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VG Köln, 12.10.2007 - 33 K 3087/07.PVB |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden Fachangestellten für Bürokommunikation im Anschluss an die Ausbildung beim Hauptzollamt; Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf einen Dauerarbeitsplatz wegen des Vorhandenseins unbesetzter ausbildungsadäquater Arbeitsplätze; Pflicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …
Auszug aus VG Köln, 12.10.2007 - 33 K 3087/07
Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob bei Abschluss der Berufsausbildung im Bereich der Ausbildungsdienststelle ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. November 2005 - 6 P 3.05 - , Personalrat 2006, 382, 383 ff, sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juli 2007 - 1 A 421/07.PVB - , - 1 A 3046/06.PVB - 1 A 3871/06.PVB - und - 1 A 1872/06.PVB - , jeweils NRWE).Aus den von den Beteiligten zu 1. und 3. erhobenen Einwänden folgt nicht, dass bei Abschluss der Ausbildung des Beteiligten zu 1. oder in dem davor liegenden Zeitraum von drei Monaten (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. November 2005, a. a. O.) beim HZA N. tatsächlich ein ausbildungsadäquater besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 421/07
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters und Auszubildendenvertreters im …
Auszug aus VG Köln, 12.10.2007 - 33 K 3087/07
Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob bei Abschluss der Berufsausbildung im Bereich der Ausbildungsdienststelle ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. November 2005 - 6 P 3.05 - , Personalrat 2006, 382, 383 ff, sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juli 2007 - 1 A 421/07.PVB - , - 1 A 3046/06.PVB - 1 A 3871/06.PVB - und - 1 A 1872/06.PVB - , jeweils NRWE). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 3046/06
Auflösen eines begründeten Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst aus …
Auszug aus VG Köln, 12.10.2007 - 33 K 3087/07
Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob bei Abschluss der Berufsausbildung im Bereich der Ausbildungsdienststelle ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. November 2005 - 6 P 3.05 - , Personalrat 2006, 382, 383 ff, sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juli 2007 - 1 A 421/07.PVB - , - 1 A 3046/06.PVB - 1 A 3871/06.PVB - und - 1 A 1872/06.PVB - , jeweils NRWE). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 1872/06
Auszug aus VG Köln, 12.10.2007 - 33 K 3087/07
Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob bei Abschluss der Berufsausbildung im Bereich der Ausbildungsdienststelle ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. November 2005 - 6 P 3.05 - , Personalrat 2006, 382, 383 ff, sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juli 2007 - 1 A 421/07.PVB - , - 1 A 3046/06.PVB - 1 A 3871/06.PVB - und - 1 A 1872/06.PVB - , jeweils NRWE). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 3871/06
Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der …
Auszug aus VG Köln, 12.10.2007 - 33 K 3087/07
Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob bei Abschluss der Berufsausbildung im Bereich der Ausbildungsdienststelle ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. November 2005 - 6 P 3.05 - , Personalrat 2006, 382, 383 ff, sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juli 2007 - 1 A 421/07.PVB - , - 1 A 3046/06.PVB - 1 A 3871/06.PVB - und - 1 A 1872/06.PVB - , jeweils NRWE).