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VG Köln, 14.01.2019 - 7 L 2912/18 |
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2004 - 13 B 2314/04
Bejahung des Tatbestandsmerkmals der Weigerung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 3 …
Auszug aus VG Köln, 14.01.2019 - 7 L 2912/18
Der Sofortvollzug muss daher zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich sein, die bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens konkret zu erwarten sind, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27.12.2004 - 13 B 2314/04 - und vom 03.08.2018 - 13 B 826/18 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1692/89
Verwaltungsakt; Teilwirksamkeit eines Verwaltungsaktes; Teilunwirksamkeit eines …
Auszug aus VG Köln, 14.01.2019 - 7 L 2912/18
Eine auf § 52 VwVfG gestützte Rückforderung von Urkunden ist auch dann möglich, wenn der die Wirksamkeit des Verwaltungsakts aufhebende Bescheid noch nicht unanfechtbar, wohl aber sofort vollziehbar ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.05.1990 - 5 A 1692/89 -. - BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz …
Auszug aus VG Köln, 14.01.2019 - 7 L 2912/18
Unter Berücksichtigung der besonderen grundrechtlichen Anforderungen, denen die Zulässigkeit des Sofortvollzugs einer berufsrechtlichen Maßnahme unterliegt - vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09, fällt die Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers aus. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2018 - 13 B 826/18
Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes als eine Präventivmaßnahme nach …
Auszug aus VG Köln, 14.01.2019 - 7 L 2912/18
Der Sofortvollzug muss daher zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich sein, die bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens konkret zu erwarten sind, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27.12.2004 - 13 B 2314/04 - und vom 03.08.2018 - 13 B 826/18 -.
- VG Köln, 30.08.2022 - 7 K 8100/18 Mit Beschluss vom 14. Januar 2019 (Az.: 7 L 2912/18) lehnte das hiesige Gericht den Antrag ab.
Der Begriff der Unzuverlässigkeit wird durch eine Zukunftsprognose charakterisiert, die auf der Basis des bisherigen Verhaltens und der Lebensumstände des Betroffenen zu treffen ist, vgl. VG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2019, 7 L 2912/18, juris, Rn. 12.
Ein Physiotherapeut muss, um eine ordnungsgemäße und sachgerechte Behandlung seiner Patienten zu gewährleisten, wie jeder Angehörige eines Heilberufs, ständig im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte und in jeder Hinsicht "präsent" sein, vgl. für den ärztlichen Beruf OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2004, 13 B 2435/03; VG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2019, 7 L 2912/18, juris,Rn. 15 - 18.
Ein vergleichbares Schutzbedürfnis besteht auch in Bezug auf Patienten, die ihm zur therapeutischen Behandlung anvertraut sind, vgl. VG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2019, 7 L 2912/18, juris, Rn. 19.
Denn in der Vergangenheit haben bereits zwei Therapien nicht dazu geführt, dass er sich auf lange Sicht vom Drogenkonsum abwenden konnte, vgl. VG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2019, 7 L 2912/18, juris, Rn. 20.
Die Behörde wird dann die zwischenzeitliche Lebensführung des Klägers zu würdigen haben, um festzustellen, ob er prognostisch die Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet, vgl. VG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2019, 7 L 2912/18, juris, Rn. 22.