Rechtsprechung
   VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15219
VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02 (https://dejure.org/2009,15219)
VG Köln, Entscheidung vom 19.11.2009 - 1 K 4341/02 (https://dejure.org/2009,15219)
VG Köln, Entscheidung vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 (https://dejure.org/2009,15219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    Urteil vom 24. April 2008, C-55/06, (http://curia.europa.eu/jurisp/) Rn. 155 bis 159, von "weit reichenden Befugnissen".

    C-55/06, a.a.O., Rn. 155 und 156.

    Denn wie der EuGH, Urteil vom 24. April 2008, C-55/06, a.a.O., Rn. 145, 149, entschieden hat, stellen § 24 TKG 1996 sowie die §§ 2 und 3 TEntgV eine detaillierte Anwendung des Grundsatzes der Kostenorientierung dar und setzen diesen Grundsatz unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts um.

    Hinzu kommt, dass das nationale Recht trotz der Regelung in Art. 1 Abs. 4 Verordnung 2887/2000 nicht vom gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Kostenorientierung mit der Folge seiner Unanwendbarkeit abweichen darf, so EuGH, Urteil vom 24. April 2008, C-55/06, a.a.O., Rn. 140 bis 150.

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht trotz der weit reichenden Befugnisse der Regulierungsbehörde sicherzustellen, dass die mit dem Kosten- und KeL-Maßstab verbundenen materiellen Anforderungen tatsächlich eingehalten werden, so EuGH, Urteil vom 24. April 2008, C-55/06, a.a.O., Rn. 170.

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    Die in Rede stehende Entgeltgenehmigung gestaltet gemäß §§ 39 und 29 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996, BGBl. I S. 1120, (TKG 1996) unmittelbar die zwischen der Klägerin und der Beigeladenen bestehenden privatrechtlichen Vereinbarungen über die Gewährung des TAL-Zugangs, so dass das vom Grundgesetz gewährleistete Recht verletzt sein kann, den Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit der Gegenseite frei von staatlicher Bindung auszuhandeln, so zur vergleichbaren Situation bei Zusammenschaltungsentgelten: BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 -6 C 23.05-, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 2, Randnummer (Rn.) 15.

    Er ist statthaft, da es sich bei der Erklärung zum Grundangebot um einen Verwaltungsakt handelt, so: BVerwG, Teilurteil vom 13. Dezember 2006 -6 C 23.05-, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 3 .

    Zwar bezieht sich die Erklärung zum Grundangebot nur auf künftige Zusammenschaltungsverhältnisse, so: BVerwG, Teilurteil vom 13. Dezember 2006 -6 C 23.05-, a.a.O. .

  • VG Köln, 31.07.2003 - 1 K 2182/01

    Wettbewerbsrechtliche und telekommunikationsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    Es wäre auch nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass im Anfechtungsrechtsstreit von der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bestehenden Sachlage auszugehen ist, wofür hier zudem spricht, dass die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung auf einem gemäß §§ 73 bis 75 TKG 1996 formalisierten Beschlusskammerverfahren beruht, vgl.: VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 -1 K 5694/98-, vom 31. Juli 2003 -1 K 2182/01- und vom 26. März 2009 -1 K 5114/07-.
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 19.02

    Telekommunikation; Umstellen eines Verpflichtungsantrag auf einen

    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    Doch ist zu berücksichtigen, dass die Geltung der eigentlich bis zum 30. Juni 2003 gültige Entgeltgenehmigung wegen ihres Einzelvertragsbezugs vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2003 -6 C 19.02-, Buchholz 442.066 § 39 TKG Nr. 1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 13 A 1521/03

    Abschluss von Verträgen über die Zusammenschaltung öffentlicher

    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    Es ist somit von einem jedenfalls gemeinschaftsrechtlich veranlassten Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde auszugehen, so dass dahingestellt bleiben kann, ob sich die demzufolge gebotene Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsprogramms nach Maßgabe der EuGH-Rechtsprechung dem im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden innerstaatlichen Telekommunikationsrecht auch ohne entsprechende ausdrückliche Normierung entnehmen ließe, generell bejahend für den Bereich der telekommunikationsrechtlichen Entgeltprüfung: Koenig/Braun, MMR 2001, 563 (566 bis 568); Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, Kommentar, Bd. 1, Rn. 8 zu § 24 und Rn. 30 zu § 27; Spoerr, in Trute/Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG, Kommentar, 1. Aufl., Rn. 54 bis 61 zu § 24; Trute, in: Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, S. 857 (860 bis 863); verneinend: OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2005 -13 A 1521/03-; v. Danwitz, DVBl 2003, 1405; für das TKG 2004 offen lassend, aber in der Tendenz wohl verneinend: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2009 - 6 C 19.08 -, amtl.
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    In dem für die Sachentscheidungsvoraussetzungen maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vgl.: BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 -9 A 3.06-, BVerwGE 130, 299 ff, und Beschluss vom 16. Dezember 1992 -7 B 180.92-, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 7; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 16. Aufl., Vorb.
  • BVerwG, 16.12.1992 - 7 B 180.92

