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   VG Köln, 15.10.2002 - 1 L 1688/02   

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https://dejure.org/2002,15746
VG Köln, 15.10.2002 - 1 L 1688/02 (https://dejure.org/2002,15746)
VG Köln, Entscheidung vom 15.10.2002 - 1 L 1688/02 (https://dejure.org/2002,15746)
VG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 1 L 1688/02 (https://dejure.org/2002,15746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des Entscheidungsermessens der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Postwesen (RegTP) i.R.d. Wirksamkeitsprüfung von CFV-Standardverträgen hinsichtlich der Regelung der Bereitstellung von Übertragungswegen; Wirksamkeitsvoraussetzungen der Regelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Keine verbindlichen Bereitstellungsfristen für Mietleitungen

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsbesprechung)

    Drei zentrale Entscheidungen gegen TK-Wettbewerb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 839
  • K&R 2003, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2002 - 13 B 1550/01

    "Wesentliche Leistung" nach dem Gesetz für Telekommunikation (TKG) für

    Auszug aus VG Köln, 15.10.2002 - 1 L 1688/02
    Vielmehr spricht alles dafür, dass die Vorschrift ebensowenig wie § 33 TKG selbst, vgl. Beschluss des Gerichts vom 19.11.2001 - 1 L 2061/01 - , OVG NRW, Beschluss vom 27.02.2002 - 13 B 1550/01-, der Verhinderung befürchteten zukünftigen Missbrauchsverhaltens, sondern der Beseitigung eines bereits vorliegenden Missbrauchs dient.
  • VG Köln, 20.06.2002 - 1 K 3225/01

    Telekommunikationsrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs eines Anbieters von

    Auszug aus VG Köln, 15.10.2002 - 1 L 1688/02
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 GKG, wobei das Gericht entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung vgl. u.a. Urteil vom 13.06.2002 - 1 K 3225/01 - für jeden der beiden Bescheide 500.000 Euro (1.000.000 DM) in Ansatz gebracht und diesen Wert für das Eilverfahren halbiert hat.
  • VG Köln, 19.11.2001 - 1 L 2061/01
    Auszug aus VG Köln, 15.10.2002 - 1 L 1688/02
    Vielmehr spricht alles dafür, dass die Vorschrift ebensowenig wie § 33 TKG selbst, vgl. Beschluss des Gerichts vom 19.11.2001 - 1 L 2061/01 - , OVG NRW, Beschluss vom 27.02.2002 - 13 B 1550/01-, der Verhinderung befürchteten zukünftigen Missbrauchsverhaltens, sondern der Beseitigung eines bereits vorliegenden Missbrauchs dient.
  • VG Köln, 21.01.1998 - 1 L 4289/97
    Auszug aus VG Köln, 15.10.2002 - 1 L 1688/02
    vgl. Beschluss des Gerichts vom 21 01.1998 - 1 L 4289/97 -.
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