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   VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06   

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VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06 (https://dejure.org/2013,21505)
VG Köln, Entscheidung vom 17.07.2013 - 21 K 5163/06 (https://dejure.org/2013,21505)
VG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 (https://dejure.org/2013,21505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Drittschutz durch die Vorschriften über die Konsolidierung bzw. Notifizierung i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 1, 2 TKG; Herleitung der Genehmigungsbedürftigkeit von Entgelten aus der entsprechenden Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur; Herleitung der Kosten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Eine solche Argumentation übersieht, dass Marktkräfte nicht nur auf der Anbieter-, sondern auch auf der Nachfragerseite wirken, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, MMR 2010, 719 ff.; Juris, Rn. 26 unter Verweis auf die zivilrechtliche Rechtsprechung, z.B. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, BGHZ 163, 282.

    Aus einer Zusammenschau dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass an die Frage der Vergleichbarkeit der zum Vergleich herangezogenen Märkte keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind; vorausgesetzt wird hier lediglich ein dem relevanten Markt - bis auf die im Wettbewerb erfolgte Preisbildung - im wesentlich vergleichbarer Markt, der jedoch auch Besonderheiten und Unterschiede gegenüber dem zu überprüfenden Markt aufweisen darf, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142"Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - MDR 1987, 472, "Glockenheide (Fernwärme)"; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 ff. "Flugpreisspaltung"; Juris, Rn. 13;BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004 - Kart 18/03 (V), VI-Kart 18/03 (V) -, RdE 2004, 141 ff.; Juris, Rn. 29.

    Soweit dies nach den konkreten Verhältnissen ausscheidet, ist in begrenztem Umfang auch eine Schätzung zulässig; sie darf aber nicht zu einem wettbewerbsanalogen Preis führen, der überwiegend auf geschätzten Zu- und Abschlägen beruht, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142 "Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 26.

    Dagegen können strukturelle Gegebenheiten, die jeden Anbieter treffen und von ihm bei seiner Entgeltgestaltung beachtet werden müssen, den Ansatz von Zu- oder Abschlägen rechtfertigen, vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 -, BGHZ 59, 42 ff. "Strom-Tarif"; Juris, Rn. 21 f.; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 27.

    BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 -, BGHZ 68, 23 ff. "Valium", Juris, Rn. 44; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 -, MDR 1987, 472 "Glockenheide (Fernwärme); Juris, Rn. 17 ff.; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24;.

    Objektive Faktoren sind solche, die jeden anderen Betreiber in gleicher Weise belasten würden, wenn er an Stelle des betroffenen Unternehmens die entsprechende Leistung erbringen würde, die also - mit anderen Worten - dem betroffenen Unternehmen nicht zurechenbar sind, vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, BGHZ 163, 282 ff. "Stadtwerke Mainz"; Juris Rn. 27.

    Die Höhe der Zu- und Abschläge sind nach der kartellrechtlichen Rechtsprechung möglichst genau zu ermitteln und nur hilfsweise zu schätzen; ein allerdings überwiegend durch geschätzte Zu- und Abschläge ermittelter wettbewerbsanaloger Preis kann keine taugliche Grundlage sein, vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, BGHZ 163, 282 ff. "Stadtwerke Mainz"; Juris Rn. 24.

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Die Kammer hat diesbezüglich im Urteil vom 17. Juli 2013 in dem Parallelverfahren 21 K 5164/06 ausgeführt:.

    Die Kammer hat hierzu im Urteil vom 17. Juli 2013 im Parallelverfahren 21 K 5164/06 ausgeführt:.

    Soweit nach Ansicht der Klägerin die Genehmigung des Entgelts in Höhe von 11, 08 Cent/Minute bereits formell rechtswidrig ist, weil der streitgegenständlichen Genehmigung eine diesbezügliche Begründung fehlt, ist dieser Fehler jedenfalls gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG dadurch geheilt worden, dass die Beklagte in ihrer Klageerwiderung vom 26. April 2013, die zunächst nur im Verfahren 21 K 5164/06 vorgelegt, dann aber auch in das vorliegende Verfahren eingeführt wurde, eine solche - lediglich die Tatsachengrundlage umfassende - Begründung bzw. Erläuterung nachgeholt hat.