    Planfeststellungsbeschluß - Klageänderung - Änderungsbeschluß

    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    In dem für die Sachentscheidungsvoraussetzungen maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vgl.: BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 -9 A 3.06-, BVerwGE 130, 299 ff, und Beschluss vom 16. Dezember 1992 -7 B 180.92-, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 7; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 16. Aufl., Vorb.
  • BVerwG, 24.06.2009 - 6 C 19.08

    Entgelt, Zugangsentgelt, Entgeltgenehmigung, Entgeltantrag, Kündigung,

    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    Es ist somit von einem jedenfalls gemeinschaftsrechtlich veranlassten Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde auszugehen, so dass dahingestellt bleiben kann, ob sich die demzufolge gebotene Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsprogramms nach Maßgabe der EuGH-Rechtsprechung dem im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden innerstaatlichen Telekommunikationsrecht auch ohne entsprechende ausdrückliche Normierung entnehmen ließe, generell bejahend für den Bereich der telekommunikationsrechtlichen Entgeltprüfung: Koenig/Braun, MMR 2001, 563 (566 bis 568); Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, Kommentar, Bd. 1, Rn. 8 zu § 24 und Rn. 30 zu § 27; Spoerr, in Trute/Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG, Kommentar, 1. Aufl., Rn. 54 bis 61 zu § 24; Trute, in: Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, S. 857 (860 bis 863); verneinend: OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2005 -13 A 1521/03-; v. Danwitz, DVBl 2003, 1405; für das TKG 2004 offen lassend, aber in der Tendenz wohl verneinend: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2009 - 6 C 19.08 -, amtl.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    Ob Aufschläge vorliegen, beurteilt sich aus gesetzessystematischen Gründen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996, vgl. zur vergleichbaren Problematik im Rahmen des § 30 Abs. 4 TKG 1996: BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 -6 C 8.01-, Buchholz 442.066 § 30 TKG Nr. 1 .
  • VG Köln, 26.03.2009 - 1 K 5114/07
    Auszug aus VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02
    Es wäre auch nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass im Anfechtungsrechtsstreit von der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bestehenden Sachlage auszugehen ist, wofür hier zudem spricht, dass die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung auf einem gemäß §§ 73 bis 75 TKG 1996 formalisierten Beschlusskammerverfahren beruht, vgl.: VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 -1 K 5694/98-, vom 31. Juli 2003 -1 K 2182/01- und vom 26. März 2009 -1 K 5114/07-.
  • VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98

    Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung Preselection eines

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

  • VG Köln, 25.05.2011 - 21 K 4637/03

    Überprüfbarkeit der Bereitstellungsentgelte für eine Teilnehmeranschlussleitung

    Mit Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - wurde der Bescheid der Beklagten im Wesentlichen aufgehoben.

    Diese Begründung habe im Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 -, die Genehmigung der TAL-Einmalentgelte 2002 betreffend, zur Aufhebung der Genehmigung geführt, da bei den von der Beigeladenen damals beantragten Gemeinkostenzuschlagssätzen die schriftlichen Nachweise der zugrunde liegenden Einzelkosten fehlten, welche aus Sicht der Fachseite notwendig gewesen seien, um die sachgerechte Zuordnung der Gemeinkostenverteilung zu gewährleisten.

    EG Nr. L 336, S. 4 (Verordnung 2887/2000), vgl. VG Köln, Urteil vom 27. August 2009 - 1 K 3427/01 - Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 -.

    Der Sinnzusammenhang, in dem die darauf bezogenen Urteilsausführungen stehen, macht deutlich, dass mit der Formulierung "weit reichender Befugnisse" das gemeint ist, was im innerstaatlichen Recht unter dem Begriff Beurteilungsspielraum verstanden wird, vgl. VG Köln, Urteile vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02, 1 K 4167/02 u.a. - mit weiteren Nachweisen.

    Es ist jedoch auch zur Auslegung des nationalen Rechts heranzuziehen, so insbesondere VG Köln, Urteile vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02, 1 K 4167/02 u.a. - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 6 B 8.10 -.

