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   VG Köln, 19.10.2021 - 23 L 1476/21   

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VG Köln, 19.10.2021 - 23 L 1476/21 (https://dejure.org/2021,56813)
VG Köln, Entscheidung vom 19.10.2021 - 23 L 1476/21 (https://dejure.org/2021,56813)
VG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 23 L 1476/21 (https://dejure.org/2021,56813)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Auszug aus VG Köln, 19.10.2021 - 23 L 1476/21
    Allerdings begründet nicht jedes außerdienstliche Fehlverhalten einen Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht, sondern außerdienstliches Fehlverhalten verletzt § 17 Abs. 2 Satz 1 SG auch ohne zusätzlichen Bezug zur Dienstausübung regelmäßig nur dann, wenn das Strafrecht dafür eine mittelschwere Strafe (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren) androht, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 WD 5/13 -, juris, Rn. 57.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 1 B 1659/05

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Vorfälle in Coesfelder Kaserne

    Auszug aus VG Köln, 19.10.2021 - 23 L 1476/21
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG eröffnen der Entlassungsbehörde keinen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum, sondern sind von den Verwaltungsgerichten in einer "objektiv nachträglichen Prognose" selbst nachzuvollziehen, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1971 - 8 C 180/67 -, juris, Rn. 10, und vom 31. Januar 1980 - 2 C 16/78 -, juris, Rn. 18 sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 - juris, Rn. 21, vom 7. Februar 2006 - 1 B 1659/05 -, juris, Rn. 32 und vom 17. September 2008 - 1 B 670/08 -, juris, Rn. 45.
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

    Auszug aus VG Köln, 19.10.2021 - 23 L 1476/21
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG eröffnen der Entlassungsbehörde keinen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum, sondern sind von den Verwaltungsgerichten in einer "objektiv nachträglichen Prognose" selbst nachzuvollziehen, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1971 - 8 C 180/67 -, juris, Rn. 10, und vom 31. Januar 1980 - 2 C 16/78 -, juris, Rn. 18 sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 - juris, Rn. 21, vom 7. Februar 2006 - 1 B 1659/05 -, juris, Rn. 32 und vom 17. September 2008 - 1 B 670/08 -, juris, Rn. 45.
  • BVerwG, 16.08.2010 - 2 B 33.10

    Soldatenverhältnis auf Zeit; fristlose Entlassung; Dienstpflichtverletzung;

    Auszug aus VG Köln, 19.10.2021 - 23 L 1476/21
    Jedenfalls die beiden letztgenannten Fallgruppen erfordern eine einzelfallbezogene Würdigung der konkreten Dienstpflichtverletzung, um die Auswirkungen für die Einsatzbereitschaft oder das Ansehen der Bundeswehr beurteilen zu können, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 2010 - 2 B 33/10 -, juris, Rn. 6 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 6 ZB 15/758 -, juris, Rn. 8 ff. und Beschluss vom 19. April 2018 - 6 CS 18/580 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 1 B 670/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Entlassung

    Auszug aus VG Köln, 19.10.2021 - 23 L 1476/21
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG eröffnen der Entlassungsbehörde keinen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum, sondern sind von den Verwaltungsgerichten in einer "objektiv nachträglichen Prognose" selbst nachzuvollziehen, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1971 - 8 C 180/67 -, juris, Rn. 10, und vom 31. Januar 1980 - 2 C 16/78 -, juris, Rn. 18 sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 - juris, Rn. 21, vom 7. Februar 2006 - 1 B 1659/05 -, juris, Rn. 32 und vom 17. September 2008 - 1 B 670/08 -, juris, Rn. 45.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

    Auszug aus VG Köln, 19.10.2021 - 23 L 1476/21
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG eröffnen der Entlassungsbehörde keinen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum, sondern sind von den Verwaltungsgerichten in einer "objektiv nachträglichen Prognose" selbst nachzuvollziehen, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1971 - 8 C 180/67 -, juris, Rn. 10, und vom 31. Januar 1980 - 2 C 16/78 -, juris, Rn. 18 sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 - juris, Rn. 21, vom 7. Februar 2006 - 1 B 1659/05 -, juris, Rn. 32 und vom 17. September 2008 - 1 B 670/08 -, juris, Rn. 45.
  • VG Köln, 14.09.2022 - 23 K 4118/21
    Auszug aus VG Köln, 19.10.2021 - 23 L 1476/21
    Der sinngemäße Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entlassungsverfügung der Antragsgegnerin vom 3. Mai 2021 - 23 K 4118/21 - anzuordnen, hat keinen Erfolg.
  • VG Köln, 14.09.2022 - 23 K 4118/21
    Am 17. August 2021 stellte er zudem einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (23 L 1476/21).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 23 L 1476/21 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 3. Mai 2021, mit dem die Entlassung des Klägers aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit verfügt wurde, hat die Kammer im Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 23 L 1476/21 - ausgeführt:.

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