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   VG Köln, 19.06.2007 - 24 K 104/06   

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VG Köln, 19.06.2007 - 24 K 104/06 (https://dejure.org/2007,28008)
VG Köln, Entscheidung vom 19.06.2007 - 24 K 104/06 (https://dejure.org/2007,28008)
VG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 24 K 104/06 (https://dejure.org/2007,28008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzulassung eines Fertigarzneimittels zur Sexualanregung und Steigerung der Empfindungsfähigkeit beim Geschlechtsverkehr; Versagung einer Arzneimittelzulassung wegen Unvollständigkeit der Unterlagen im Hinblick auf die Stabilitätsdaten; Durchführung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 04.05.2005 - 24 K 7921/01
    Auszug aus VG Köln, 19.06.2007 - 24 K 104/06
    Die Klägerin hat am 29. Oktober 2001 (Montag) die Klage 24 K 7921/01 erhoben.

    Die Klägerin hat im Verfahren 24 K 7921/01 beantragt, die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 25. September 2001 zu verpflichten, über den Antrag auf Verlängerung der Zulassung für das Arzneimittel F. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

    Die Kammer hat insoweit bereits in dem vorangegangenen Urteil vom 4. Mai 2005 - 24 K 7921/01 - und in weiteren Entscheidungen gleichen Rubrums ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2007 - 13 A 5160/05

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Verpflichtung zur Neubescheidung

    Auszug aus VG Köln, 19.06.2007 - 24 K 104/06
    Sie haben nunmehr durch die den Beteiligten bekannten Beschlüsse, OVG NRW vom 29. Mai 2007 - 13 A 5160/05 und 13 A 5169/05 -, mit denen das Oberwaltungsgericht die Anträge der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen parallele Entscheidungen des erkennenden Gerichts zurückgewiesen hat, uneingeschränkt Bestätigung erfahren.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 13 A 5160/05 - (Seite 5 des amtlichen Entscheidungsabdrucks).

  • VG Köln, 22.05.2003 - 24 L 674/03

    Setzung einer angemessenen Frist vor der Versagung der Nachzulassung eines

    Auszug aus VG Köln, 19.06.2007 - 24 K 104/06
    vgl. hierzu: Beschluss der Kammer vom 22. Mai 2003 - 24 L 674/03 -, PharmR 2003, 279.".
  • VG Köln, 29.03.2006 - 24 K 5695/02

    Befugnis der Behörde zur Erteilung der Nachzulassung eines Arzneimittels unter

    Auszug aus VG Köln, 19.06.2007 - 24 K 104/06
    Soweit es die Vorlage der eidesstattlichen Versicherung nach § 109a Abs. 2 AMG betrifft, folgt dies bereits daraus, dass dem Gesetz eine entsprechende Frist zum 1. Februar 2001 oder zu einem anderen Termin nicht zu entnehmen und dem BfArM auch keine Befugnis eingeräumt ist, insoweit Vorlagefristen mit Ausschlusswirkung zu setzen, vgl. Urteile der Kammer vom 29. März 2006 - 24 K 5695/02 - (nunmehr bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 29. Mai 2007 - 13 A 2149/06 -) und vom 26. März 2003 - 24 K 8745/01 -.
  • VG Köln, 23.04.2003 - 24 K 8745/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Versagungsbescheids des Bundesinstituts für

    Auszug aus VG Köln, 19.06.2007 - 24 K 104/06
    Soweit es die Vorlage der eidesstattlichen Versicherung nach § 109a Abs. 2 AMG betrifft, folgt dies bereits daraus, dass dem Gesetz eine entsprechende Frist zum 1. Februar 2001 oder zu einem anderen Termin nicht zu entnehmen und dem BfArM auch keine Befugnis eingeräumt ist, insoweit Vorlagefristen mit Ausschlusswirkung zu setzen, vgl. Urteile der Kammer vom 29. März 2006 - 24 K 5695/02 - (nunmehr bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 29. Mai 2007 - 13 A 2149/06 -) und vom 26. März 2003 - 24 K 8745/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2007 - 13 A 2149/06

    Bestehen einer Frist zur Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung nach dem

    Auszug aus VG Köln, 19.06.2007 - 24 K 104/06
    Soweit es die Vorlage der eidesstattlichen Versicherung nach § 109a Abs. 2 AMG betrifft, folgt dies bereits daraus, dass dem Gesetz eine entsprechende Frist zum 1. Februar 2001 oder zu einem anderen Termin nicht zu entnehmen und dem BfArM auch keine Befugnis eingeräumt ist, insoweit Vorlagefristen mit Ausschlusswirkung zu setzen, vgl. Urteile der Kammer vom 29. März 2006 - 24 K 5695/02 - (nunmehr bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 29. Mai 2007 - 13 A 2149/06 -) und vom 26. März 2003 - 24 K 8745/01 -.
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