    Der Umfang der gemeinschaftsrechtlichen Begründungspflicht für Einzelakte orientiert sich am sachkundigen Beteiligten, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - mit weiteren Nachweisen.

    Diese EuGH-Prüfkriterien decken sich inhaltlich mit dem vom Bundesverwaltungsgericht bei anerkannten Beurteilungsspielräumen in ständiger Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 02. April 2008 - 6 C 15.07-, Juris Rn. 21, vertretenen Erfordernissen vollständiger und zutreffender Ermittlungen des erheblichen Sachverhalts, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 -.

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 39 VwVfG, nach dem Verwaltungsentscheidungen zu begründen sind, sondern insbesondere auch aus dem Umstand, dass diejenigen Telekommunikationsunternehmen, die die Leistungen des marktmächtigen Unternehmens in Anspruch nehmen (müssen) und die genehmigten Entgelte zu zahlen haben, zumindest eine Plausibilitätskontrolle durchführen können müssen, zumal ihnen dies in der Regel aufgrund der verwandten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und den damit verbundenen Schwärzungen ohnehin nicht umfassend möglich ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 -.

  • VG Köln, 27.10.2010 - 21 K 3211/04

    BK 4b-04-004/E 21.01.04 Entgelt Entgelte Grundangebot ICA IC+25%-Formel

    Es ist jedoch u.a. auch zur Auslegung des nationalen Rechts heranzuziehen, so insbesondere VG Köln, Urteile vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02, 1 K 4167/02 u.a. - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 6 B 8.10 -.

    Der Sinnzusammenhang, in dem die darauf bezogenen Urteilsausführungen stehen, macht deutlich, dass mit der Formulierung "weit reichende Befugnisse" das gemeint ist, was im innerstaatlichen Recht unter dem Begriff Beurteilungsspielraum verstanden wird, vgl. VG Köln, Urteile vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02, 1 K 4167/02 u.a. - mit weiteren Nachweisen.

    Diese EuGH-Prüfkriterien decken sich inhaltlich mit dem vom Bundesverwaltungsgericht bei anerkannten Beurteilungsspielräumen in ständiger Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 02. April 2008 - 6 C 15.07-, juris Rn. 21, vertretenen Erfordernissen vollständiger und zutreffender Ermittlungen des erheblichen Sachverhalts, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 -.

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 39 VwVfG, nach dem Verwaltungsentscheidungen zu begründen sind, sondern insbesondere auch aus dem Umstand, dass diejenigen Telekommunikationsunternehmen, die die Leistungen des marktmächtigen Unternehmens in Anspruch nehmen (müssen) und die genehmigten Entgelte zu zahlen haben, zumindest eine Plausibilitätskontrolle durchführen können müssen, zumal ihnen dies in der Regel aufgrund der verwandten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und den damit verbundenen Schwärzungen ohnehin nicht umfassend möglich ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 -.

    Wenn aber die Beschlusskammer der Regulierungsbehörde in kostentechnisch schwierigen Fragen der behördeninternen Fachabteilung einen Prüfauftrag erteilt, dann muss sie im Bescheid zumindest darlegen, warum sie von dem daraufhin erstellten Prüfbericht abweicht, und begründen, worauf ihre - angeblich - bessere Sachkunde beruht, vgl. VG Köln, Urteile vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 und 4167/02 - Kallerhoff, in; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 7. Auflage, Rn. 7 zu § 26; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 10. Auflage, Rn. 29 zu § 26.

    Die Ermächtigung der Behörde, Entgeltgenehmigungen ausnahmsweise ohne konkrete, anhand von aussagekräftigen Kostennachweisen durchgeführte Prüfung erteilen zu können, betrifft nur das methodische Vorgehen, ändert aber nichts am Maßstab der Kosten- bzw. KeL-Orientierung, vgl. VG Köln, Urteile vom 19. November 2009 - 1 K 4167/02 und 1 K 4341/02 -.

  • VG Köln, 12.12.2012 - 21 K 1062/11

    Genehmigung von sich an den KeL orientierenden Entgelten durch die

    Das VG Köln hob den Bescheid vom 11. April 2002 mit Urteilen vom 19. November 2009 (Aktz.: 1 K 4166/02, 1 K 4167/02 und 1 K 4341/02) insoweit auf, als damit Bereitstellungsentgelte, Kündigungsentgelte und Entgelte für die Bereitstellung zu besonderen Zeiten genehmigt worden waren.