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Dass der Beklagten bei der Frage, ob im Rahmen einer Vergleichsmarktbetrachtung bei einem gefundenen Vergleichspreis wegen der Besonderheiten der Vergleichsmärkte ein Sicherheitszuschlag zu machen ist und in welcher Höhe dieser festzustellen ist, ein sog. Regulierungsermessen zusteht, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 ff.; Juris Rn. 28 ff., ergibt sich aus der Natur der Sache und der gesetzlichen Aufgabenstellung.

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetz unter anderem dann eine Entscheidungsprärogative für die Exekutive entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 ff.; Juris Rn. 29; Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, NJW 2007, 2790 Rn. 27 m.w.N.

    Dass der Beklagten zustehende Regulierungsermessen wird fehlerhaft ausgeübt - und hierauf ist auch die gerichtliche Prüfung beschränkt -, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2013 - BVerwG 6 C 11.12 -, Urteilsabdruck Rn. 34; vom 14. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 36.10 -, Buchholz 442.066 § 30 TKG Nr. 5 Rn. 25; vom 27. Januar 2010 - BVerwG 6 C 22.08 -, Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 1 Rn. 16; vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2 Rn. 49; vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 -, BVerwGE 131, 41 Rn. 47; vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 ff.; Juris Rn. 31.

  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Darüber hinaus geht es bei der Konsultation zum einen um die Herstellung umfassender Transparenz gegenüber der interessierten Fachöffentlichkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 6 C 38.07 -, MMR 2009, 460 ff.; Juris Rn. 40, und sie dient zum anderen auch der Verbreiterung der Informationsbasis der Beklagten.

    Dem gegenüber dient die Vorschrift des § 135 TKG über die Anhörung der Beteiligten und die dort verankerte Pflicht zur Durchführung der mündlichen Verhandlung auch der Rechtswahrung konkret betroffener Verfahrensbeteiligter, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 6 C 38.07 -, MMR 2009, 460 ff.; Juris Rn. 40.

    Dass der Beklagten zustehende Regulierungsermessen wird fehlerhaft ausgeübt - und hierauf ist auch die gerichtliche Prüfung beschränkt -, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2013 - BVerwG 6 C 11.12 -, Urteilsabdruck Rn. 34; vom 14. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 36.10 -, Buchholz 442.066 § 30 TKG Nr. 5 Rn. 25; vom 27. Januar 2010 - BVerwG 6 C 22.08 -, Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 1 Rn. 16; vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2 Rn. 49; vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 -, BVerwGE 131, 41 Rn. 47; vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 ff.; Juris Rn. 31.

  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Aus einer Zusammenschau dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass an die Frage der Vergleichbarkeit der zum Vergleich herangezogenen Märkte keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind; vorausgesetzt wird hier lediglich ein dem relevanten Markt - bis auf die im Wettbewerb erfolgte Preisbildung - im wesentlich vergleichbarer Markt, der jedoch auch Besonderheiten und Unterschiede gegenüber dem zu überprüfenden Markt aufweisen darf, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142"Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - MDR 1987, 472, "Glockenheide (Fernwärme)"; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 ff. "Flugpreisspaltung"; Juris, Rn. 13;BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004 - Kart 18/03 (V), VI-Kart 18/03 (V) -, RdE 2004, 141 ff.; Juris, Rn. 29.

    Soweit dies nach den konkreten Verhältnissen ausscheidet, ist in begrenztem Umfang auch eine Schätzung zulässig; sie darf aber nicht zu einem wettbewerbsanalogen Preis führen, der überwiegend auf geschätzten Zu- und Abschlägen beruht, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142 "Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 26.

    Die Unterschiede dürfen nicht so erheblich sein, dass sich Zuschläge oder Abschläge von einem solchen Ausmaß ergeben, dass die ermittelten (mutmaßlichen) Wettbewerbspreise sich im Ergebnis nicht mehr auf konkrete Vergleichszahlen stützen, sondern durch das Übergewicht der auf reinen Schätzungen beruhenden Zuschläge oder Abschläge sowie der dem betroffenen Unternehmen zusätzlich zuzubilligenden Bandbreite zu einem letztlich nur noch fiktiven Wettbewerbspreis ohne sachliche Grundlage führen, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142 ff. "Valium II"; Juris Rn. 35 .

