Rechtsprechung
VG Köln, 20.01.2004 - 14 K 6390/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis für das Erbringen genehmigungspflichtiger Finanzdienstleistungen; Ausgestaltung der Erlaubnispflichtigkeit von Anlagevermittlungsgeschäften i.S.d. Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
KWG § 4, § 64e Abs. 2
Zur Feststellung des Nichtbestehens der fiktiven Erlaubnis gemäß § 64e Abs. 2 Satz 2 KWG
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzung und Wirkung der fiktiven Erlaubnis nach § 64e Abs. 2 KWG; Umdeutung eines rechtswidrigen Feststellungsbescheides in Aufhebung der fiktiven Erlaubnis; Ermessensreduzierung auf Null
Papierfundstellen
- WM 2004, 1718
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
Regelungszweck des § 34c GewO
Auszug aus VG Köln, 20.01.2004 - 14 K 6390/01
Feststellende Verwaltungsakte bedürfen jedenfalls dann einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, wenn ihr Inhalt - wie hier - etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 02.07.1991 - 1 B 64.91 -, NVwZ-RR 1992, 192 und vom 10.10.1990 - 1 B 131.90 -, NVwZ 1991, 267.Entgegen der Auffassung der Beklagten folgt schließlich auch nicht aus einer Übertragung der vom BVerwG in dem Beschluss vom 10.10.1990 - 1 B 131.90 - aufgestellten Grundsätze auf das Bankenaufsichtsrecht, dass sie zum Erlass des angefochtenen Feststellungsbescheides befugt ist.
- BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73
Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang …
Auszug aus VG Köln, 20.01.2004 - 14 K 6390/01
vgl. zur Umdeutung einer gebundenen Entscheidung in eine Ermessensentscheidung im Fall der Ermessensreduzierung auf Null: BVerwG, Urteil vom 28.02.1975 - IV C 30.73 -, BVerwGE 48, 81; Sachs, in: Stelkens/Bonk, VwVfG, 6. Aufl., § 47 Rn. 57. Das der Beklagten grundsätzlich eingeräumte Ermessen ist nach Umständen des vorliegenden Einzelfalls auf die Aufhebung der Erlaubnis mit Wirkung ex tunc reduziert. - BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
Zum Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg
Auszug aus VG Köln, 20.01.2004 - 14 K 6390/01
Das in § 64 e Abs. 2 Satz 4 und 5 KWG geregelte Ergänzungsanzeigeverfahren mit der besonderen Ermächtigung nach § 64 e Abs. 2 Satz 5 1. Halbsatz KWG zur Aufhebung der fiktiven Erlaubnis nach Satz 2 verdeutlichen, dass der Gesetzgeber das Entstehen der fiktiven Erlaubnis nur von der rechtzeitigen Anzeige abhängig machen wollte und er die Sanktionen bei unberechtigter Inanspruchnahme der Fiktion differenziert ausgestaltet hat, um dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzgebot, vgl. zur Reichweite dieses Gebots zuletzt: BVerfG, Beschluss vom 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98 -, NVwZ 2000, 1033, angemessen Rechnung zu tragen. - BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender …
Auszug aus VG Köln, 20.01.2004 - 14 K 6390/01
Feststellende Verwaltungsakte bedürfen jedenfalls dann einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, wenn ihr Inhalt - wie hier - etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 02.07.1991 - 1 B 64.91 -, NVwZ-RR 1992, 192 und vom 10.10.1990 - 1 B 131.90 -, NVwZ 1991, 267. - VG Frankfurt/Main, 06.06.2002 - 9 G 1821/02
Unzuverlässigkeit eines Finanzdienstleisters
Auszug aus VG Köln, 20.01.2004 - 14 K 6390/01
Zu einer Feststellung anderer als der oben bezeichneten Sachverhalte ist die Beklagte auf der Grundlage von § 4 KWG nicht befugt, a.A.: VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2002 - 9 G 1821/02(V) - VGH Kassel, Beschluss vom 18.07.2002 - 8 TG 1562/02 ; VG Berlin, Beschluss vom 15.01.2001 - VG 25 A 878.99 - (VGH Kassel und VG Berlin ohne nähere Begründung).