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VG Köln, 15.10.2019 - 7 K 9784/17 |
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- VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt …
Auszug aus VG Köln, 15.10.2019 - 7 K 9784/17
Die Höhe des Konsums ist aber nach dem Ergebnis zahlreicher Studien ein Faktor, der sowohl die Wahrscheinlichkeit von gesundheitsschädlichen Wirkungen erhöht und auch das Entstehen einer Abhängigkeit negativ beeinflusst, vgl. Studienkonzept, S. 4; CaPRis 2017, Kurzbericht, S. 2-4; VG Köln, Urteile vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - u.a., juris, Rn. 59 ff. m.w.N.Dazu zählen zum einen die anerkannten Nebenwirkungen eines Cannabiskonsums, zu denen die unmittelbaren Rauschfolgen wie beispielweise die Erhöhung des Unfallrisikos zählen, vorübergehende Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit, psychische Erkrankungen und das Risiko einer Erkrankung der Atemwege, das bei Zusatzkonsum von Tabak deutlich erhöht ist, vgl. insoweit Urteil der Kammer vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - juris, Rn. 59 ff.; CaPRis, Kurzbericht, a.a.O., S. 2-4.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 13 E 1542/06
Betäubungsmittelrecht: Ablehnung des Antrags auf Anbauerlaubnis wegen fehlender …
Auszug aus VG Köln, 15.10.2019 - 7 K 9784/17
Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Versagungsgründe keine Anwendung finden, sondern unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Betäubungsmittelrechts und der möglicherweise grundrechtlich geschützten Interessen an der Verwendung der Betäubungsmittel entsprechend anzuwenden sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 07.12.2012 - 13 A 414/11 - juris, Rn. 78, Beschluss vom 23.03.2007 - 13 E 1542/06 - juris, Rn. 9. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
Zulassen des Eigenanbaus von Cannabis bei einem an Multipler Sklerose erkrankten …
Auszug aus VG Köln, 15.10.2019 - 7 K 9784/17
Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Versagungsgründe keine Anwendung finden, sondern unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Betäubungsmittelrechts und der möglicherweise grundrechtlich geschützten Interessen an der Verwendung der Betäubungsmittel entsprechend anzuwenden sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 07.12.2012 - 13 A 414/11 - juris, Rn. 78, Beschluss vom 23.03.2007 - 13 E 1542/06 - juris, Rn. 9.