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 C 36.08

    Entgelt; Terminierungsentgelt; Entgeltanordnung; nachträgliche Regulierung;

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Denn auch regulierte Märkte können als "dem Wettbewerb geöffnete Märkte" im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG als Vergleichsmärkte herangezogen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, MMR 2010, 719 ff.; Juris, Rn. 24; VG Köln, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 1 K 8432/04 - Auch die monopolistische Struktur der Mobilfunkterminierungsmärkte schließt eine Vergleichsmarktbetrachtung nicht aus.

    Eine solche Argumentation übersieht, dass Marktkräfte nicht nur auf der Anbieter-, sondern auch auf der Nachfragerseite wirken, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, MMR 2010, 719 ff.; Juris, Rn. 26 unter Verweis auf die zivilrechtliche Rechtsprechung, z.B. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, BGHZ 163, 282.

    Sollte die Entscheidung des Bundesverwaltunsgerichts vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 - dahingehend zu verstehen sein, dass bei einer Vergleichsmarktbetrachtung unter Heranziehung von Monopolmärkten grundsätzlich zumindest eine "schmale" Vergleichsbasis zwischen den Monopolmärkten festzustellen sein muss, vgl. Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, MMR 2010, 719; Juris, Rn. 26- 27, so wäre diese Voraussetzung vorliegend aufgrund der aufgezählten Gemeinsamkeiten als erfüllt anzusehen.

  • BVerwG, 12.06.2013 - 6 C 11.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Verpflichtungsklage eines

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Dass der Beklagten zustehende Regulierungsermessen wird fehlerhaft ausgeübt - und hierauf ist auch die gerichtliche Prüfung beschränkt -, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2013 - BVerwG 6 C 11.12 -, Urteilsabdruck Rn. 34; vom 14. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 36.10 -, Buchholz 442.066 § 30 TKG Nr. 5 Rn. 25; vom 27. Januar 2010 - BVerwG 6 C 22.08 -, Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 1 Rn. 16; vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2 Rn. 49; vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 -, BVerwGE 131, 41 Rn. 47; vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 ff.; Juris Rn. 31.

    Die gerichtliche Kontrolle der Ausübung des Regulierungsermessens hat sich dabei grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu beschränken, die die Behörde bei der Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2013 - BVerwG 6 C 11.12 -, Urteilsabdruck Rn. 34; vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 -, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 40.

  • BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85

    "Glockenheide"; Preismißbrauch durch ein Fernwärmeunternehmen

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Aus einer Zusammenschau dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass an die Frage der Vergleichbarkeit der zum Vergleich herangezogenen Märkte keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind; vorausgesetzt wird hier lediglich ein dem relevanten Markt - bis auf die im Wettbewerb erfolgte Preisbildung - im wesentlich vergleichbarer Markt, der jedoch auch Besonderheiten und Unterschiede gegenüber dem zu überprüfenden Markt aufweisen darf, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142"Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - MDR 1987, 472, "Glockenheide (Fernwärme)"; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 ff. "Flugpreisspaltung"; Juris, Rn. 13;BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004 - Kart 18/03 (V), VI-Kart 18/03 (V) -, RdE 2004, 141 ff.; Juris, Rn. 29.

    BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 -, BGHZ 68, 23 ff. "Valium", Juris, Rn. 44; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 -, MDR 1987, 472 "Glockenheide (Fernwärme); Juris, Rn. 17 ff.; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24;.

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Das schließt jedoch die Heranziehung eines Vergleichsmarkts mit verhältnismäßig beschränktem Vergleichsmaterial nicht grundsätzlich aus; doch kann es aufgrund der sich dadurch ergebenden Unsicherheitsfaktoren geboten sein, den betroffenen Unternehmen bei der Ermittlung des wettbewerbsanalogen Preises für den relevanten Markt eine entsprechend erweiterte Bandbreite in seiner Preisgestaltung zuzugestehen, vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 -, BGHZ 68, 23 ff. "Valium", Juris, Rn. 44.

    BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 -, BGHZ 68, 23 ff. "Valium", Juris, Rn. 44; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 -, MDR 1987, 472 "Glockenheide (Fernwärme); Juris, Rn. 17 ff.; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24;.

  • VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04

    Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Wirksamkeit der Zusammenschaltung

    Auszug aus VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06
    Denn auch regulierte Märkte können als "dem Wettbewerb geöffnete Märkte" im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG als Vergleichsmärkte herangezogen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, MMR 2010, 719 ff.; Juris, Rn. 24; VG Köln, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 1 K 8432/04 - Auch die monopolistische Struktur der Mobilfunkterminierungsmärkte schließt eine Vergleichsmarktbetrachtung nicht aus.

    Es ist zwar zutreffend, dass im Falle der Überprüfung der Einhaltung der Maßstäbe des § 28 TKG im Verfahren der ex-post-Entgeltkontrolle bei einer Vergleichsmarktbetrachtung regelmäßig auf diesen Wert abgestellt wird, vgl. VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 -.

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

  • BVerwG, 27.01.2010 - 6 C 22.08

    Zugang; Teilnehmeranschluss; Teilnehmeranschlussleitung; Kollokation;

  • VG Köln, 08.08.2007 - 1 L 289/07

    Anspruch eines Telekommunikationsanbieters auf Genehmigung höherer

  • BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 11.10

    Regulierungsbehörde; Teilnehmeranschlussleitung; Überlassungsentgelt;

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 14.12.2011 - 6 C 36.10

    Bundesnetzagentur; Marktdefinition; Marktanalyse; Regulierungsverfügung;

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Kart 18/03

    Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Mainz AG nicht kartellrechtswidrig

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5214/06

    Auslegung der Rückwirkungsregelung des § 35 Abs. 5 TKG; Rechtsschutzbedürfnis für

    Denn selbst wenn die Beklagte zur Durchführung der entsprechenden Verfahren rechtlich verpflichtet gewesen wäre, könnte sich die Klägerin nicht erfolgreich auf die Verletzung dieser Verfahrensvorschriften berufen, da diese nicht subjektive Rechte der Klägerin schützen sollen, ihnen mithin kein drittschützender Charakter zukommt, sondern allein öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind, vgl. hierzu bereits Urteil der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck, S. 13 f.

    Dass die von der Beklagten bei der Vergleichsmarktbetrachtung herangezogenen europäischen Unternehmen "entsprechende Leistungen" anbieten, es sich bei den herangezogenen Märkten um "dem Wettbewerb geöffnete Märkte" handelt und auch die monopolistische Struktur der Mobilfunkterminierungsmärkte eine Vergleichsmarktbetrachtung nicht ausschließt, hat die Kammer bereits in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 17. Juli 2013 entschieden, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 - , Urteilsabdruck S. 16 - 17.

    Die herangezogenen Märkte sind auch vergleichbar im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck S. 17 - 20.

    Handelt es sich damit bei den zum Vergleich herangezogenen Unternehmen grundsätzlich um vergleichbare Märkte, so steht der Beklagten bei der Frage, welche Märkte sie für die Preisbildung letztendlich heranzieht, ein Auswahlermessen zu, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck S. 20 - 21.

    Auch hierzu hat die Kammer in dem bereits erwähnten Urteil, VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck S. 21 - 22, Feststellungen getroffen, an denen nach nochmaliger Überprüfung festzuhalten ist.

    Berücksichtigt man, dass nach § 35 Abs. 1 Satz 2 TKG Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung vorrangig anhand von Kostenunterlagen festzulegen sind, so kann es auch nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden, dass die Beklagte ihre Vergleichsauswahl in einem weiteren Schritt auf die Länder eingeschränkt hat, in denen die Entgelte originär anhand von Kostennachweisen bzw. Kostenmodellen, nicht aber anhand von Vergleichsmarktbetrachtungen bestimmt worden sind, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck, S. 23.

