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   VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07   

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VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07 (https://dejure.org/2013,54920)
VG Köln, Entscheidung vom 18.12.2013 - 21 K 3002/07 (https://dejure.org/2013,54920)
VG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 21 K 3002/07 (https://dejure.org/2013,54920)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 17.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Dies - im Zusammenhang mit dem Umstand, dass die Mitglieder der Beschlusskammern über besondere Sachkunde verfügen und ihre Entscheidungen in einem förmlichen und mit entsprechenden Verfahrensgarantien ausgestatteten Verwaltungsverfahren treffen - rechtfertigt die Annahme eines dahingehenden behördlichen Beurteilungsspielraums, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffes ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA, Rn. 21; Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5, Juris, Rn. 38; Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 15.07 -, BVerwGE 131, 41, Rn. 21.

    Dabei unterliegt die Beklagte bei der Ausfüllung ihres Entscheidungsspielraums besonderen Begründungsanforderungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 34; Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O., Juris Rn. 38.

    Das Erfordernis einer plausiblen und erschöpfenden Begründung folgt aus der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und muss schon wegen der hohen Grundrechtsrelevanz - die Entgeltgenehmigungspflicht greift in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein - ausnahmslos Geltung beanspruchen, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 39, Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle des der Regulierungsbehörde eingeräumten Entscheidungsspielraums ist dabei allein die Begründung der Behördenentscheidung.

    Unerheblich ist, ob bestimmte Überlegungen der angegriffenen Entgeltgenehmigung unausgesprochen zugrunde gelegen haben, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 35.

    Die Begründungsanforderungen, denen die Beklagte bei der Ausfüllung des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums unterliegt, sind auch nicht aufgrund einer bisherigen Entscheidungspraxis unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung herabgesetzt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 55.

    Unterlässt sie diese Prüfung, ist der Entscheidungsvorgang unvollständig, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 55.

    Hieraus folgt, dass das Gericht eine telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung auf die erfolgreiche Anfechtungsklage eines Zusammenschaltungspartners des regulierten Unternehmens nur aufheben darf, soweit sich die Genehmigung auf das zwischen den Beteiligten vertraglich oder durch regulierungsbehördliche Zusammenschaltungsanordnung begründete Rechtsverhältnis auswirkt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 65 ff.

    Weder aus den im Telekommunikationsgesetz geregelten Wirkungen der Entgeltgenehmigung - hier die privatrechtsgestaltende Wirkung der Entgeltgenehmigung, die in bestehenden Verträgen zur Ersetzung des vereinbarten durch das genehmigte Entgelt führt (§ 37 Abs. 2 TKG) - noch aus Sinn und Zweck der Entgeltregulierung oder allgemeinen Rechtsschutzgesichtspunkten lassen sich substantielle Einwände gegen eine subjektiv beschränkte Aufhebungsentscheidung ableiten, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 65 ff.

  • BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 11.10

    Regulierungsbehörde; Teilnehmeranschlussleitung; Überlassungsentgelt;

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Dies - im Zusammenhang mit dem Umstand, dass die Mitglieder der Beschlusskammern über besondere Sachkunde verfügen und ihre Entscheidungen in einem förmlichen und mit entsprechenden Verfahrensgarantien ausgestatteten Verwaltungsverfahren treffen - rechtfertigt die Annahme eines dahingehenden behördlichen Beurteilungsspielraums, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffes ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA, Rn. 21; Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5, Juris, Rn. 38; Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 15.07 -, BVerwGE 131, 41, Rn. 21.

    Dabei unterliegt die Beklagte bei der Ausfüllung ihres Entscheidungsspielraums besonderen Begründungsanforderungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 34; Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O., Juris Rn. 38.

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht trotz der weit reichenden Befugnisse der Regulierungsbehörde sicherzustellen, dass die mit dem KeL-Maßstab verbundenen materiellen Anforderungen tatsächlich eingehalten werden, so EuGH, Urteil vom 24. April 2008, C-55/06, a.a.O., Rn. 170;VG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 21 K 3259/03 -, UA S. 17.
  • BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09

    Entgeltgenehmigung i.S.d. § 24 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) 1996 auf

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Voraussetzung ist jedoch, dass eine etwaige Schätzung auf einer hinreichenden Datenbasis beruht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5.
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 10.11

    Postfachzugang; postrechtliche Entgeltgenehmigung; erforderliche Nachweise und

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Die Anerkennung eines solchen Spielraums setzt vielmehr voraus, dass die zu treffende Entscheidung durch eine Abwägung gegenläufiger Regulierungsziele sowie durch ökonomische Wertungen und Prognosen geprägt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 10.11 -, Juris, Rn. 31, betreffend die Entgeltregulierung im Bereich der Post unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des TKG.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Die in Rede stehende Entgeltgenehmigung gestaltet gemäß § 37 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004, das im hier maßgeblichen Zeitpunkt des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 29. Juni 2007 zuletzt durch Gesetz vom 18. Februar 2007 (BGBl. I 2007, 106) geändert worden war, unmittelbar die zwischen der Klägerin und der Beigeladenen bestehenden privatrechtlichen Vereinbarungen über die Gewährung des Zugangs zu den Teilnehmeranschlussleitungen der Beigeladenen, so dass das vom Grundgesetz gewährleistete Recht verletzt sein kann, den Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit der Gegenseite frei von staatlichen Bindungen auszuhandeln, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 6 C 23.05 -, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 2, Rn. 15.
  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 4884/10

