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   VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08   

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VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08 (https://dejure.org/2011,13112)
VG Köln, Entscheidung vom 20.01.2011 - 20 K 2331/08 (https://dejure.org/2011,13112)
VG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 20 K 2331/08 (https://dejure.org/2011,13112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz bezüglich der über die eigene Person gespeicherten Daten; Datenspeicherung wegen einer Tätigkeit als Redakteur und als Autor für das im Verfassungsschutzbericht als "linksextremistisch" eingestufte, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • fr-online.de (Pressebericht, 04.02.2011)

    Verfassungsschutz - Fast 40 Jahre lang rechtswidrig überwacht

  • lto.de (Pressemeldung, 04.02.2011)

    Überwachung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig

  • Telepolis (Pressebericht, 07.04.2011)

    Richterschelte für den Verfassungsschutz

  • fr-online.de (Pressebericht, 04.04.2011)

    Der Fall Rolf Gössner: Kein Feind der Verfassung

  • verdi.de (Pressebericht, 07.04.2011)

    Verfassungsschutz - Wie sich der Menschenrechtler Rolf Gössner erfolgreich gegen seine Geheimdienstüberwachung wehrte

  • spiegel.de (Pressebericht, 05.04.2011)

    Urteil gegen Verfassungsschützer: Big Brother verwechselte Freund und Feind

  • stern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.03.2008)

    Verfassungsschutz: Schlapphüte sehen rot

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Verfassungsschutz und Verfassungsbruch

  • sopos.org (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsschutz in Aktion (Rolf Gössner; Ossietzky 22/2010)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08

    Überwachung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rolf Gössner

Sonstiges (2)

  • rolf-goessner.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 18.11.2008)

    VS-Überwachung: Vor- und Prozessgeschichte

  • ilmr.de PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Hintergrund-Informationen zur Überwachungsgeschichte und zum Verfahrensverlauf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    Demgemäß ist die Kritik an wesentlichen Elementen der Verfassung ebenso erlaubt wie die Äußerung der Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu ändern, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63 = NJW 2005, 2912.

    Vielmehr kommt es ausschließlich auf die Ziele der Gruppe an, und nicht auf die Wirkungen auf Dritte, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005 a.a.O. in Bezug auf den mit § 4 Abs. 1 Buchst. c) BVerfSchG wortgleichen § 3 Abs. 3 Buchst. c) VSG NRW.

    Dementsprechend reicht die bloße Kritik an Verfassungswerten als Anlass nicht aus, um eine verfassungsfeindliche Bestrebung zu bejahen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 -, NJW 2005, 2912 (2915), Rn. 72, 73 zu § 3 Abs. 3 VSG NRW.

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen ebenso erlaubt ist wie die Äußerung der Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu ändern, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.5.2005 -1 BvR 1072/01-, NJW 2005, 2912 (2915).

    Denn danach kommt es ausschließlich auf die Ziele (der Gruppe) an und nicht auf die Wirkungen auf Dritte, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63 = NJW 2005, 2912.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    Entsprechendes gilt auch für Personen, die einen Personenzusammenschluss in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützen; ob eine derartige Unterstützung vorliegt, richtet sich allein nach objektiven Kriterien, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.02.2009 - 16 A 845/08 - (juris) unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 11.11.2004 - 3 C 8.04 - (juris Rn. 39).

    Angesichts der damit gegebenen Weite des Tatbestandes ist der notwendigen Einzelfallbetrachtung, ob es zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung einer Beobachtung der in den Blick genommenen Einzelperson bedarf, zwingend ausreichender Raum im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu geben, vgl. OVG NRW, U.v. 13.02.2009 a.a.O..

    Jedoch ist angesichts der Weite des Tatbestandes zwingend der Einzelfall unter dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit zu betrachten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.2.2009 -16 A 845/08-.

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    Der in der Aufgabenzuweisung enthaltene Begriff der " Sammlung" von Unterlagen wurde seinerzeit gleichzeitig als ausreichende Rechtsgrundlage für Maßnahmen und Eingriffe der Verfassungsschutzämter angesehen, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.2.1984 - 1 C 37/79 -, NJW 1984, 1636 (betreffend die Übermittlung von Unterlagen einer Verfassungsschutzbehörde an eine andere Verfassungsschutzbehörde); Borgs/Ebert, das Recht der Geheimdienste, Kommentar, 1986, Teil A, § 3 BVerfSchG Rdnr. 11, zumindest für eine Übergangsfrist, BVerwG, Urteil vom 20.02.1990 - 1 C 42.83 -, DVBl 1990, 707 (709).