    Es ist vor dem Hintergrund, dass durch die Vergleichsmarktbetrachtung der wettbewerbsanaloge Preis für die Terminierungsleistungen der Klägerin auf dem deutschen Mobilfunkmarkt möglichst nah an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung festgelegt werden soll, auch nicht als ermessensfehlerhaft zu beanstanden, dass die Beklagte ihre Auswahl in einem weiteren Schritt auf ausschließlich die Mobilfunknetzbetreiber verdichtet hat, die - vergleichbar mit den Verhältnissen auf dem deutschen Mobilfunkmarkt - eine gemeinsame GSM-/UMTS-Netzinfrastruktur aufweisen, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck S. 23.

    Ferner ist es auch nicht als ermessensfehlerhaft zu beanstanden, dass die Beklagte die Unternehmen in den 10 Ländern, die nach den obigen Auswahlkriterien verblieben waren, in zwei unabhängige Vergleichsgruppen geclustert hat, nämlich in 900-MHz-Netzbetreiber und 1800-MHz-Netzbetreiber, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck, S. 24 ff.

    Diese Überlegungen halten rechtlicher Überprüfung stand, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck, S. 24 ff.

    Auch dieses Vorgehen lässt - nach nochmaliger Überprüfung - Ermessensfehler nicht erkennen, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck, S. 27 - 28.

    Die Beklagte war im Übrigen aus Rechtsgründen insbesondere auch nicht gehalten, den höchsten unverzerrten Wettbewerbspreis als wettbewerbsanalogen Preis festzusetzen, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck, S. 28.

    Ferner ist es als ermessensfehlerhaft zu beanstanden, dass die Beklagte bei der Einbeziehung des österreichischen Unternehmens tele.ring in die Vergleichsgruppe der Unternehmen mit 1800-MHz-Frequenzen die von der Klägerin im Einzelnen vorgetragenen Umstände - insbesondere die zum Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung bereits abgeschlossene umfassende Übernahme von tele.ring durch T-Mobile Austria GmbH, die von der Beklagten als Unternehmen mit einer 900-MHz-Frequenzausstattung eingeordnet wurde - nicht gewürdigt und bewertet hat, so dass hier von einer unzureichenden Sachverhaltsermittlung auszugehen ist, insoweit noch offen gelassen im Urteil der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -.

    Ob darüber hinaus auch die von der Klägerin gerügten weiteren "Fehler" bei der Zusammenstellung der Vergleichsgruppe hinsichtlich des französischen Betreibers "Bouygues", vgl. hierzu bereits die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck, S. 29, des Unternehmens Wind aus Italien und der britischen Unternehmen T-Mobile und Orange, vgl. zu den britischen Unternehmen bereits die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Urteilsabdruck, S. 29 f., die allerdings den Vortrag der Klägerin nicht erschöpfend behandeln, zu weiteren Ermessensfehlern führen könnten, braucht vorliegend nicht vertieft zu werden.

  • VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5788/07

    Anspruch des Betreibers eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes auf

    Die Vorschriften über das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren entfalten keine drittschützende Wirkung, vgl. Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 55 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 74 ff.).

    Bei der Feststellung, ob Besonderheiten der Vergleichsmärkte Korrektur- bzw. Sicherheitszuschläge oder -abschläge erforderlich machen, steht der Bundesnetzagentur sowohl bei der Feststellung eines solchen Erfordernisses selbst als auch bei der Festlegung der Höhe ein Regulierungsermessen zu, Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 140 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 152 ff.), dessen Ausübung an einem zur Aufhebung der Entscheidung führenden Mangel leidet, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -.

  • VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5786/07

    Entstehung wettbewerbsbeeinträchtigender Substitutionseffekten zugunsten des

    Die Vorschriften über das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren entfalten keine drittschützende Wirkung, vgl. Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 55 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 74 ff.).

    Bei der Feststellung, ob Besonderheiten der Vergleichsmärkte Korrektur- bzw. Sicherheitszuschläge oder -abschläge erforderlich machen, steht der Bundesnetzagentur sowohl bei der Feststellung eines solchen Erfordernisses selbst als auch bei der Festlegung der Höhe ein Regulierungsermessen zu, Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 140 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 152 ff.), dessen Ausübung an einem zur Aufhebung der Entscheidung führenden Mangel leidet, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -.