    Kündigungsentgelte der Telekommunikationsunternehmen als Kosten der effizienten

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Dies hat die erkennende Kammer bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, vgl. VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 21 K 1062/11 -, Urteile vom 28. August 2013 - 21 K 4884/10 - u.a.
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Dies - im Zusammenhang mit dem Umstand, dass die Mitglieder der Beschlusskammern über besondere Sachkunde verfügen und ihre Entscheidungen in einem förmlichen und mit entsprechenden Verfahrensgarantien ausgestatteten Verwaltungsverfahren treffen - rechtfertigt die Annahme eines dahingehenden behördlichen Beurteilungsspielraums, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffes ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA, Rn. 21; Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5, Juris, Rn. 38; Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 15.07 -, BVerwGE 131, 41, Rn. 21.
  • BVerwG, 24.06.2009 - 6 C 19.08

    Entgelt, Zugangsentgelt, Entgeltgenehmigung, Entgeltantrag, Kündigung,

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Als effizient gilt eine Produktion dann, wenn die verfügbaren Faktoren in der kostenminimalen Kombination eingesetzt, d.h. die vorhandenen Ressourcen optimal genutzt werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2009 - 6 C 19.08 -, Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 3, Juris Rn. 18.
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07
    Allgemein hat das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetz unter anderem dann eine Entscheidungsprärogative für die Exekutive entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 ff.; Juris Rn. 29; Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, NJW 2007, 2790 Rn. 27 m.w.N.
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • VG Köln, 12.12.2012 - 21 K 1062/11

    Genehmigung von sich an den KeL orientierenden Entgelten durch die

  • VG Düsseldorf, 21.09.2009 - 21 K 5293/09

    Unterhaltsvorschuss Rückzahlung Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

    Bei der Auslegung des Rechtsbegriffes "bei einem Elternteil leben", vgl. zur Rspr. der Kammer nur: Urteile vom 11.05.2007 - 21 K 381/07 - und vom 14.06.2006 21 K 277/05 - Beschlüsse vom 06.09.2007 - 21 K 3002/07 -, vom 22.12.2006 - 21 K 4292/06 - und vom 09.08.2005 - 21 L 798/05 -, ist der Sinn und Zweck des UVG zu beachten.
  • VG Köln, 22.04.2015 - 21 K 5713/12
    Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 - ist geklärt, dass das Gericht eine telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung auf die erfolgreiche Anfechtungsklage eines Zusammenschaltungspartners des regulierten Unternehmens nur aufheben darf, soweit sich die Genehmigung auf das zwischen den Beteiligten vertraglich oder durch regulierungsbehördliche Zusammenschaltungsanordnung begründete Rechtsverhältnis auswirkt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 65 ff.; so auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 6 C 37.13 -, UA Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 9. Dezember 2013 - 21 K 3002/07 -.
  • VG Köln, 22.04.2015 - 21 K 5698/12

    Umfang der Verpflichtung der Deutschen Telekom zur Gewährung des Zugangs zur

    Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 - ist geklärt, dass das Gericht eine telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung auf die erfolgreiche Anfechtungsklage eines Zusammenschaltungspartners des regulierten Unternehmens nur aufheben darf, soweit sich die Genehmigung auf das zwischen den Beteiligten vertraglich oder durch regulierungsbehördliche Zusammenschaltungsanordnung begründete Rechtsverhältnis auswirkt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 -, UA Rn. 65 ff.; so auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 6 C 37.13 -, UA Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 9. Dezember 2013 - 21 K 3002/07 -.
  • VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 21 K 7779/13

    Anspruch auf die Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des

    Bei der Auslegung des Rechtsbegriffes "bei einem Elternteil leben", vgl. zur Rspr. der Kammer etwa Beschluss vom 06.09.2007 - 21 K 3002/07 -, ist der Sinn und Zweck des UVG zu beachten.
  • VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 21 K 4447/09

    Unterhaltsvorschuss Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

    Bei der Auslegung des Rechtsbegriffes "bei einem Elternteil leben", vgl. zur Rspr. der Kammer nur: Urteile vom 11.05.2007 - 21 K 381/07 - und vom 14.06.2006 21 K 277/05 - Beschlüsse vom 06.09.2007 - 21 K 3002/07 -, vom 22.12.2006 - 21 K 4292/06 - und vom 09.08.2005 - 21 L 798/05 -, ist der Sinn und Zweck des UVG zu beachten.
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