    Nach der bis zum Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung vom 22. Juni 2004 geltenden Rechtslage entsprach es (inzwischen) gesicherter Rechtsprechung, dass bei der Prüfung, ob das jeweilige Entgelt dem gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV unmittelbar geltenden Erfordernis der Kostenorientierung entsprach, der Regulierungsbehörde ein umfassender, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zustand, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - unterBezugnahme auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 -, Rn. 155.

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5603/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

    Bei der Prüfung, ob das jeweilige Entgelt dem mithin gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV unmittelbar geltenden Erfordernis der Kostenorientierung entspricht, steht der Regulierungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 - , Rn. 155 bis 159 http://curia.europa.eu/jurisp/.; Urteil vom 25. Mai 2011 - 21 K 4637/03 - .

    Der Umfang der gemeinschaftsrechtlichen Begründungspflicht für Einzelakte orientiert sich am sachkundigen Beteiligten, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - mit weiteren Nachweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - 13 A 3211/06

    Entgeltgenehmigung für den Zugang zu Postfachanlagen; Orientierung der Entgelte

    vgl.VG Köln, Urteil vom 27. August 2009 - 1 K 3427/01 - mit nachfolgendem Beschluss BVerwG vom 16. Juni 2010 - 6 B 81.09 -, juris ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - mit zugehörigen Beschlüssen BVerwG vom 30. Juni 2010 - 6 B 9.10, 6 B 7.10 -, juris.
  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5556/04

    Genehmigung von Entgelten auf der Grundlage der Kosten der effizienten

    Bei der Prüfung, ob das jeweilige Entgelt dem mithin gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV unmittelbar geltenden Erfordernis der Kostenorientierung entspricht, steht der Regulierungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 - , Rn. 155 bis 159 http://curia.europa.eu/jurisp/.; Urteil vom 25. Mai 2011 - 21 K 4637/03 - .

    Der Umfang der gemeinschaftsrechtlichen Begründungspflicht für Einzelakte orientiert sich am sachkundigen Beteiligten, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - mit weiteren Nachweisen.

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5558/04

    Aussetzung BK 4a-04-027/E 27.04.04 Einmalentgelt Entgelt e-reif Grundangebot TAL

    Bei der Prüfung, ob das jeweilige Entgelt dem mithin gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV unmittelbar geltenden Erfordernis der Kostenorientierung entspricht, steht der Regulierungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 - , Rn. 155 bis 159 http://curia.europa.eu/jurisp/.; Urteil vom 25. Mai 2011 - 21 K 4637/03 - .

    Der Umfang der gemeinschaftsrechtlichen Begründungspflicht für Einzelakte orientiert sich am sachkundigen Beteiligten, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - mit weiteren Nachweisen.

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5557/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

    Bei der Prüfung, ob das jeweilige Entgelt dem mithin gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV unmittelbar geltenden Erfordernis der Kostenorientierung entspricht, steht der Regulierungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 - , Rn. 155 bis 159 http://curia.europa.eu/jurisp/.; Urteil vom 25. Mai 2011 - 21 K 4637/03 - .

    Der Umfang der gemeinschaftsrechtlichen Begründungspflicht für Einzelakte orientiert sich am sachkundigen Beteiligten, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - mit weiteren Nachweisen.

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5549/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

    Bei der Prüfung, ob das jeweilige Entgelt dem mithin gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV unmittelbar geltenden Erfordernis der Kostenorientierung entspricht, steht der Regulierungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 - , Rn. 155 bis 159 http://curia.europa.eu/jurisp/.; Urteil vom 25. Mai 2011 - 21 K 4637/03 - .

    Der Umfang der gemeinschaftsrechtlichen Begründungspflicht für Einzelakte orientiert sich am sachkundigen Beteiligten, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - mit weiteren Nachweisen.

  • VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 5262/05

    Rechtliche Ausgestaltung der Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur;

    Nach der bis zum Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung vom 22. Juni 2004 geltenden Rechtslage entsprach es daher auch (inzwischen) gesicherter Rechtsprechung, dass bei der Prüfung, ob das jeweilige Entgelt dem gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV unmittelbar geltenden Erfordernis der Kostenorientierung entsprach, der Regulierungsbehörde ein umfassender, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zustand, vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 1 K 4341/02 - unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 -, Rn. 155 bis 159; Urteil vom 25. Mai 2011 - 21 K 4637/03 -.
  • VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 5254/05

    Genehmigung der einmaligen Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte beim Zugang

  • VG Köln, 30.08.2012 - 1 K 5077/12

    Anfechtung einer telekommunikationsrechtlichen Regulierungsverfügung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht