

    Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Die Kündigungsentgelte stehen in ursächlichem Zusammenhang mit der bereitgestellten Leistung, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 2014 - 6 C 19.13 -, Juris, Rn. 13, 17.

    Auch die bei den genehmigten Kündigungsentgelten berücksichtigte (zusätzliche) Aufhebung der Schaltung in den Fällen der Kündigung einer TAL ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden ist keine dem Effizienzkriterium widersprechende Vorgehensweise, so BVerwG, Urteil vom 3. September 2014 - 6 C 19.13 -, Juris, Rn. 22.

    Aus dem in § 3 Abs. 2 TEntGV normativ vorgegebenen Entgeltmaßstab der (Orientierung an den) Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung in Verbindung mit den verfahrensrechtlichen Vorgaben zu den vorzulegenden Kostennachweisen (hier: § 2 Abs. 1 TEntGV) ergibt sich, dass die den streitgegenständlichen Entgelten zugrunde liegenden Kosten Effizienzanforderungen genügen müssen, d.h. es muss sich um Kosten handeln, die auch unter den Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs entstehen würden, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 2014 - 6 C 19.13 -, Juris, Rn. 15 ff.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Frage, welche Maßnahmen das regulierte Unternehmen für erforderlich halten darf, um die unberechtigte Weiternutzung seiner TAL durch einen Zugangsnachfrager nach Beendigung des Mietverhältnisses technisch auszuschließen, ausgeführt, dass auch bei der modellhaften Berechnung des unter Wettbewerbsbedingungen zu erwartenden Preises im Ausgangspunkt die unternehmerischen Bewertungen und Entscheidungen des zugangsgewährenden Unternehmens zugrunde zu legen sind, solange diese nicht offensichtlich unvertretbar sind bzw. die damit verbundenen Kosten nicht offensichtlich außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 2014 - 6 C 19.13 -, Juris, Rn. 22 unter Bezugnahme auf Hölscher/Lünenbürger, in: Scheurle/Mayen, TKG, 2. Auflage 2008, § 31 Rn. 15.

  • VG Köln, 22.01.2014 - 21 K 2807/09

    Anspruch eines Mobilfunknetzbetreibers auf Neubescheidung seines

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Die gerichtliche Prüfung des im angegriffenen Beschluss für die "angemessene Kapitalverzinsung" im Sinne des § 3 Abs. 2 TEntgV berücksichtigten Zinssatzes von 8 % hat vom Bestehen eines der Bundesnetzagentur zugewiesenen Beurteilungsspielraums auszugehen, vgl. grundlegend VG Köln vom 22. Januar 2014 - 21 K 2807/09 - zu § 31 Abs. 2 Satz 1 TKG 2004.

    Zwar beziehen sich die Ausführungen des Gerichts zum Bestehen eines Beurteilungsspielraums bei der Frage einer angemessenen Kapitalverzinsung in dem genannten Urteil vom 22. Januar 2014 - 21 K 2807/09 - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Bewertung des Anlagevermögens, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, auf die ab dem 25. Juni 2004 geltende Rechtslage.

    Auch insoweit sind die Ausführungen des Gerichts im Urteil vom 22. Januar 2014 - 21 K 2807/09 - auf die "alte" Rechtslage übertragbar.

  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 10.11

    Postfachzugang; postrechtliche Entgeltgenehmigung; erforderliche Nachweise und

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Dabei geht es darum, einen Als-Ob-Wettbewerbspreis zu simulieren, d.h. mit dem regulierten Entgelt den Preis zu ermitteln, der sich in einem wirksamen Wettbewerbsumfeld durch den Zwang zur optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen aufgrund der Marktkräfte einstellen würde, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2009 - 6 C 19.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 3 Rn. 18 und vom 25. November 2009 - 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 19; sowie für das Postregulierungsrecht: Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 10.11 -, BVerwGE 146, 325 (338) Rn. 41.

    Dies geschieht, um der Regulierungsbehörde die auch im Interesse des Unternehmens geforderte Entscheidung innerhalb einer Frist von grundsätzlich nur sechs Wochen gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 TKG 1996 zu ermöglichen, Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 10.11 -, BVerwGE 146, 325, Juris Rn. 21 ff. für die Postregulierung, aber unter Verweis auf die entsprechenden Vorschriften der TEntgV.

    Erreichen die vorgelegten Kostenunterlagen diese Qualität nicht, so sind sie unvollständig, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2005 - 13 A 3133/03 -, Beschlussabdruck, S. 16 f.; ähnlich BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 10.11 -, Juris, Rn. 52.

  • VG Köln, 22.04.2015 - 21 K 5698/12

    Umfang der Verpflichtung der Deutschen Telekom zur Gewährung des Zugangs zur

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Dies hat die Kammer bereits entschieden, vgl. Urteile vom 12. Dezember 2012 - 21 K 1062/11 - (Urteilsabdruck, S. 11-13) und vom 22. April 2015 - 21 K 5698/12 - (Urteilsabdruck, S. 10).

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Behörde zu einem Zeitpunkt, in dem geänderte Rechtsvorschriften ergangen sind - hier: Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 in der durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen geltenden Fassung vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 956, S. 1717), TKG 2004 -, einen in der Vergangenheit vor Erlass der geänderten Rechtsvorschriften abgeschlossenen Sachverhalt beurteilt, VG Köln, Urteil vom 22. April 2015 - 21 K 5698/12 -, Urteilsabdruck S. 11.

    Dies hat das Gericht bereits entschieden, vgl. z.B. VG Köln, Urteil vom 22. April 2015 - 21 K 5698/12 -, Urteilsabdruck, S. 15 ff.

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Auszugehen ist davon, dass eine erneute Entscheidung der Bundesnetzagentur auf der Grundlage neuer Erkenntnisse auch zur Genehmigung höherer Entgelte führen darf, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, Juris, Rn. 73.

    Beruht eine unterschiedliche Behandlung - wie hier - lediglich auf den rechtlichen Wirkungen der im Verhältnis zu denjenigen Adressaten, die von einer Klage abgesehen haben, eingetretenen Bestandskraft eines Verwaltungsakts, so ist für eine damit möglicherweise einhergehende Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten oder eine Diskriminierung der Klägerin eine sachliche Rechtfertigung gegeben, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, Juris, Rn. 72.

    Zwar beziehen sich die Ausführungen des Gerichts zum Bestehen eines Beurteilungsspielraums bei der Frage einer angemessenen Kapitalverzinsung in dem genannten Urteil vom 22. Januar 2014 - 21 K 2807/09 - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Bewertung des Anlagevermögens, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, auf die ab dem 25. Juni 2004 geltende Rechtslage.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - 13 A 3211/06

    Entgeltgenehmigung für den Zugang zu Postfachanlagen; Orientierung der Entgelte

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Die Annahme der Beklagten, die besondere Personalstruktur der Beigeladenen und die bei der Beigeladenen verwirklichten besonderen Sozialstandards zwinge sie, den tatsächlichen Fremdvergabeanteil ihren Berechnungen zugrunde zu legen, würde dazu führen, dass Besonderheiten, die aus der Umwandlung eines Monopolbetriebs in eine im Markt und Wettbewerb agierende Wirtschaftsgesellschaft resultieren, Rechnung getragen werden müsste, was aber der mit dem Zugang zur TAL auch bezweckten Marktöffnung und dem damit verbundenen vermehrten Wettbewerb nicht zuträglich wäre, vgl. in einem ähnlichen Zusammenhang: OVG NRW, Urteil vom 10. März 2011 - 13 A 3211/06 -, N&R 2011, 160 ff; Juris, Rn. 54, 63.
  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13

    Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Denn das regulierte Entgelt soll den Preis vorwegnehmen, der sich in einem wirksamen Wettbewerb durch den Zwang des Unternehmens zur optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen aufgrund der Marktkräfte einstellen würde, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3. September 2014 - 6 C 24.13 -, Rn. 22.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 37.13

    Drittanfechtung einer Entgeltgenehmigung; Wettbewerber; fehlende

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Die Klägerin ist durch die rechtswidrige Entgeltgenehmigung in ihren Rechten verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), da wegen der gemäß §§ 39 und 29 Abs. 2 TKG 1996 privatrechtsgestaltenden Wirkung der Entgeltgenehmigung ein Eingriff in ihre durch Art. 2 Abs. 1 GG grundsätzlich geschützte Privatautonomie vorliegt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 6 C 37.13 -, UA, Rn. 53.
  • VG Köln, 25.05.2011 - 21 K 4637/03

    Überprüfbarkeit der Bereitstellungsentgelte für eine Teilnehmeranschlussleitung

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Dass die hier streitgegenständlichen Leistungen grundsätzlich den Regelungen der TAL-VO unterfallen, hat die Kammer bereits festgestellt, vgl. VG Köln, Urteil vom 25. Mai 2011 - 21 K 4637/03 -.
  • BVerwG, 24.06.2009 - 6 C 19.08

    Entgelt, Zugangsentgelt, Entgeltgenehmigung, Entgeltantrag, Kündigung,

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Dabei geht es darum, einen Als-Ob-Wettbewerbspreis zu simulieren, d.h. mit dem regulierten Entgelt den Preis zu ermitteln, der sich in einem wirksamen Wettbewerbsumfeld durch den Zwang zur optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen aufgrund der Marktkräfte einstellen würde, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2009 - 6 C 19.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 3 Rn. 18 und vom 25. November 2009 - 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 19; sowie für das Postregulierungsrecht: Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 10.11 -, BVerwGE 146, 325 (338) Rn. 41.
  • BVerwG, 25.11.2009 - 6 C 34.08

    Entgelte; Entgeltgenehmigung; effiziente Leistungsbereitstellung;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2002 - 11 S 1104/01

    Beurteilungszeitpunkt: nachträgliche zeitliche Beschränkung einer

  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

  • BVerwG, 14.12.2011 - 6 C 36.10

    Bundesnetzagentur; Marktdefinition; Marktanalyse; Regulierungsverfügung;

  • VG Köln, 12.12.2012 - 21 K 1062/11

    Genehmigung von sich an den KeL orientierenden Entgelten durch die

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 17.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5549/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

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