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   VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8281/01   

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https://dejure.org/2004,16091
VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8281/01 (https://dejure.org/2004,16091)
VG Köln, Entscheidung vom 17.02.2004 - 7 K 8281/01 (https://dejure.org/2004,16091)
VG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 7 K 8281/01 (https://dejure.org/2004,16091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der wissenschaftlichen und medizinischen Zwecke dienenden Nutzung von Cannabispflanzen; Betäubungsmittelrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung der Erlaubnis bzw. Ausnahmeerlaubnis zum Besitz von Cannabis/Marihuana; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8281/01
    Ein öffentliches Interesse ist gegeben, wenn das Vorhaben zumindest auch einem gegenwärtigen Anliegen der Allgemeinheit entspricht, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20/00 - NJW 2001, 1365 .

    Diese Einschätzung wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20/00 - , NJW 2001, 1365, zur Rechtmäßigkeit der Versagung einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Zweck des religiösen Gebrauchs von Marihuana bestätigt.

    Denn die Frage, ob die Einschränkung des Rechtes des Patienten auf freie Wahl des Heilmittels durch den Schutzzweck des Gesetzes gerechtfertigt ist, ist eine normative Frage, bei der vom Einzelfall abweichende abstrahierende Erwägungen zulässig und geboten sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20/00 - , a.a.O. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die vom Kläger erstrebte Ausnahmeerlaubnis zu Therapiezwecken nicht auf seinen Fall beschränkt bleiben könnte.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8281/01
    Dies trifft für den Umgang mit Drogen wegen der vielfältigen sozialen Aus- und Wechselwirkungen nicht zu, Bundesverfassungsgericht - BVerfG- , Beschluss vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - , NJW 1994, 1577, 1578.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - , a.a.O., betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des § 29 BtMG auf der Grundlage des damaligen Erkenntnisstandes zu den nicht unbeträchtlichen Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums entschieden.

  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8281/01
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss, mit dem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, darauf hingewiesen, dass auch die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung, die als Gesetzeszweck in der Regelung der Versagungsgründe unter § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG genannt wird, ein öffentlicher Zweck ist, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382-2389/99 - , NJW 2000, 3126.

    Der Auffassung, dass § 3 Abs. 2 BtMG die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Zweck einer Einzelfalltherapie nicht vorsieht, steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - nicht entgegen.

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8281/01
    Dieser Auslegung steht die sog. "Frischzellenentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG, Urteil vom 16.02.2000 - 1 BvR 420/97 - NJW 2000, 857, nach Auffassung der Kammer nicht entgegen.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8281/01
    Ein wissenschaftlicher Zweck ist gegeben, wenn die Verwendung des Betäubungsmittels im Rahmen eines nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuchs zur Ermittlung von Erkenntnissen erfolgen soll, vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl. 2001, § 3 Rn. 37; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 - Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 35, 79, 113.
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