  • VG Köln, 25.09.2013 - 21 K 5903/07

    Rechtsschutzinteresse einer auf Verpflichtung zur Erteilung einer Genehmigung für

    Bei der Feststellung, ob Besonderheiten der Vergleichsmärkte Korrektur- bzw. Sicherheitszuschläge oder -abschläge erforderlich machen, steht der Bundesnetzagentur sowohl bei der Feststellung eines solchen Erfordernisses selbst als auch bei Festlegung der Höhe ein Regulierungsermessen zu, Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 140 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 152 ff.).

    Die Kammer teilt diese Auffassung indessen nicht und hat dies jüngst in den der Klägerin bekannten Urteilen vom 17. Juli 2013- 21 K 5163/06 - (Juris Rn. 110 ff.) und - 21 K 5164/06 - (Juris Rn. 128 ff.) ausgeführt.

  • VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5791/07

    Vornahme der Prüfung einer Vorab-Genehmigung bedürftigen beantragten Entgelts

    Bei der Feststellung, ob Besonderheiten der Vergleichsmärkte Korrektur- bzw. Sicherheitszuschläge oder -abschläge erforderlich machen, steht der Bundesnetzagentur sowohl bei der Feststellung eines solchen Erfordernisses selbst als auch bei der Festlegung der Höhe ein Regulierungsermessen zu, Urteile der Kammer vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 140 ff.) und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 152 ff.), dessen Ausübung an einem zur Aufhebung der Entscheidung führenden Mangel leidet, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -.

    Nach der Rechtsprechung der Kammer, Urteile vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, a.a.O. Rn. 110 ff., und- 21 K 5164/06 -, a.a.O. Rn. 128 ff., an der auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Klägerin festzuhalten ist, folgt weder aus § 31 TKG noch aus dem Unionsrecht und den einschlägigen Empfehlungen der EU-Kommission eine Verpflichtung, die Terminierungsentgelte der nationalen Mobilfunknetzbetreiber symmetrisch, d.h. für identische Zeiträume in derselben Höhe zu genehmigen.

  • VG Köln, 22.01.2014 - 21 K 2745/09

    Beurteilung einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung;

    Nach der Rechtsprechung der Kammer, Urteile vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris, dort Rn. 110 ff., und- 21 K 5164/06 -, Juris, dort Rn. 128 ff., an der auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Klägerin festzuhalten ist, folgt weder aus § 31 TKG noch aus dem Unionsrecht und den einschlägigen Empfehlungen der EU-Kommission eine Verpflichtung, die Terminierungsentgelte der nationalen Mobilfunknetzbetreiber symmetrisch, d.h. für identische Zeiträume in derselben Höhe zu genehmigen.
  • VG Köln, 14.05.2014 - 21 K 3094/09

    Genehmigung der Erhebung von Entgelten für die Gewährung von

    Denn die genannten Vorschriften gewährleisten, wie die Kammer bereits wiederholt entschieden hat, vgl. Urteile vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 55 ff.),und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 74 ff.), Urteil vom 02. Oktober 2013 - 21 K 5788/07 -, n.v., nur relative, nicht drittschützende Verfahrensrechte.
  • VG Köln, 14.05.2014 - 21 K 3096/09

    Rechtmäßigkeit einer Unterschreitung des genehmigten Entgelts für Terminierungen

    Denn die genannten Vorschriften gewährleisten, wie die Kammer bereits wiederholt entschieden hat, vgl. Urteile vom 17. Juli 2013 - 21 K 5163/06 -, Juris (dort Rn. 55 ff.),und - 21 K 5164/06 -, Juris (dort Rn. 74 ff.), Urteil vom 02. Oktober 2013 - 21 K 5788/07 -, n.v., nur relative, nicht drittschützende Verfahrensrechte.
  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06
    Soweit sich die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 17. Juli 2013 den Vortrag der Beigeladenen im Verfahren 21 K 5163/06 für das vorliegende Verfahren zu eigen gemacht hat, dass die britischen Netzbetreiber nicht in den Vergleichsmarkt hätten einbezogen werden dürfen oder aber nur mit höheren Entgelten hätten Berücksichtigung finden dürfen, ist dem nicht zu folgen.
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