    Allerdings waren die konkret getroffenen Maßnahmen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1990 a.a.O. S. 709; Borgs/Ebert a.a.O. Rdnr. 14.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1982 - 10 S 905/80

    Zum Anspruch auf Vernichtung von Unterlagen des Verfassungsschutzes

    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    Soweit die Beklagte sich zur Stützung ihrer abweichenden Rechtsauffassung auf ein Urteil des VGH Bad-Württ. vom 14.09.1982 - 10 S 905/80 -, DVBl 1983, 44 beruft (danach seien personenbezogene Unterlagen des Verfassungsschutzes nicht notwendigerweise bedeutungslos, wenn die betreffende Person isoliert betrachtet durch ihr Verhalten und durch ihre persönlichen Verhältnisse während eines langen Zeitraums keine Veranlassung zu der Vermutung gegeben hat, sie könne mit verfassungswidrigen Bestrebungen zu tun haben) geht aus dieser Entscheidung nicht klar hervor, ob sich diese Ausführungen auf die Vorhaltung von Daten in Personenakten beziehen sollen.
  • EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    EGMR, Urteil vom 26.09.1993 - 7/1994/454/535 (Vogt/Deutschland), NJW 1996, 375, nicht außer Betracht bleiben.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Konsequenzen der Nichtvorlage von Akten gemäß § 99 Abs. 1 VwGO, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.05.2008 - 6 C 13/07 -, NVwZ 2008, 1371 betr.
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische

    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    Außerdem stünde diese Entscheidung nicht mit der Rechtssprechung zur Unzulässigkeit einer "Dauerbeobachtung", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 07.12.1999 - 1 C 30/97 - (juris Rn. 34), in Einklang.
  • VGH Bayern, 31.03.1976 - 301 III 75
    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    301 III 75 -, NJW 1976, 1858 (1859) geschilderten Gegebenheiten (Ausschluss der SHB-Gruppe Erlangen aus dem SHB-Bundesverband und dessen Spaltung) durchaus darauf hin, dass es in Bezug auf die politische Neuausrichtung des SHB keine völlig einheitliche Meinung in den Gremien und Gruppen gab.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    Sie bezieht sich u.a. auf das Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - (juris), wonach "das politische Schlag- und Reizwort von einem "‚Berufsverbot' für Radikale völlig fehl am Platze ist und offensichtlich nur politische Emotionen wecken soll." In diesem Zusammenhang kann jedoch die spätere Entscheidung des.
  • VG Köln, 23.04.2009 - 20 K 5429/07

    Erhebung personenbezogener Informationen eines Landtagsabgeordneten in Thüringen

    Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08
    Die Rechtfertigung für eine Beobachtung kann also nicht nachträglich aus Erkenntnissen oder Unterlagen abgeleitet werden, die seinerzeit nicht zur Verfügung standen, so bereits Urteil der Kammer vom 23.04.2009 - 20 K 5429/07 - (juris Rn. 34).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor

  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79

    Zusammenarbeit der Länder - Verfassungsschutz - Übermittlung von Unterlagen -

  • BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18

    Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Mit Ausnahme des dem Revisionsverfahren zugrundeliegenden Verfahrens (VG 20 K 2331/08) hat das Verwaltungsgericht die übrigen Verfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten eingestellt.
  • VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13

    Zum Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten und die Löschung dieser Daten

    Auch etwa die Forderung nach Abschaffung der Geheimdienste in der vorhandenen Form genügt für eine Einschätzung als verfassungsfeindlich von vornherein nicht (vgl. etwa VG Köln, Urteil v. 20.01.2011 - 20 K 2331/08 - juris Rn. 124).

    Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Beschreibung der RH und ihrer Zielsetzungen genügt für die Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht, dass sie die sogenannten "Berufsverbote" durch publizistische Äußerungen bekämpft und die Abschaffung der "Gesinnungsparagraphen" § 129 a StGB bzw. § 129 b StGB fordert (vgl. etwa auch VG Köln, Urteil vom 20.01.2011 - 20 K 2331/08 - juris Rn. 166 bis 168, 186, 187).

    Fälle, in denen eine Person bzw. eine Personengruppe aus höchster Gewissensnot im Einzelfall zum Mittel einer Besetzung oder Blockade greift - man denke an die Blockadeaktionen in Mutlangen zur Verhinderung der Stationierung von Mittelstreckenraketen -, rechtfertigen nicht die Beobachtung durch den Verfassungsschutz (vgl. auch VG Köln, Urteil v. 20.01.2011, aaO, juris Rn. 225).

  • VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 246/11

    Löschung von Daten; Datenschutz; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

    Soweit keine Möglichkeiten bestehen, Anhaltspunkte für den Inhalt der als geheimhaltungsbedürftig eingeschätzten Unterlagen zu erhalten, kann sich dieser Umstand daher in der Form auswirken, dass das Gericht nicht die nötige Überzeugung gewinnen kann, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen (VG Köln, Urteil vom 20.01.2011 - 20 K 2331/08 -, juris).
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